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09.09.2010
LÜBBECKE/BÜNDE/BIELEFELD
Wirtschaftsboss Wippermann droht Privatinsolvenz
Richter schlägt 300.000 Euro vor / Beklagter: "Ich kann das nicht bezahlen"
VON FRANK HARTMANN

Kommentarlos aus dem Saal | FOTO: TYLER LARKIN

Lübbecke/Bünde/Bielefeld. Eigentlich wollte Wilhelm Brechmann, Richter am Landgericht Bielefeld, am Dienstag "Aspekte" und "Nuancen" mit den Anwälten der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke (WBL) und des Beklagten Achim Wippermann aus Bünde erörtern. Heraus kam ein Vergleichsvorschlag des Richters, der den ehemaligen WBL-Geschäftsführer in die Privatinsolvenz treiben könnte.

Dienstagmittag, 12 Uhr: Richter Wilhelm Brechmann, der schon das erste Zusammentreffen der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke (WBL) und ihres ehemaligen Geschäftsführers Achim Wippermann vor dem Landgericht im Oktober 2009 geleitet hat, eröffnet die Sitzung.

Gut 75 Minuten später verlassen die Beteiligten den Sitzungssaal Nummer 9: Für die Stadt Lübbecke bzw. das städtische Unternehmen WBL, Geschäftsführer Eckhard Witte, Prokurist Eyke Edmund Blöbaum sowie Frank Haberbosch und WBL-Anwalt Thomas Prehn. Kommentarlos. Außerdem der Beklagte Achim Wippermann und sein Anwalt Arnold Riedenklau, ebenfalls, ohne eine Stellungnahme abzugeben.

In seiner Stimme schwingen Angst und Resignation mit

Beide Seiten nehmen einen neuen Vorschlag Brechmanns mit, mit dem der Richter erreichen will, dass die Parteien sich nach monatelangen Gesprächen ohne Ergebnis vielleicht doch noch außergerichtlich einigen. Als Gesprächsgrundlage hat Brechmann 300.000 Euro genannt. Die Summe, die die WBL an zusätzlichen Zinsen an die Commerzbank hätte zahlen müssen, wenn sie das hoch spekulative, gefloppte Zins-Swap-Geschäft nicht vorzeitig aufgelöst, sondern bis zum vereinbarten Ablauftermin weiterlaufen lassen hätten.

"Es ist illusorisch, dass ich das noch als Anwalt verdienen kann", hat Wippermann zuvor im Gerichtssaal gesagt. Mit einer Stimme, in der Angst, Verzweiflung und Resignation mitschwingen. Auch sein Mienenspiel verrät, unter welcher Anspannung der Mann steht, der als Erster Beigeordneter, Kämmerer und Geschäftsführer der WBL neben der damaligen Bürgermeisterin jahrelang eine Spitzenstellung in der Lübbecker Stadtverwaltung inne hatte: Jetzt reißt er vor Gericht mal ungläubig die Augen auf, mal presst er die Lippen aufeinander, mal sitzt er minutenlang versteinert da; einer, der genau weiß, dass seine finanzielle Zukunft auf dem Spiel steht.

Wippermann sieht sich dermaßen in die Enge getrieben, dass er einmal sogar seinem Anwalt widerspricht. Riedenklau hatte den Vorschlag gemacht, dass die vom Richter vorgeschlagene Basis von 300.000 Euro für weitere Vergleichsgespräche mit dem WBL-Anwalt annehmbar seien, wenn sein Mandant 200.000 Euro davon abzahle und der Rest ihm erlassen werde. Riedenklau: "Gehälter und Ruhegehalt eingerechnet, wollten wir eigentlich nur 120.000 Euro anbieten. Die entsprächen einem Jahresgehalt und wären zu stemmen."

Seine Frau sitzt mit todernster Miene auf der Bank

Wenn überhaupt. Riedenklau macht überdeutlich, dass er einer Einigung in dieser Größenordnung nur zustimmen kann, wenn die beiden anderen Verfahren gegen seinen Mandanten zu dessen Vorteil ausgehen: die von der ehemaligen Bürgermeisterin erstattete Strafanzeige gegen Wippermann wegen des Verdachts der Untreue. Und das nach wie vor unbeendete Disziplinarverfahren der Stadt Lübbecke gegen ihren früheren Beigeordneten.Als Prehn sagt, er sehe "keine Bewegung" bei der Gegenseite, 120.000 Euro seien "nicht angemessen", gibt Wippermann zu bedenken: "Von den 2.000 Euro, die ich demnächst monatlich habe, kann ich das nicht bestreiten." Der Wahl-Beamte spielt damit auf seine Vergütung als Beigeordneter an. Sie läuft in einigen Monaten aus, weil die Frist, für die er als Beigeordneter gewählt worden war, endet.

Mit Blick auf Wippermanns Frau, ebenfalls Anwältin, die mit todernster Miene auf der Zuschauerbank sitzt, merkt Riedenklau an: "Von einer Sippenhaftung können wir nicht ohne weiteres ausgehen." "Das Interesse der Staatsanwaltschaft wäre nicht allzu groß, wenn es in der zivilrechtlichen Angelegenheit zu einer Einigung käme", vermutet der Richter. Der Vorwurf der Untreue gegen den früheren Geschäftsführers der Wirtschaftsbetriebe GmbH würde dann wohl "im Sande verlaufen".

Wippermann hat 1,6 Millionen verspielt

Wie die Stadt Lübbecke sich in dem Disziplinarverfahren gegen Wippermann verhält, will Prehn noch nicht sagen. Auch zu den vom Richter vorgeschlagenen 300.000 Euro hält er sich relativ bedeckt, zumal erst noch die Gesellschafterversammlung der WBL und der Stadtrat beteiligt werden müssten.

Am Sachverhalt hat sich seit dem Anhörungstermin im Oktober vergangenen Jahres nichts Wesentliches geändert. Diesen Eindruck vermittelt der Richter: Wippermann verspekuliert sich mit einem Zins-Swap-Geschäft der Commerzbank für die WBL. Dies führt zu einem "negativen Marktwert" von gut 1,6 Millionen Euro, WBL und Bank teilen sich den Verlust.

Bis zu einer Entscheidung in dieser Sache soll nicht noch einmal so viel Zeit vergehen. Brechmann erwartet bis zum 4. Oktober 2010 ein Gesprächsergebnis und legt als "Verkündungstermin" Freitag, den 5. November fest: "11 Uhr, Saal 9."


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Kommentare
@Martina: Genau so ist es.

(..)

Es muß viele hier geben, die nur Schreiben um irgendetwas zu schreiben, auch wenn es reiner Unsinn ist. Der gute Mann hat sich nicht selbst bereichert. Er hat wohl nur Gutes gewollt, nämlich für die Kasse seines Arbeitgebers Gewinne zu erwirtschaften, dabei wohl gegen gesetzliche Bestmmungen verstoßen. Aber möglicherweise haben seine Dienstherren dabei nur weggeschaut oder gehofft, seine Maßnahmen seien erfolgreich.

@Micha: Habe ich den Sachverhalt nicht richtig verstanden? Du schreibst: "...die Kohle, die er sich offenbar unrechtmäßig angeeignet zu haben scheint..." Wie kommst Du darauf, er habe sich bereichert?

Habe diesen Artikel zwar nur grob überfolgen. Aber vom gesunden Menschenverstand her kann es ja wohl nur darauf hinauslaufen, dass die Kohle, die er sich offenbar unrechtmäßig angeeignet zu haben scheint, bis auf den letzten Cent dahin zurückfließt, wo sie hingehört. Oder sollen wir als Steuerzahler demnächst noch anfangen, die Schäden aus dieversen Ladendiebstählen in Deutschlands Einzelhandel zu ersetzen? Ich glaub, mein Schwein pfeift....

Der Hartz-4-Empfänger ist auch nicht Mitglied im Golfclub...



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