Bielefeld. Während der Fußballweltmeisterschaft 2006 ging sein Stern auf, danach verblasste der Glanz des aus Bünde stammenden Ex-Nationalspielers David Odonkor (26) ebenso rasch. Bei der Europameisterschaft 2008 zählte er zwar noch zum Kader, kam aber verletzungsbedingt kaum noch zum Einsatz.
Welchen Marktwert der Kicker, der seit vier Jahren in Diensten des zeitweilig von Insolvenz bedrohten spanischen Zweitligisten Betis Sevilla steht, im Jahr 2009 noch als Werbeträger hatte, darum ging es Donnerstag in einem Prozess vor der 6. Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts.
Odonkor hatte die Herforder Brauerei wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts auf 100.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der Hintergrund: Mit dem Sportartikelhersteller Nike hatte der Spieler für die Zeit vom 1. August 2006 bis zum 31. Juli 2008 – mit Option für ein weiteres halbes Jahr – einen Werbevertrag geschlossen, der ihm pro Jahr 60.000 Euro einbrachte.
Die Herforder Brauerei ist Lizenznehmerin von Nike. Von Ende Januar 2009 bis September 2009 – also nach Ablauf des Werbevertrags – hatte die Brauerei eine Image-Kampagne durchgeführt. In der Region Ostwestfalen bot sie in Zeitungsinseraten, Flyern und im Internet komplette Trikotsätze mit Nike-Aufdruck an, bestehend aus Hemd, Hose und Stutzen, für Hobby- und Thekenmannschaften – zum Preis von 199 Euro pro Satz.
Das in der Kampagne verwendete Foto zeigte David Odonkor, ohne jedoch seinen Namen zu nennen. Nachdem der Fußballspieler im September durch seine Anwälte interveniert hatte, wurde die Aktion eingestellt – ohne für die Verwendung der Bilder ein Honorar an Odonkor zu zahlen. Die Forderung des Sportlers hatte die Beklagte in einem Schriftsatz mit der Bemerkung kommentiert, der Werbewert des Fußballers sei schließlich "wie ein Komet erloschen".
Zur Verhandlung erschien Odonkor amDonnerstag nicht. Sein Klient habe sich in Spanien gerade einer Knieoperation unterziehen müssen und sei nicht transportfähig, erklärte sein Anwalt Markus Blumenstein. Auf einen Betrag zwischen 7.000 und maximal 10.000 Euro lautete nach ausgiebiger Diskussion das Angebot von Nike-Anwalt Christoph Schickhardt.
Nach Beratung teilte das Gericht unter Vorsitz von Reinhard Ruhe den Parteien seinen Vergleichsvorschlag mit: 10.000 Euro. Nach telefonischer Rücksprache mit Odonkor stimmten die Anwälte dem zu. Die Herforder Brauerei und Nike teilen sich den Betrag. Die Gerichtskosten zahlt David Odonkor.