Bielefeld. (nw) Wer seinen Nachbarn richtig ärgern will, hat es in Deutschland schwer. Überall gibt es Bestimmungen und Verordnungen. Stinkenden dicken Qualm mit dem Verbrennen von Gartenabfällen erzeugen: verboten. Mitten in der Nacht Löcher bohren fürs neue Bücherregal: verboten. Und wie wär’s mit Rasenmähen am Mittag? Da gibt es Hoffnung.
Die Stadt Minden hat just bei einer juristischen Prüfung der Stadtverordnungen festgestellt: Lärmen in der Mittagszeit ist, entgegen landläufiger Überzeugung, erlaubt. So darf montags bis samstags zwischen 13 und 15 Uhr sowohl der Rasen gemäht, als auch etwa Glas in den Altglascontainer geworfen werden. Die Mindener Bevölkerung ist seit dieser Mitteilung ihrer Stadt völlig aus dem Häuschen, ruft im Minutentakt beim Ordnungsamt an.
Andere Kommunen in OWL kennen das Problem, doch keiner will die Mittagsmähzeit wieder einschränken. Denn auch, wenn es kaum jemand zu wissen scheint: Die Erlaubnis für das Arbeiten mit einigen "lärmintensiven Geräten und Maschinen" in Wohngebieten ist schon seit 2002 nicht mehr verboten. Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlaubt seitdem die Nutzung, überlässt weitergehende Regelungen aber den Ländern.
Umweltministerium NRW sieht kein Handlungsbedarf
Die Bundes-Verordnung ist es auch, die die seit 1995 geltende Mindener Ordnungsverfügung inklusive Mittagsmähverbot aushebelte. Das Umweltministerium NRW sieht keinen Handlungsbedarf: "Niemand weiß besser, in welchen Gebieten es besondere Regeln geben muss, als die Kommunen selbst", sagt Ministeriumssprecher Stephan Malessa.
Die meisten in OWL haben das bis heute nicht getan. Weil sie es nicht für nötig halten. Und weil es einige komplizierte Fragen aufwirft. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen sogar eine Broschüre zum Thema erarbeitet, weil so häufig nachgefragt wird. Darin wird erläutert, dass die Einschränkung für die Nutzung lärmintensiver Geräte ohnehin nur für Wohn- oder "ähnlich lärmempfindliche" Gebiete gilt - und auch da nur nachts und am Feiertag. "Ob ein Grundstück in einem Wohngebiet liegt, hängt von der planungsrechtlichen Einstufung ab und nicht vom Empfinden der Anwohner", steht im Flyer.
Ein Passus, der von der Häufigkeit zeugt, in der sich Nachbarn beim Amt beklagen. "Bei uns beschweren sich sehr oft vor allem ältere Leute über Ruhestörungen, etwa durch Rasenmäher", bestätigt auch Dietmar Bastel, Ordnungsamtsleiter in Gütersloh. "Nur um zu erfahren, dass das Mähen in den Mittagsstunden erlaubt ist." Daran will Gütersloh auch nichts ändern: "Als die alten Regelungen noch galten, hatten wir auch Probleme. So konnten wir nur den privaten Gebrauch in der Mittagszeit verbieten", sagt Bastel.
Gewerblich mähen erlaubt
Das ergab bizarre Möglichkeiten: So durfte der Privatmann seinen Rasen zwischen 13 und 15 Uhr nicht mähen, bestellte er sich aber einen Gärtner, der ihm den Rasen gewerblich kürzte, war das erlaubt. Auch die städtischen Gartenbauarbeiten müssten beim generellen Mähverbot in einer Mittagsruhe pausieren - doch wer gibt seinen Angestellten dafür jeden Mittag zwei Stunden frei? Deswegen gelten auch in Herford nur die weit gefassten Bestimmungen der Bundesverordnung.
Die Stadt Minden prüft nach dem Proteststurm, ob das Mittagsmähverbot nun doch in die nächste Ordnungsverfügung wieder aufgenommen wird. Die anderen angefragten Kommunen sehen dafür keinen Bedarf. Aber es wäre nicht Deutschland, wenn es nicht doch noch einen Haken beim Ärgern des Nachbarn gäbe: Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler müssen 13 bis 15 Uhr auch weiter in der Gartenlaube ruhen. Sie sind dann doch zu laut.