Bielefeld. Mehrere Staatsanwaltschaften sind einem Adligen auf der Spur, der als Firmenberater auftritt und bereits etliche Menschen um hohe Geldsummen geprellt haben soll. Zuletzt firmierte der Beschuldigte, gegen den unter anderem wegen Betruges ermittelt wird, als "Direktor" eines "Medienhauses" in Werther bei Bielefeld.
Mittlerweile deutet dort kaum noch etwas auf eine rege Geschäftstätigkeit hin. Möglicherweise hält sich Rainer von H. (55) in Südfrankreich auf. Der Hammer Rechtsanwalt Peter Wehn hat eine Meldeadresse in der Stadt Menton auf der "Promenade du Soleil" in Erfahrung gebracht. Außerdem hat Wehn bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld Strafanzeige gegen Rainer von H. erstattet.
Rainer von H. werbe damit, dass er Geldanlagen und sonstige Einnahmen durch bestimmte Firmenkonstrukte, sogenannte englische Limiteds, "steuerlich optimieren" könne. Mit einem solchen Firmenkonstrukt habe er auch eine seiner Mandantinnen "um mindestens 126.720 Euro betrogen", konstatiert Wehn in seiner Strafanzeige. Die Grafik-Designerin Julia H. hatte als Selbstständige eher geringe Einkünfte erzielt. Als sie von ihrer Mutter als vorweggenommene Erbschaft 200.000 Euro erhielt, habe Rainer von H. die in finanziellen Dingen unerfahrene Frau "überredet", insgesamt drei Limiteds in England zu gründen und nach und nach 126.720 Euro zu überweisen.
Wie der Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart auf Anfrage bestätigt, wird nun gegen Rainer von H. wegen Betruges ermittelt. "Es darf vermutet werden, dass meine Mandantin nicht die einzige geschädigte Person ist", glaubt Rechtsanwalt Wehn.
Zu Rainer von H. gibt es bei der Justiz viele Vermerke. So ermittelt derzeit auch die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gegen den dubiosen Finanzberater. Dabei gehe es unter anderem um Verstöße gegen das Patentgesetz, sagt Oberstaatsanwalt Johannes Mocken. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Ende Juli ein Betrugsverfahren gegen Rainer von H. vorläufig eingestellt. Der Aufenthaltsort des Beschuldigten sei leider "unbekannt", sagte Wilhelm Kassenböhmer, Sprecher der Behörde, zur Begründung. Auch die Staatsanwaltschaft in Koblenz war vor geraumer Zeit bei der Suche nach Rainer von H. im Nebel steckengeblieben. Sie hatte den 55-Jährigen wegen Unterschlagung im Visier - und das Verfahren wegen unbekannten Aufenthaltes vorläufig einstellen müssen.
"Ich werde für ein/zwei Jahre ... die Welt bereisen und habe somit keinen festen Wohnsitz" - mit diesen Worten hatte sich Rainer von H. im September 2005 in der Verbandsgemeinde Vordereifel abgemeldet. Ein gutes Jahr später wurde er bei einer polizeilichen Kontrolle am Flughafen Hamburg ermittelt. Damals konnte Rainer von H. "einen gültigen Presseausweis" mit einer Adresse in Werther "als ladungsfähig Anschrift" angeben. Ihm wurde die Ausreise nach New York gestattet.














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