Schrift

25.09.2010
Gütersloh
"Ein Muslim spült nicht ab"
Versicherung verweigert Zahlung an Unfallopfer wegen Glaubensrichtung
VON ANETTE ISRINGHAUSEN

"Fast schon rassistisch"

Gütersloh. Bei Verkehrsunfällen verletzte Opfer können nicht nur Schadensersatz geltend machen. Sie dürfen auch Kosten für die Haushaltsführung in Rechnung stellen, sofern sie auf Hilfe angewiesen sind. Einem Gütersloher Rentner wurde der Ausgleich von einer Kölner Versicherung mit einem bislang wohl einzigartigen Argument verweigert: Er erhalte keinen Cent, schreibt die Versicherung, da er als Muslim prinzipiell keine Hausarbeit verrichte.

Der heute 79-Jährige war am 26. April mit seinem Fahrrad in Gütersloh unterwegs, als er von einem abbiegenden Pkw erfasst wurde. Der Rentner stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Die Diagnose: Schädel-Hirn-Trauma und Hirnprellung. Einen Monat lang lag er im Koma, halbseitige Lähmungserscheinungen und andere Beeinträchtigungen erforderten eine langwierige Rehabilitation. Noch heute hat M. physisch und psychisch unter den Folgen des schweren Unfalls zu leiden.

Martin Rother, Fachanwalt für Versicherungsrecht, hat für seinen Mandanten bei der Versicherung des Autofahrers 160.000 Euro gefordert. Rund 100.000 Euro wurden gezahlt, als Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Großteil der restlichen Summe fällt auf den sogenannten Haushaltsführungsschaden. Denn M. konnte lange Zeit die anfallenden Arbeiten Haus und Garten nicht mehr verrichten.

Sachbearbeiterin zitiert Koran

Den zu begleichen lehnt die Gothaer Versicherung in einem Schreiben kategorisch ab. Die Sachbearbeiterin S. hatte sich zuvor offenbar ausführlich mit dem Koran beschäftigt, zitiert in einem Schreiben unter anderem die Sure 4,34.

Aus der Lektüre von Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde. Denn im Islam sei die Frau grundsätzlich dem Mann unterlegen. "Die traditionelle Ehe wird in der Regel nicht als Paarbeziehung verstanden; sie dient der Gemeinschaft. Es kann also nicht vom Vorbild der deutschen Ehe ausgegangen werden, wo sich die Eheleute den Haushalt teilen...Nach dem patriarchalen und traditionellen Mannesbild in der muslimischen Ehe führt der Ehemann nicht den Haushalt."

Dass das Ehepaar M. genau nach diesem Muster lebt, meint die Sachbearbeiterin S. aus der Tatsache zu schließen, dass der bereits 1959 aus Algerien nach Deutschland eingewanderte M. 1976 im Alter von 45 Jahren "seine wesentlich jüngere Ehefrau" (26) heiratete, bei der S. zudem eine "fehlende Sprachkompetenz" konstatiert.

Ehemann arbeitet in Haus und Garten

Tatsächlich ist die Frau laut Rother nicht nur der deutschen Sprache mächtig, sie ist zudem berufstätig, weshalb ein Großteil der Arbeiten in Haus und Garten von ihrem Ehemann erledigt wurden.

Er bezeichnet das Schreiben als "ehrverletzend". Dass Versicherungen vor allem bei Verkehrsdelikten in letzter Zeit zu fragwürdigen Methoden greifen würden, sei ihm in seiner Praxis nicht fremd. Eine derartig krasse Diskriminierung aller Angehörigen einer anderen Glaubensrichtung allerdings schon. Die Sachbearbeiterin unterstelle, dass jede muslimische Ehe auf der Wertlosigkeit der Frau und auf dem Gedanken der reinen Zweckgemeinschaft beruhe.

Die Sprecherin der Gothaer Versicherung, Martina Faßbender, verspricht im NW-Gespräch eine erneute Prüfung: "Natürlich ist es nicht so, dass wir Haushaltsführungsschäden in solchen Fällen grundsätzlich nicht anerkennen. Es wird immer der Einzelfall betrachtet. In eine solche Betrachtung fließen viele Faktoren ein, wie Alter, familiäre Umstände, ursprünglicher Gesundheitszustand." Kulturelle Besonderheiten seien gerade in der aktuellen politischen Debatte ein heikles Thema. Für den "unangemessenen" Ton in dem Schreiben entschuldige sich das Unternehmen.

Empörte junge Muslima

Rother hat seit dem Schreiben schon einige Besuche von empörten Bekannten der Familie M. erhalten. Darunter eine junge Muslima, die sagte: "Wir glauben an den Koran. Mein Mann und ich teilen uns trotzdem die Hausarbeit."

Mehr zum Thema in nw-news.de

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Kommentare
Die Versicherung hat 100.000 bezahlt und war nicht bereit noch 60.000 Euro fiktiv hochgerechneter Haushaltskosten zu bezahlen. Der Mann hat vorher kein Geld für siene Haushaltstätigkeit bekommen und haben vermutlich auch keine entsprechende Haushaltshilfe tatsächlich bezahlt.
Wenn ich krank bin bekommt meine Frau auch kein Geld von der Versicherung, weil sie den Haushalt plötzlich allein machen muss.

also meine familie versucht nach dem islam zu leben... und bei uns macht die komplette Hausarbeit mein papa...wer interesse hat kann uns gerne besuchen und mal sich wirklich ein bild davon machen wie muslime leben..ein eherliches angebot:)

Gut, daß wenigstens einige Diskriminierungen öffentlich werden, denn das ist nur die Spitze des deutschen Eisbergs.

Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll. So eine Unverschämtheit! Da erinnert man sich gerne an den Fall zurück, als eine Frau sich von ihrem muslimischen Mann scheiden lassen wollte (in Deutschland!), weil er ihr gegenüber handgreiflich geworden ist, und die Richterin (eine Deutsche!) ihr sagte, das wäre kein Grund, da es im Islam dem Mann doch erlaubt wäre, seine Frau zu schlagen. Peinlich, herabwürdigend und zusammenhanglos! Diese Beamten sollen erst mal den Koran komplett lesen bevor sie sich herausnehmen, einzelne Suren ohne den dazugehörigen Kontext als Argumentation zu benutzen.

In Islam muss der Mann arbeiten und die Frau muss nicht aber darf arbeiten, so ist die Erziehung der Kinder und die Hauswirtschaft in erster Linie der Frau zugeschrieben, aber aus den Praktiken des Propheten sav. sieht man, dass er wenn er Freizeit hatte und zuhause war, immer seiner Familie geholfen hat und nicht in der Ecke saß als ob er der Boss im Haus ist.
Zudem sagt der Prophet des Islams (Friede und Segen sei auf ihm): Der beste von euch ist der, der den edelsten Charakter hat und derjenige hat den edelsten Charakter, der seine Frau am besten behandelt.



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