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24.01.2011
BIELEFELD
Neuer Streit um aktive Sterbehilfe
Freitod-Klinik in Niederlanden geplant / Bundesärztekammer-Vorstand aus Bielefeld kritisiert "Entsorgungsmentalität"
VON PETER STUCKHARD

Sich kümmern | THEMENFOTO: DPA

Amsterdam/Berlin/Bielefeld. In den Niederlanden soll im nächsten Jahr eine Klinik eröffnet werden, in der Patienten Hilfe beim Sterben geleistet wird. Betreiben will sie die "niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende". Deren Direktorin Petra de Jong schreibt in ihrem Internet-Blog, dass eine solche Klinik "machbar und bezahlbar" sei. Die Bundesärztekammer will dagegen das Verbot der Sterbehilfe in Deutschland untermauern.

In dem Krankenhaus, das wörtlich aus dem Niederländischen übersetzt etwa als "Klinik für das Lebensende" (levenseindekliniek) bezeichnet werden kann, sollen nach Schätzungen der Vereinigung rund 1.000 Patienten pro Jahr ihrem Leben mit Hilfe eines Arztes oder selbst ein Ende setzen. Das seien Menschen, so de Jong, die das "in einer sicheren Umgebung auf würdige Art und Weise und nicht in Einsamkeit" tun wollen. Die Klinik müsse sich dabei "vollständig an die gesetzlich vorgegebenen Grenzen halten".

In den Niederlanden ist seit 2002 aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ärzte dürfen sie schwerkranken Menschen dann zuteil werden lassen, wenn diese einen eindeutigen Todeswunsch äußern.

Bielefelder Ärztekammer-Vorstand nahezu sprachlos

Theodor Windhorst, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer aus Bielefeld, sagte zu den Plänen gegenüber dieser Zeitung, er sei nahezu sprachlos über die Entwicklung, die sich seit 2002 in den Niederlanden ergeben habe. Nach ihm vorliegenden Zahlen würden dort inzwischen jedes Jahr rund 900 Menschen "mit der Spritze vom Leben zum Tod befördert". Das sei ein Umgang mit dem Leben, der eine "Entsorgungsmentalität" erkennen lasse. Der Vorsitzende der Deutschen Hospiz-Stiftung Eugen Brysch sagt, dass Schwerstkranke kein Tötungsangebot, sondern psychische, pflegerische und medizinische Hilfe benötigten, Töten sei kein gesellschaftliches Konzept.

Info

"Ein Lebensende in Würde"

Ulrike Lübbert, Leiterin des Betheler Sterbehospizes "Haus Zuversicht", lehnt jede aktive Sterbehilfe ab, die für sie "aus unserem christlichen Selbstverständnis heraus falsch ist". "Unsere Erfahrungen aus der Hospizarbeit zeigen, dass den Menschen mit einer gut funktionierenden Schmerztherapie und der Kontrolle von krankheitsbedingten Belastungen wie Übelkeit und Erbrechen viel Angst genommen und ein Lebensende in Würde ermöglicht werden kann", sagt Lübbert. Daneben sei auch die spirituelle Begleitung wichtig. Gerade für alleinlebende Menschen biete das Hospiz "eine Ersatzfamilie und ein Zuhause". Das funktioniere aber nur mit viel ehrenamtlichem Engagement.

Demgegenüber fordert die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), dass, so deren Präsidentin Elke Baezner, Menschen das Recht haben müssen, "ohne moralisierende Bevormundung durch Dritte ihren Sterbeprozess abzukürzen, ohne zu gewaltsamen, schockierenden Mitteln greifen zu müssen", Die DGHS fordere deshalb nicht nur ein umfassendes, liberales Gesetz, sondern auch Standesregeln, die es dem behandelnden Arzt erlauben, den Patienten dabei zu unterstützen"

Dem erteilt die Bundesärztekammer offenbar eine Absage. Die, so Windhorst, habe am Freitag beschlossen, das Verbot der aktiven Sterbehilfe durch Ärzte weiterhin im Berufsrecht zu verankern, auch wenn der staatliche Gesetzgeber das ändere. Windhorst: "Dann gibt es eben eine Diskrepanz zwischen Strafrecht und Berufsrecht, wir halten auf jeden Fall die ethische Norm hoch."


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Kommentare
meine urgroßmutter war des" lebens müde", hat essen und trinken verweigert und war nach 3 tagen tot.--heute sagen die ärzte

Lächerlich sowas!!!Tiere dürfen wenn sie Krank sind und schmerzen haben, sich quälen eine Spritze bekommen!!!Aber ein Mensch der schwerstkrank, Totkrank ist darf dieses nichtmal selbst entscheiden muss sich mit schmerzen quälen und sich mit Medikamenten vollstopfen, schmerzmittel u.s.w. mit den Nebenwirkungen dann auch noch leben???Wo ist da die Würde????Wenn der Pat. diesen Wunsch ganz klar und deutlich äussert dann soll im der letzte Wunsch auch erfüllt werden!!!Was nützt dann noch so tolle Pflege und psychologische unterstützung wenn ich nicht mehr will und nur noch vor mich hinwegetiere???Aber mit der Pflege und der Medikamentösen Behandlung TOTKRANKER lässt sich ja auch ne menge KOHLE machen!!!Unfassbar sowas!!!!

Ausser mit dem Kommentar vom 24.01 11:15 Uhr, stimme ich allen anderen zu.

Wäre in nicht dieser Angelegenheit seitens der Regierung ein Bürgersentscheid von Vorteil ???

Auch ich möchte im Falle einer unheilbaren Krankheit selbst entscheiden dürfen... "ob ich meinem Leben ein Ende setzen will", zumal jeder der davon betroffen ist, sicher an seinem kleinen Lebensfaden hängt und nicht leichtfertig mit demselbigen umgehen würde.

Ärzte die von soetwas reden... Na ja !! Es zählt nur die eigene Kariere und wie komme ich am schnellsten weiter!! ! Es ist interessant zu beobachten das eine Chefarztvisite abläuft wie eine Parade eines Königs vor 1000 Jahren! Ich binn selber im Krankenhaus tätig und seit fast 20 Jahren in der Pflege! Solange in Deutschland die Hirachie noch so extrem ist wie bei den Ärzten wird sich auch nix ändern! Aber da muß ein umdenken in der Bevölkeung stattfinden ,denn der Typ der da vor einem sitzt und schlau daher quatscht hat nicht immer Recht auch wenn es vieleicht gerade einen Doktortitel hat!! Aber um auf den Bericht zu kommen: Natürlich wird es zeit das in Deutschland umgedacht wird! Aber bei allen! Es muß klar sein das der Tod dazugehört( zum tgl. Leben) . Ich denke wenn generell klar ist das ein mensch auch sterben darf, besonders wenn er/sie um die 90 und schwerst krank ist! Jeder sollte sich das Sichtum in diesem unserem ach so tollem Land mal ansehen und dann selber entscheiden wie er selber eines Tages leben/sterben möchte! Die frage die bleibt ist aber dennoch die nach den vorausstzungen!? Aber das werden unsere Ärzte und unsere Politiker "Objektiv und nach bestem wissen und Gewissen(lach!!) im Sinne der Bevölkerung erledigen!!!" In diesem Sinne :ein schönes Leben!

In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass offensichtlich am Freitag vergangener Woche der Vorstand der BÄK beschlossen habe, das Verbot der aktiven Sterbehilfe durch Ärzte weiterhin im Berufsrecht zu verankern, auch wenn der staatliche Gesetzgeber das ändere. Windhorst: "Dann gibt es eben eine Diskrepanz zwischen Strafrecht und Berufsrecht, wir halten auf jeden Fall die ethische Norm hoch."

Mit Verlaub – wenn hierdurch die Möglichkeit der ärztlichen Suizidassistenz weiterhin berufsrechtlich sanktioniert werden soll, wird sich schnellstens die staatlichen Rechtsaufsicht mit der causa zu beschäftigen haben und zwar unter dem Zeitpunkt, unter dem die Landesärztekammer meinen, diesen Vorstandsbeschluss "ratifizieren" zu müssen.

Der Vorstand der BÄK ist in diesem Bereich zur "Normsetzung" mit beachtlicher Außenwirkung nicht befugt und es fragt sich, woher die BÄK meint, ihre Kompetenz für die Generierung von Grundrechtsschranken nehmen zu können, mal ganz davon abgesehen, dass hier vortrefflich darüber gestritten werden kann, ob der Beschluss "ethisch" vertretbar ist.

Weiterhin mit Verlaub: Herr Windhorst irrt, wenn er glaubt, dass es dann weiterhin eine Diskrepanz zwischen Strafrecht und Berufsrecht gäbe. Das Berufsrecht der Ärzteschaft dient nicht dazu, einen fragwürdigen ethischen "Konsens" mit aller Macht durchdrücken zu wollen, der so in der Ärzteschaft bei weitem nicht mehr feststellbar ist.

Sollte sich das bestätigen, haben wir es mit einem unglaublichen Vorgang zu tun, der in keiner Weise zu akzeptieren und in höchstem Maße verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Lutz Barth



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