Freitod-Klinik in Niederlanden geplant / Bundesärztekammer-Vorstand aus Bielefeld kritisiert "Entsorgungsmentalität"
Amsterdam/Berlin/Bielefeld. In den Niederlanden soll im nächsten Jahr eine Klinik eröffnet werden, in der Patienten Hilfe beim Sterben geleistet wird. Betreiben will sie die "niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende". Deren Direktorin Petra de Jong schreibt in ihrem Internet-Blog, dass eine solche Klinik "machbar und bezahlbar" sei. Die Bundesärztekammer will dagegen das Verbot der Sterbehilfe in Deutschland untermauern.
In dem Krankenhaus, das wörtlich aus dem Niederländischen übersetzt etwa als "Klinik für das Lebensende" (levenseindekliniek) bezeichnet werden kann, sollen nach Schätzungen der Vereinigung rund 1.000 Patienten pro Jahr ihrem Leben mit Hilfe eines Arztes oder selbst ein Ende setzen. Das seien Menschen, so de Jong, die das "in einer sicheren Umgebung auf würdige Art und Weise und nicht in Einsamkeit" tun wollen. Die Klinik müsse sich dabei "vollständig an die gesetzlich vorgegebenen Grenzen halten".
In den Niederlanden ist seit 2002 aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ärzte dürfen sie schwerkranken Menschen dann zuteil werden lassen, wenn diese einen eindeutigen Todeswunsch äußern.
Bielefelder Ärztekammer-Vorstand nahezu sprachlos
Theodor Windhorst, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer aus Bielefeld, sagte zu den Plänen gegenüber dieser Zeitung, er sei nahezu sprachlos über die Entwicklung, die sich seit 2002 in den Niederlanden ergeben habe. Nach ihm vorliegenden Zahlen würden dort inzwischen jedes Jahr rund 900 Menschen "mit der Spritze vom Leben zum Tod befördert". Das sei ein Umgang mit dem Leben, der eine "Entsorgungsmentalität" erkennen lasse. Der Vorsitzende der Deutschen Hospiz-Stiftung Eugen Brysch sagt, dass Schwerstkranke kein Tötungsangebot, sondern psychische, pflegerische und medizinische Hilfe benötigten, Töten sei kein gesellschaftliches Konzept.
"Ein Lebensende in Würde"
Ulrike Lübbert, Leiterin des Betheler Sterbehospizes "Haus Zuversicht", lehnt jede aktive Sterbehilfe ab, die für sie "aus unserem christlichen Selbstverständnis heraus falsch ist". "Unsere Erfahrungen aus der Hospizarbeit zeigen, dass den Menschen mit einer gut funktionierenden Schmerztherapie und der Kontrolle von krankheitsbedingten Belastungen wie Übelkeit und Erbrechen viel Angst genommen und ein Lebensende in Würde ermöglicht werden kann", sagt Lübbert. Daneben sei auch die spirituelle Begleitung wichtig. Gerade für alleinlebende Menschen biete das Hospiz "eine Ersatzfamilie und ein Zuhause". Das funktioniere aber nur mit viel ehrenamtlichem Engagement.
Demgegenüber fordert die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), dass, so deren Präsidentin Elke Baezner, Menschen das Recht haben müssen, "ohne moralisierende Bevormundung durch Dritte ihren Sterbeprozess abzukürzen, ohne zu gewaltsamen, schockierenden Mitteln greifen zu müssen", Die DGHS fordere deshalb nicht nur ein umfassendes, liberales Gesetz, sondern auch Standesregeln, die es dem behandelnden Arzt erlauben, den Patienten dabei zu unterstützen"
Dem erteilt die Bundesärztekammer offenbar eine Absage. Die, so Windhorst, habe am Freitag beschlossen, das Verbot der aktiven Sterbehilfe durch Ärzte weiterhin im Berufsrecht zu verankern, auch wenn der staatliche Gesetzgeber das ändere. Windhorst: "Dann gibt es eben eine Diskrepanz zwischen Strafrecht und Berufsrecht, wir halten auf jeden Fall die ethische Norm hoch."