Gütersloh. 634 Tage nach der Tat hat die Staatsanwaltschaft im Mordfall Ingrid Amtenbrink endlich Anklage erhoben – allerdings nicht gegen den Täter, sondern gegen einen Mann, der sich geweigert hatte, eine DNA-Probe abzugeben. Dabei hat bereits ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Speichelprobe festgestellt.
Die Ermittler werfen dem 57-jährigen Axel Schöpf aus Gütersloh Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor; als die Polizisten versuchten, Schöpf zwangsweise in dessen Wohnung eine Speichelprobe zu entnehmen, hatte der sich gewehrt und mit einem Messer herumgefuchtelt. Zugleich hatte er die Polizisten beleidigt; laut Anklage bezeichnete er die Beamten als "Mordkomplizen" und "Schergen".
Mordermittlungen gehen weiter
"Die Akte Ingrid Amtenbrink ist noch lange nicht geschlossen", sagte Staatsanwalt Udo Vennewald auf Nachfrage dieser Zeitung. "Wir ermitteln weiter." Derzeit beschreite man neue Wege "im elektronischen Bereich"; was genau das bedeute, dürfe er nicht verraten.
Eine erneute Befragung im familiären Umfeld habe indes keine neuen Spuren ergeben. Nach wie vor gebe es rund 30, vornehmlich im Ausland lebende Männer, von denen die Polizei noch keine DNA-Probe habe. Fast 12.000 Männer wurden getestet.
Schöpf ist einer von rund zwei Dutzend Männern, die sich weigerten, an dem – bis heute wenig erfolgreichen – Massengentest zur Aufklärung des Mordes an Ingrid Amtenbrink teilzunehmen, deren Leiche im Mai 2009 in einem Kornfeld gefunden worden war. Wie berichtet, ordnete daraufhin ein Richter eine Hausdurchsuchung und die Zwangsentnahme der DNA an; am 7. Juli 2010, 7.00 Uhr wurde dieser Beschluss vollstreckt.
Anwalt wundert sich über Anklage
Schöpf hatte sich damals geweigert, die Wohnung zu öffnen. Den Polizisten rief er zu, er werde niemals freiwillig seine DNA abgeben. Durch Milchglas konnten die Ermittler erkennen, dass Schöpf ein Küchenmesser in der Hand hielt. Sie ließen einen Schlüsseldienst kommen. Als dieser die Tür geöffnet hatte, versuchte Schöpf, sie wieder zuzudrücken, aber ein Polizist trat dazwischen.
Laut Reinhard Baumgart, Sprecher der Staatsanwaltschaft, forderten die Polizisten Schöpf auf, das Küchenmesser fallenzulasssen. Der habe sich jedoch geweigert. Stattdessen habe er die Klinge sogar in Richtung der Beamten gehalten. Einer der Polizisten habe daraufhin seine Pistole gezogen, Schöpf sei Pfefferspray in die Augen gesprüht worden. Die spätere Auswertung seiner DNA-Probe war negativ.
Speichelprobe | FOTO: VORNBÄUMEN
Schöpfs Anwalt Martin Rother sagte gestern, er wundere sich über die Anklage. Sie sei "vollkommen unangemessen". Im Oktober hatte das Landgericht Bielefeld entschieden, dass sowohl die Durchsuchung als auch die zwangsweise Entnahme rechtswidrig und ein Eingriff in die Grundrechte Schöpfs war. Es habe keinerlei Verdacht gegeben, der ein solches Vorgehen rechtfertige. Dies müsse auch den Polizisten bekannt gewesen sein. Anwalt Rother sagte, er beabsichtige nun, vor diesem Hintergrund einen Antrag zu stellen, das Hauptverfahren gar nicht erst zu eröffnen.