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09.03.2011
BÜNDE
Lehrer soll sexuelles Verhältnis mit Schülerin gehabt haben
Neue Vorwürfe an Bünder Gymnasium
VON PATRICK MENZEL UND LENNART KRAUSE

Im Fokus der Öffentlichkeit | FOTO: PATRICK MENZEL

Bünde. Nach der Suspendierung von Schulleiter Michael Neuhaus (nw-news.de berichtete) erschüttern neue Vorwürfe das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. Ein Lehrer soll über zwei Jahre eine sexuelle Beziehung zu einer Schülerin der benachbarten Realschule gehabt haben. Der Vater der Schülerin ist entsetzt. Er versteht das Vorgehen der Bezirksregierung nicht.

"Da wird ein Schulleiter von heute auf Morgen vom Dienst suspendiert, weil er unangemessene Erziehungsmethoden angewandt haben soll. Ein Lehrer, der nachweislich ein sexuelles Verhältnis mit einer Minderjährigen unterhalten hat, leistet dagegen noch immer Dienst an der Schule", sagt Hartmut Schmidt*. Der erste Vorfall soll sich nach Angaben des Vaters 2006 während einer von dem betroffenen Lehrer geleiteten Ferienfreizeit ereignet haben.

Dort soll es zu einem Kuss zwischen dem Pädagogen und seiner zu diesem Zeitpunkt 14-jährigen Tochter Lena* gekommen sein. Nach den Sommerferien wechselte der Lehrer von der Realschule Nord zum Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Lena besuchte weiterhin die Realschule. Zwei Jahre später habe der Lehrer nach Angaben des Vaters erneut die Nähe zu seiner Tochter gesucht und das 16 Jahre alte Mädchen "gezielt in ein sexuelles Verhältnis mit ihm getrieben."

Er habe sie gedrängt, die Beziehung zu leugnen

Schmidt: "Das Ergebnis dieses Abhängigkeitsverhältnisses war, dass sich Lena versucht hat, in der Wohnung des Lehrers mit Schlafmitteln das Leben zu nehmen." Schon vor, aber auch nach dem Selbstmord-Versuch habe der Lehrer Kontakt zu Lena aufgenommen. Er habe sie gedrängt die Beziehung zu leugnen. Im Februar 2009 habe Schmidt die Bezirksregierung Detmold über die Vorfälle in Kenntnis gesetzt. Ein Disziplinarverfahren sei allerdings erst im Oktober 2010 - 20 Monate nach dem Suizidversuch - eingeleitet worden, so der Vater.

Antje Leßmann, Pressesprecherin der Bezirksregierung Detmold, bestätigte gestern auf Nachfrage der NW das Disziplinarverfahren gegen den beschuldigten Pädagogen aus Rödinghausen, wollte sich zu den näheren Umständen allerdings nicht äußern.

Die Bielefelder Staatsanwaltschaft beschäftigte sich Anfang 2009 mit den Vorwürfen. "Das Verfahren wurde eingestellt, es lag kein strafrechtlicher Tatbestand vor", sagt Staatsanwalt Reinhard Baumgart. Lena war während ihres Verhältnisses mit dem Lehrer bereits 16 Jahre alt. Laut Gesetz war es daher keine Beziehung zu einer Minderjährigen. Ermittlungen seien für die Staatsanwaltschaft nur notwendig, wenn Lena eine Schutzbefohlene gewesen wäre. "Da der Lehrer aber zu der Zeit an einer anderen Schule war, hat er seine Stellung nicht ausgenutzt", erklärt Baumgart.

"Korrektes Verhalten geht über Dienstzeit hinaus"

Strafrechtlich habe sich der Lehrer daher nichts zu Schulden kommen lassen. Verwaltungsrechtlich könnte das anders aussehen. Bei der Bezirksregierung in Detmold läuft das Disziplinarverfahren gegen den Lehrer. "Als Landesministerium sind wir für Gymnasien nicht zuständig, die Schulaufsicht hat der Bezirk", sagt Nina Heil, Pressesprecherin des Schulministeriums in Düsseldorf.Als Beamte müssen Lehrer besondere Anforderungen erfüllen. "Korrektes Verhalten geht über die Dienstzeit hinaus", sagt Wolfgang Müller. Er ist Hauptdezernent bei der Detmolder Bezirksregierung. Auf Anfrage der NW erklärt er, wie ein Disziplinarverfahren generell abläuft. "Meist geht dem Verfahren eine Dienstaufsichtsbeschwerde voraus."

Diese müsse keinesfalls aus internen Kreisen kommen, auch ein Anwalt könne sie einreichen. "Die Beschwerde wird dann geprüft", sagt Müller. Dabei sei zunächst die Art der Anschuldigung wichtig. Eine unangemessene Wortwahl beispielsweise müsse nicht zwangsläufig in einem Disziplinarverfahren enden. Laut Müller geht eine Beschwerde oft mit einer strafrechtlichen Untersuchung einher. "Die müssen wir immer erst abwarten."

Neuer Schulleiter bestätigt den Fall

Wird aufgrund der Schwere der Vorwürfe ein Verfahren eröffnet, beginnt die Arbeit der Juristen, wie im Fall Neuhaus. Die Bezirksregierung beschäftigt eigene Rechtsexperten. Sie überprüfen Aussagen und Hintergründe zum Vorfall. "Um ein Disziplinarverfahren zu eröffnen, müssen die Vorwürfe gehaltvoll sein", sagt Müller.

Der Lehrer war gestern weder telefonisch noch persönlich zu erreichen. Jens Ransiek, der seit der Beurlaubung Neuhaus’ das Gymnasium leitet, bestätigte den Fall, wollte sich aber nicht dazu äußern. (*Namen von der Redaktion geändert.)

Der Fall Neuhaus im Überblick

Am Freitagmorgen informierte Schulleiter Michael Neuhaus Bürgermeister Wolfgang Koch über seine Suspendierung. Fast zeitgleich meldete sich auch die Bezirksregierung bei Koch. Dem Leiter des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums werden "unkonventionelle Erziehungsmethoden vorgeworfen." Ein Schüler berichtete der Neuen Westfälischen, er habe im Büro von Neuhaus Liegestütze machen müssen. Grund sei eine falsche Antwort in einem Test gewesen.

Ulrike Schwarze, Vorsitzende der Schulpflegschaft, wurde auch von der Bezirksregierung informiert. Sie betonte, dass ausschließlich Erziehungsmethoden Grund für die Suspendierung seien. Für Neuhaus leitet vorläufig sein Stellvertreter Jens Ransiek die Schule. Er fordert eine sachliche Aufklärung. Die Suspendierung komme keinesfalls einer Vorverurteilung gleich, so Ransiek.

Am Montag war die Suspendierung des Schulleiters Gesprächsthema Nummer eins auf den Fluren des Gymnasiums. Alle Schüler bekamen einen Elternzettel mit nach Hause. Dieser war unterschrieben von der Schulleitung, dem Elternrat und der Schulpflegschaft. Nach Informationen der Neuen Westfälischen lernten die Schüler in Rollenspielen, wie sie sich gegenüber den Medien und den Eltern verhalten sollen.

Einige Eltern fordern, besser informiert zu werden. Doch weder die Bezirksregierung noch Michael Neuhaus wollen sich zu den Vorwürfen äußern. Als Grund geben sie das laufende Verfahren an.


Mehr zum Thema in nw-news.de

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