Porta Westfalica (gär). Der Kreis Minden-Lübbecke als Ausländerbehörde sieht weiter keine Möglichkeit, den mutmaßlichen Hassprediger Usama Sadik A. abzuschieben. Der Ägypter genieße in Deutschland noch immer "offiziell den Status eines Asylbewerbers", betonte Kreissprecherin Sabine Ohnesorge.
Usama Sadik A. wurden Verbindungen zur radikal-islamistischen Szene rund um die Terrorpiloten des 11. September nachgesagt. Der Imam soll in Minden und Münster zum "Heiligen Krieg" aufgerufen haben. Der Ausweisungsbescheid des Kreises wurde vom Verwaltungsgericht Minden bestätigt. Der Antrag von A. auf Zulassung der Berufung wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) abgelehnt. Das Urteil ist unanfechtbar. Auch die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Widerruf der Asylberechtigung wurde vom OVG unlängst bestätigt.
Dieses Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, sagte Ohnesorge: "Obwohl der Kreis Minden-Lübbecke also einen gültigen Ausweisungsbescheid für Herrn A. hat, kann Herr A. derzeit nicht abgeschoben werden."















