Bielefeld. Rheda-Wiedenbrück ist Bielefeld einen Schritt voraus. In geheimer Abstimmung votierte deren Rat am Montagabend für eine Klage gegen den Porta-Neubau in Gütersloh - allerdings bereits auf Grundlage eines 20-seitigen juristischen Gutachtens, wie es Bielefeld erst nach seinem Ratsentscheid vom vergangenen Donnerstag in Auftrag gegeben hat.
Die Ergebnisse dieser Prüfung von Klagegrundlage und Erfolgsaussichten gebe es "spätestens Freitagabend", sagt der Verwaltungrechtsexperte Bernd H. Schulte von der Bielefelder Kanzlei Streitbörger & Speckmann, der auch das Gutachten für die Rheda-Wiedenbrücker erstellte - und verklausuliert ein vergleichbares Ergebnis andeutet. "Der Unterschied zwischen beiden Städten ist nur, dass Rheda ein Mittelzentrum und Bielefeld ein Oberzentrum ist", sagt er.
Komplizierter ist die juristische Bewertung der Gesamtsituation: Die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens sei aktuell nicht möglich, weil der strittige Bebauungsplan noch nicht bekannt gemacht worden sei, und "der Flächennutzungsplan noch nicht durch die Bezirksregierung genehmigt ist", erklärt Schulte. Ergebnis: Aktuell gebe es nur die Möglichkeit einer Klage auf einstweiligen Rechtsschutz.
"Wir gehen jetzt zum Angriff über"
"Porta baut aktuell nur aufGrundlage von Teilbaugenehmigungen", erklärt der Jurist und relativiert: "ein übliches Verfahren." Sollten jedoch nicht alle der bisher auf dem Pfleiderergelände durchgeführten Arbeiten in diesen Teilbaugenehmigungen enthalten sein, könne der Porta-Neubau "ein Schwarzbau sein", sagt er. "Solange kein Gericht einen Baustopp verhängt, läuft das so weiter."Noch. Schulte: "Wenn der jeweilige Rat sagt, ,wir gehen jetzt zum Angriff über’, könnten die Klagen Mitte kommender Woche beim Verwaltungsgericht in Minden eingereicht werden."















