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05.07.2011
KASSEL
Fünf Jahre unschuldig hinter Gittern - Lehrer freigesprochen
Bielefelderin hatte Kollegen der Vergewaltigung bezichtigt

Im Fokus | FOTO: DPA

Kassel/Bielefeld (dpa). Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis: Ein 52-jähriger Lehrer ist vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden. Das mutmaßliche Opfer habe gelogen, befand das Kasseler Landgericht am Dienstag im neu aufgerollten Prozess. "Die letzten zehn Jahre waren die Hölle", fasste Horst Arnold. in seinem Schlusswort die Ereignisse seit der angeblichen Tat im Jahr 2001 in einen Satz. Wenig später dann für ihn die Erlösung: "Den Angeklagten sehen wir nachweislich als unschuldig an", erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer. Zuschauer im Gerichtssaal applaudierten.

Rückblende: Das Landgericht Darmstadt verurteilt Horst Arnold - recht unbeliebt, weil Alkoholiker und aggressiv - 2002 zu fünf Jahren Haft, weil er seine damals 36 Jahre alte Kollegin in Reichelsheim in Südhessen vergewaltigt habe. Eine ungewöhnlich hohe Strafe für einen Ersttäter, wie der Vorsitzende Richter aus Kassel am Dienstag befand.

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Weil der Lehrer immer wieder seine Unschuld beteuerte, wurde er nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. "Sie haben die ganze Härte des Strafvollzugs kennengelernt", betonte Dreyer.

Das vermeintliche Opfer log immer wieder

Verteidiger Hartmut Lierow hatte auch nach der abgesessenen Strafe nicht aufgegeben, neue Beweise gesucht - und gefunden. Demnach log das vermeintliche Opfer immer wieder. Das sah auch das Kasseler Gericht so. Die Frau habe ein "an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert", betonte Richter Dreyer. "Es ist davon auszugehen, dass die Zeugin gelogen und die Geschichte von vorn bis hinten erfunden hat." Sie sei in der Lage, "die aberwitzigsten Geschichten zu erfinden".

Freispruch gefordert | FOTO: ANDREAS FISCHER

So habe die Frau nach der vermeintlichen Tat zum Beispiel eine Tochter erfunden - oder behauptet, ihren angeblich im Koma liegenden Freund zu betreuen, um eine Versetzung zu erreichen. "Sie setzte Lügen gezielt ein, um berufliche Vorteile zu erzielen." Ein mögliches Motiv für den Vergewaltigungsvorwurf könnte gewesen sein, dass die Frau - ebenfalls Biologielehrerin - an die Stelle ihres Kollegen kommen wollte. Zudem gab es viele Ungereimtheiten in den Aussagen der Frau. Im neuen Prozess hatte sie die Aussage verweigert.

Ihre Anwältin, die gefordert hatte, das Darmstädter Urteil aufrecht zu erhalten, prüft nun eine Revision. "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht jeder vergewaltigten Frau", sagte Anwältin Susanne Renner. Gegen ihre Mandantin ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Freiheitsberaubung.

"Das geht so nicht"

Zuletzt hatten mehrfach Vergewaltigungsvorwürfe gegen Prominente für Schlagzeilen gesorgt. Der TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde unlängst vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, aktuell hat im Fall Dominique Strauss-Kahn (62) die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens, das den ehemaligen IWF-Direktor der versuchten Vergewaltigung bezichtigte.

Der Kasseler Richter machte deutlich, wie ein Gericht vorzugehen hat: "Die Aussage der Belastungszeugin gilt so lange als falsch, bis diese These nicht mehr zu halten ist." Im Fall von Horst Arnold habe das Landgericht Darmstadt 2002 grob gegen dieses Vorgehen verstoßen. "Das geht so nicht", kritisierte der Vorsitzende Richter.

Außer der Verteidigung hatte auch die Staatsanwaltschaft in dem neuen Verfahren einen Freispruch gefordert. "Wenn man alle Mosaikstücke zusammen sieht, ist die Täterschaft als unwahrscheinlich anzusehen", sagte Staatsanwalt Andreas Thöne. Nach dem Urteil meinte er: "Es gab keine Alternative." Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

"Zehn schreckliche Jahre"

Horst Arnold zeigte sich nach dem Spruch zufrieden. Er habe "zehn schreckliche Jahre" hinter sich. "Ich hoffe, dass Normalität eintritt." Der 52-Jährige kündigte an, "Fragen an das Land Hessen" zu stellen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Dabei könnte es um eine Entschädigung gehen. Sein Verteidiger Lierow betonte: "Eine größere Ohrfeige als diese für die Kammer des Landgerichts Darmstadt hat es in Deutschland noch nicht gegeben." Sein Mandant sei nicht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden, sondern wegen erwiesener Unschuld.


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Kommentare
Und so eine darf auch noch ungestraft Kinder an einer renomierten Bielefelder Schule unterrichten und das obwohl hinlänglich bekannt war, dass es an mehreren Schulen Differenzen mit ihr gab, insbesondere auch an einer anderen Bielefelder Schule. Warum sie dann noch die neue Stelle in Bielefeld erhalten hat ist mir schleierhaft. Wer weiß was für Lügengeschichten sie den Schülern/Kindern so beigebracht und erzählt habt.

Gott sei Dank hat die Schule ja mittlerweile die Reißleine gezogen und sie bereits seit 5 Wochen "kranggestellt".

Das Gericht in Darmstadt und die dortige Staatsanwaltschaft kann man nicht haftbar machen; sie sind unabhängig, egal, wie sie geurteilt haben. Lediglich Personalentscheidungen können und dürften folgen.
Alleine, dass die Revision beim BGH keinen Erfolg hatte, obwohl man in der Revisionsschrift darauf hingewiesen hat, dass der angebliche Grund für diese Vergewaltigung die Rache des Lehrers gewesen sein soll, dass die Lehrerin ihn aus einer bestimmten Position gedrängt hätte, obwohl der Lehrer (nachweislich) dieses selber angeregt hatte, war der Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dass die Zeugin eine notorische Lügnerin war, war seinerzeit so nicht erkennbar, ergab sich erst im Laufe der Zeit und war mit ein Grund für das total seltene zugelassene Wiederaufnahmeverfahren, dass sonst im Prinzip regelmäßig abgelehnt wird.
Der Grund für die volle Verbüßung der Haft ist der, dass die Justiz sagt, er ist verurteilt; er ist also schuldig. Und wer seine Schuld nicht eingesteht, bleibt bis zum Schluß in Haft.
Was bekommt der Lehrer als finanziellen Ausgleich? Erst einmal Haftentschädigung, dann muss das Land seine Bezüge nachzahlen, auch in Bezug auf seine theoretische Beförderung und auch die finanziellen Ausfälle, die der Lehrer gehabt hätte, wenn er einen Teil seiner Bezüge angelegt hätte. Weiter kommt Schmerzensgeld von der Zeugin der Anklage hinzu.
Aber fünf Jahre Haft sind schon schwer. Um so schwerer, als er wusste, er ist unschuldig. Hoffentlich hat er die Zeit ohne Knacks überstanden. Und wird (mindestens) so alt wie Vera Brüne, die anscheinend auch unschuldig inhaftiert worden ist.

"Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht jeder vergewaltigten Frau", sagte Anwältin Susanne Renner.
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Die Rechtsanwältin sollte ihre Augen nicht davor verschliessen,dass ihre Mandantin eine Lügnerin ist und von daher nicht wirkliche Opfer dafür instrumentalisieren,dass sie auf eine Lügnerin hereingefallen ist.
Es ist schlichtweg anmaßend von der Lügnerin ablenken zu wollen und wirkliche Opfer dazu zu benutzen.Es wird wohl ein Schlag ins Gesicht ihrer Mandantin gewesen sein und durch solche Falschbeschuldigungen schaden sie wirklichen Opfern.

MikeStone schrieb "Bleibt nur eine Frage offen: Welche Konsequenzen hat das im Nachgang für die Herren und/oder Damen von Staatsanwaltschaft und Gericht, die seinerzeit eine andere Beweiserhebung führten?"

Die Beantwortung dieser Fragen interessiert auch mich am meisten. Und ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen dieses Skandalurteils für lange Zeit schlecht schlafen und wenigstens zehn verregnete Urlaubsreisen die ihre nennen dürfen.
Als hier lebende gebürtige Bielefelderin sind mir mittlerweile viele Geschichten über die Anklägerin bekannt. Auf den Punkt gebracht: (...) Ich weiß es leider erst seit dieser unsäglichen Geschichte und verstehe die Leute nicht, die (...) seit Jahren kennen und trotzdem schwiegen.
Möge dem nun Rehabilitierten das Glück für lange Zeit zugegen sein, der doofen Lügnerin aber die berühmten sieben fiesen Jahre mal vier bevorstehen.
Nichtsdestotrotz sollten nun nicht alle Angehörigen des starken Geschlechts zum Frauenhasser mutieren. Lasst euch gesagt sein, dass nicht ansatzweise so viele (echte) Vergewaltigungen angezeigt und gesühnt wurden wie sie tatsächlich geschehen sind.

@Heinrich Flor:
Aussage gegen Aussage SOLLTE und MUSS mit einem Freispruch enden! Wo kämen wir denn hin wenn dies nicht so wäre?



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