Löhne (trau/caro). Viele Fußballer der Region kennen offenbar ein Risiko ihres Tuns nicht: Wenn sie im Spiel einen Gegner verletzen und dessen Krankenversicherung dadurch Kosten entstehen, so sind sie nicht über die Sportversicherung ihres Vereins geschützt. Recherchen der NW im Fall des Torhüters Dominique Brauer aus Löhne ergaben, dass Personenschäden nicht abgedeckt sind.
Dieter Ostertag, Justiziar des Westfälischen Fußball- und Leichtathletikverbands in Kaiserau, erklärt: "Ja, das ist richtig, Die Verletzung des Gegenspielers ist in der Sportversicherung der Vereine nicht inbegriffen, wenn sie durch einen Spieler desselben Landesverbands verursacht wird."
Ostertag verweist auf Ziffer 2.5 im Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes mit der ARAG. Dort heißt es: "Sonstige gegenseitige Ansprüche der Versicherten untereinander sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Personenschäden von Vereinsmitgliedern untereinander."
Doch das wissen selbst Fußballfunktionäre nicht. So zeigten sich mehrere Vorstandsmitglieder des Fußballkreises Herford "überrascht", als die NW sie dazu befragte. Dies sei ihnen so nicht bewusst. Auch für den Fußballobmann von TuRa Löhne, Hans-Georg Nuener, und Vorstandsmitglied Wolfgang Berg war der betreffende Ausschluss neu. Lediglich der Vorsitzende des Fußballkreises Bielefeld, Markus Baumann, kannte die Lücke im Versicherungsschutz.
Auf Vereinsebene kennen viele die Problematik nicht
Damit spielt bei jedem Foul im Amateurbereich eines Verbandes die Versicherungsfrage mit. Denn wenn die Sportversicherung der Vereine nicht greift, rückt der Verursacher der Verletzung in die Haftung. Hat der aber keine private Haftpflichtversicherung, muss er möglicherweise selbst für die Kosten geradestehen oder zumindest vor Gericht gegen die Forderung der Krankenkasse kämpfen. "Deshalb empfehle ich jedem Fußballer dringend, sich privat Haftpflicht zu versichern", sagt Justiziar Ostertag.
Doch wofür brauchen Vereine dann eine Sportversicherung? "Sie macht bei Unfallschäden Sinn, also wenn sich jemand selbst eine Verletzung beim Sport zuzieht", sagt Dieter Ostertag. Wäre es nicht aber sinnvoll, die Verletzung des Gegenspielers mit in die Versicherung aufzunehmen? "Sinnvoll vielleicht, aber das wäre für die Vereine kaum noch bezahlbar", so der Justiziar. Derzeit koste eine Sportversicherung etwa 1,50 pro Mitglied im Jahr. "Nähme man die Personenschäden mit hinein, wären das vielleicht 10,50 Euro", mutmaßt er. "Stellen Sie sich da mal die Kosten für einen Verein mit 1.000 Mitgliedern vor."
In Kaiserau beim Verband ahnt man, dass auf Vereinsebene viele die Problematik nicht kennen. "Wir empfehlen den Vereinen dringend, die Schulungen des Landessportbundes zu nutzen", so Ostertag.