Paderborn/Hamm. Die Entscheidung im Rechtsstreit zwischen dem Fußballtrainer Pavel Dotchev und dessen ehemaligem Arbeitgeber, dem Zweitliga-Verein SC Paderborn, fällt erst am 13. September. Das hat der Vorsitzende Richter der 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm, Ralf Henssen, gestern den Parteien mitgeteilt. Dotchev und der SCP gingen in Berufung, nachdem das Arbeitsgericht Paderborn den Zweitligisten im Februar 2010 zu einer Zahlung von 40.000 Euro an seinen ehemaligen leitenden Angestellten verurteilt hatte.
Direkt im Anschluss an die gut zweistündige Sitzung sagte Dotchevs Rechtsanwalt Friedrich Meyer auf Nachfrage der Neuen Westfälischen: "Das Gericht wird das Paderborner Urteil wohl bestätigen." Der rechtliche Vertreter des SC Paderborn, Rüdiger Völkel, interpretierte die Aussagen der Richter ähnlich. Die Tendenz scheine eindeutig. "Ich weiß aber nicht, weshalb das Gericht noch vier Wochen mit seinem Urteil wartet."
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Paderborn ist im deutschen Profifußball auf Interesse gestoßen. Richterin Andrea Rakow hielt den Anspruch Dotchevs auf entgangene Punktprämien in Höhe von 140.000 Euro im Grundsatz für berechtigt. Der umstrittene Paragraf 6 des Arbeitsvertrages sei unzumutbar und deshalb unwirksam. "Der Verein konnte den Kläger jederzeit ohne Vorliegen irgendwelcher Gründe mit Reduzierung des Entgelts freistellen", sagte die Richterin. Die Klausel öffne dem Arbeitgeber die Tür zur Willkür und verlagere das unternehmerische Risiko allein auf den Arbeitnehmer. Das Gros der geforderten Summe sei jedoch aufgrund der vertraglichen Ausschlussklausel verfallen, da der Kläger seine Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht habe.
Das Aus kurz vor Saisonende
Der SC Paderborn, damals Drittligist, hatte Dotchev im Februar 2008 als Chefcoach engagiert. Der Arbeitsvertrag war bis zum 30. Juni 2010 befristet. Zur Saison 2009/10 stieg die Mannschaft in die zweite Fußball-Bundesliga auf. Im Mai 2009, zwei Spieltage vor Saisonschluss und etwa ein Jahr vor der Vertragsende, stellte der Verein Fußballtrainer Dotchev frei.
Der Arbeitsvertrag, den die Parteien abgeschlossen hatten, sah neben dem Grundgehalt von 162.000 Euro per anno eine Prämie für jeden Meisterschaftspunkt vor; in der dritten Liga 1.000 Euro, in der zweiten 2.000 Euro pro Zähler. Zudem war eine Prämie von 50.000 Euro für den Aufstieg in die zweite Bundesliga vorgesehen, wovon Dotchev 45.000 Euro erhielt. Mit der Freistellung sollte der Klub den vertraglichen Regelungen zufolge keine Punktprämien, sondern nur noch das Grundsalär zahlen.
In Hamm habe Richter Hennsen zugesichert, eine Revision zuzulassen - und damit die Tür zu einer weiteren Verhandlungsrunde vor dem Bundesarbeitgericht in Erfurt zu öffnen, sagten die Rechtsanwälte.
Die Klage hat keine Chance ?
Vielleicht solltest du den Artikel noch einmal lesen...
Und damit erledigt sich auch gleich deine Frage, ob das was in einem Vertrag steht, auch immer gilt .
Wenn dem so wäre, würden solche Klagen überhaupt nicht zugelassen .
Arbeitgeber schreiben gerne Dinge in Verträge, die rechtlich überhaupt nicht haltbar sind .
Über allem steht das Gesetz .
Das gilt auch für AG .
Auch wenn denen das nicht immer gefällt .