Bielefeld. Die 53-jährige Susanne Rolle aus Ummeln ist im Internet in eine klassische Abo-Falle getappt. Es folgten Mahnungen, Einsprüche und zuletzt handfeste Inkasso-Drohungen. Neu an der Drohkulisse der Abo-Abzocker ist das beigelegte Urteil des Amtsgerichts aus Detmold (Aktenzeichen: 7 C 1/11). Das soll zusätzlich Angst machen, sagen Verbraucherschützer. Verunsicherung hat es definitiv bereits ausgelöst: Denn viele Adressaten glauben, sie seien bereits verurteilt worden.
Wenn die Falle zuschnappt
Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW rät, solche Rechnungen nicht zu bezahlen. Trotzdem müsse man sofort Widerspruch erheben. Oft reichten die Verstöße gegen das Widerrufsrecht zur Ablehnung.
Fachlichen Rat gibt es vom Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale, die Musterbriefe bereithält. Die Mahnung einfach in den Müll zu werfen, kann hingegen teuer werden. Gerade Verbraucher, die nicht oder fehlerhaft widersprochen hätten, konnten sich am Ende nicht aus der Abo-Falle befreien. Auch sollte man sich niemals auf Ratenzahlungen einlassen, so Bradler: "Wer eine Ratenvereinbarung unterschreibt, muss auf jeden Fall zahlen. Egal, ob das Abo unrechtmäßig war."
Gefährlich: Die Betreiber schicken oft eine Antwortmail, in der auf Kosten und Widerruf hingewiesen werden. Wer die bestätigt, akzeptiert die Kosten. (jr)
"Ich kann mich nur noch vage an die Internet-Seite erinnern", sagt die Zahntechnikerin. "Es wurde dort mit Schnäppchen für Anziehsachen geworben. Wie bei anderen Online-Händlern habe ich dort gestöbert." Ein Formular will sie nicht ausgefüllt haben, ihr Einverständnis, für outlets.de Geld zu bezahlen, habe sie schon gar nicht erklärt.
Trotzdem erhält sie am 21. April 2010 eine "letzte Mahnung" des Anbieters (IContent GmbH). Demnach soll sie am 9. Februar 2010 ein Abo für das Outlet-Angebot abgeschlossen haben: 8 Euro pro Monat, 24 Monate lang, die ersten zwölf Beiträge (96 Euro) im Voraus zu bezahlen. Vorherige Rechnungen gab es erst gar nicht.
Dubiose Internet-Unternehmer
Die Ummelnerin behält zum Glück die Ruhe und verfasst mit ihrem Rechtsanwalt einen Widerspruch gegen die Forderung. Trotzdem: Am 25. Mai fordert nun die "RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement" mit einer neuen Mahnung 140 Euro. Auf Anraten ihres Rechtsanwaltes lässt sie die Sache auf sich beruhen: "Ich soll erst wieder zu ihm kommen, wenn ich ein Schreiben vom Gericht erhalte."
Das müssen die dubiosen Internet-Unternehmer überhört haben: Am 3. August 2011 – 16 Monate nach der ersten Post – liegt plötzlich ein Brief von der umstrittenen "Deutschen Zentral Inkasso" im Briefkasten. Die Forderung diesmal: 153,94 Euro.
Das Dreiste daran: Dem Schreiben liegt ein Urteil des Amtgerichts Detmold bei. Zwar sind alle Namen unkenntlich, trotzdem wird deutlich, dass hier jemand eine Klage gegen die Outlets.de-Betreiber verloren hat und 96 Euro plus Gerichtskosten zahlen musste.
Das Urteil ist tatsächlich echt
Damit soll zusätzliche Angst gemacht werden, sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale. Denn das Urteil ist echt, bestätigt Martin van der Sand vom Detmolder Amtsgericht. Wegen unzähliger Nachfragen hat man auf der Gerichts-Homepage eigens eine Mitteilung zu dem Urteil veröffentlicht. Das Urteil sei nicht allgemeingültig, weshalb jeder Fall vor Gericht individuell beurteilt werden müsse.
Was heißt das für diejenige, die dieses Urteil (oder ähnliche aus Frankfurt, Landau und Witten) erhalten? Als erstes heißt es, Ruhe zu bewahren, so Bradler. Die verschickten Urteile seien Einzelfälle. Oft hätten sich diese Verbraucher nicht richtig oder nur verspätet gewehrt. Es beweist aber: "Die Verbraucher können nicht mehr sicher sein, dass die Abzocker am Ende nicht vor Gericht ziehen", so Bradler.
Immerhin gebe es aber eine Vielzahl von Urteilen, "die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen", heißt es von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein im selben Fall. Dort werfe man dem Detmolder Richter vor, sich nicht ausführlich mit der Materie beschäftigt zu haben. Es gebe zu viele juristische Bedenken in Bezug auf die versteckten Preishinweise dieser Internetseiten.
"Ich halte das schlicht für Nötigung"
Tatsächlich findet sich auf der Homepage von
outlets.de nur rechts neben dem Anmeldeformular (dort, wo sonst nur Werbung blinkt) ein Hinweis auf die Abo-Gebühren. Wer sehr akribisch ist, findet den zweiten Hinweis auf die Kosten nochmals am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der Registrierung mit einem Häkchen akzeptiert werden müssen.
Die Betreiber setzen offensichtlich darauf, dass die Verbraucher das Kleingedruckte erst gar nicht bis zum Ende lesen – für eine Stellungnahme war niemand von ihnen zu erreichen.
"Ich halte das schlicht für Nötigung", sagt Susanne Rolle. Sie überlegt, Anzeige gegen die Verantwortlichen zu erstatten.