Bielefeld. Arbeitsrichter in Deutschland werden sehr stark von unbewussten Prozessen beeinflusst. Das belegt eine wissenschaftliche Studie der Technischen Universität Darmstadt. Arbeitsgerichts-Entscheidungen sind danach auch abhängig von der wirtschaftlichen Lage am Standort des jeweiligen Gerichts. Je geringer dort die Arbeitslosigkeit ausfällt, desto wahrscheinlicher ist es, dass in einem Verfahren eine Entscheidung gegen die Arbeitnehmer getroffen wird.
"Unsere Ergebnisse weisen darauf hin, dass Arbeitsrichter das Schutzbedürfnis von Arbeitnehmern um so niedriger bewerten, je besser die wirtschaftliche Situation in der Region ist – und umgekehrt", sagt der Autor, Professor Michael Neugart. Weitere Faktoren hätten ebenfalls auf den Ausgang von Prozessen beträchtlichen Einfluss: "Nach unseren Untersuchungen tendieren Arbeitsrichter dazu, zugunsten klagender Arbeitnehmer mit Kindern zu entscheiden, während das Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Familienstand oder das Geschlecht einen deutlich geringeren Einfluss auf die Erfolgsaussichten einer Klage hatten."
Arbeitsgerichte
- In NRW gibt es 30 Arbeitsgerichte und 3 Landesarbeitsgerichte (Berufungsinstanzen).
- 138 Arbeitsrichter und 85 Arbeitsrichterinnen versehen dort ihren Dienst.
- 2010 gingen an den Arbeitsgerichten in NRW 100.462 Verfahren neu ein, 2005 waren es 123.085 Verfahren.
- Die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz beträgt 3,3 Monate.
- In Kündigungsschutzklagen erhält etwa jeder zweite Arbeitnehmer eine Abfindung. Nur ein Bruchteil der Verfahren wird durch Urteil beendet.
In den untersuchten Fällen hätten zudem "klagende Frauen von mehrheitlich weiblich besetzten Kammern, klagende Männer von mehrheitlich männlich besetzten Kammern profitiert". Die Chancen der Arbeitnehmer, ihre Prozesse zu gewinnen, seien außerdem höher, wenn sie von einem Gewerkschaftsanwalt vor Gericht vertreten werden.
"Hervorragende Datenbasis"
Zusammen mit dem Wirtschaftswissenschaftler Helge Berger von der Freien Universität Berlin hatte Neugart insgesamt 221 Arbeitsgerichtsprozesse ausgewertet, die zwischen August 2003 und September 2006 an 33 Arbeitsgerichten in zwölf Bundesländern entschieden wurden. In allen Fällen handelte es sich um die Klagen von Arbeitnehmern, die zuvor von einem großen Elektronikkonzern betriebsbedingt entlassen worden waren. "Weil die Arbeitgeberseite in allen Prozessen von derselben Anwaltskanzlei vertreten wurde, stellten die Prozesse eine hervorragende Datenbasis für eine vergleichende Studie dar", sagte Neugart der Neuen Westfälischen. Die Ergebnisse der Studie seien auch für ihn ziemlich überraschend gewesen.
Richter müssen einen Amtseid darauf leisten, dass sie "ohne Ansehen der Person" entscheiden. Manchmal falle es nicht leicht, sich von seinen Gefühlen freizumachen, sagt Holger Kuhlmey, Direktor des Arbeitsgerichts Paderborn. "Ich versuche objektiv zu entscheiden", sagt er. Auch für ihn sei es "ein sehr wichtiges Kriterium", ob ein von einer Kündigung betroffener Arbeitnehmer Kinder habe oder nicht.
Besonders im Arbeitsrecht gebe es "viele Ermessensentscheidungen", sagt auch Burkhard Fleer, Arbeitsrichter in Herford. Grundsätzlich müsse ein Richter aber "unabhängig von Personen und Parteien entscheiden". "Wer das nicht tut, ist in diesem Beruf fehl am Platz."
Die Schlüsse aus der Darmstädter Studie halte er "für sehr gewagt", meint Heinz-Werner Heege, Direktor des Bielefelder Arbeitsgerichts. Die These, dass Arbeitsrichter konjunkturabhängig urteilen, hält auch er für richtig, wenn auch aus einem anderen Grund: In wirtschaftlich schlechten Zeiten gebe es viele Insolvenzen und Betriebsstilllegungen. Dann steige die Zahl der Klagen, aber für die Arbeitnehmer gebe es "oft nichts mehr zu holen".