Lübbecke (hgm). Nach eigener Darstellung wird die Stadt Lübbecke unter Einhaltung des Weihnachtsfriedens erst heute die Rückbauverfügung gegen die Riesenterrasse an der Oberen Tilkenbreite erlassen und dem Bauherrn zustellen.
Der Bauherr reagiert mit Unverständnis und Enttäuschung auf die Maßnahme der Stadt, die seiner Ansicht nach ohne die notwendige Umsicht und ohne fachgerechte Prüfung des Naturschutzaspektes erfolgt sei. Er könne schließlich nichts dafür, dass sich das Areal an der Terrasse durch die längere Liegezeit zu einem kleinen Tierparadies mit einer Vielfalt unter Schutz stehender Arten entwickelt haben. Eine Nachbarin habe ihm zugetragen, dass sich auf dem Areal neben Maulwürfen auch Molche und Feuersalamander aufhielten. Auch diese Darstellung mache eine Überprüfung durch eine Naturschutzkommission erforderlich.
"Welcher Bürger kann die Behörden denn heute noch verstehen? Erst erteilt mir die Stadt die Baugenehmigung für die Terrasse und dann erlässt sie fast panikartig eine Rückbauverfügung", betont der Bauherr. Von Eckhard Witte sei er enttäuscht, weil der Bürgermeister kaum mit ihm geredet habe. In konstruktiven Gesprächen hätte man sicherlich eine einvernehmliche Lösung finden können.
"Ich bin ein Naturfreund und werde mich deshalb mit allen rechtlichen Mittel gegen die Verfügung wehren", erklärt der Bauherr. Zum Glück habe er die Maulwurfshügel auf seinem Grundstück fotografisch dokumentieren lassen. Zu bedenken sei nämlich, dass man Maulwurfshügel leicht dem Erdboden gleichmachen könne und der Regen dann die letzten Spuren verwische. Die Maulwürfe seien aber deshalb nicht verschwunden.
Mit der Wahrnehmung seiner Rechte im Kampf gegen die Rückbauverfügung habe er den Rechtsanwalt Rüdiger Schulz beauftragt, der eine eilgerichtliche Entscheidung gegen die Verfügung der Stadt erwirken soll.
Es bleibt spannend
ZWISCHENRUF VON HANS-GÜNTHER MEYER
Positiv ist, dass die Riesenterrassen-Story den hässlichen Bereich des Strafrechts hoffentlich für immer verlassen hat und derzeit dem Genre der Komödie zuzuordnen ist, die immer neue Blüten treibt. Das ist für alle Beteiligten erträglicher und bringt für den Leser auch amüsante Seiten mit sich.
Die nächsten Tage der Story versprechen besondere Spannung. Denn nun stellt sich dieFrage: "Wird es der Bauherr, beziehungsweise der von ihm beauftragte Rechtsanwalt Rüdiger Schulz schaffen, die Verfügung zu kippen?" Wenn ja, dann muss Bürgermeister Eckhard Witte nach der falschen Baugenehmigung einen weiteren Fehler eingestehen, was ihm sicher nicht schmecken würde. Der eine oder andere Leser wird sich dann auch ins Fäustchen lachen. Verliert Schulz den Kampf gegen die Rückbauverfügung, ist der Bauherr mit seinem Naturschutzlatein wohl am Ende. Dann könnten auch die Tage der als erdrückend eingestuften Riesenterrasse gezählt sein.
hans-guenther.meyer@neue-westfaelische.de
"Übermut tut selten gut" .Die Umsatzzahlen werden zeigen das Hochmut vor dem Fall kommt.
Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen,das besagter Bauherr ein Menschenfreund und jetzt gar noch ein Tierfreund ist?? Naja, wie dem auch sei,mein Brötchenhunger wird andere Bäcker nähren besonders den Eingezingelten Bäcker.(siehe z.B. Marktkauf Lübbecke)