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28.01.2012
BÜNDE
Tod ist bei der GEZ nicht vorgesehen
Vor 25 Jahren verstorbener Willi Scheiding erhält plötzlich Post von der Gebühreneinzugszentrale
VON GERALD DUNKEL

Ratlos | FOTO: GERALD DUNKEL

Bünde. 1925 wurde Willi Scheiding geboren. Seit Beginn der Gebührenpflichtigkeit für Rundfunkgeräte hat er seine Abgaben immer geleistet. Seit 2010 erhält aber er regelmäßig Post von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln und wird in den Schreiben aufgefordert, seine neue Adresse mitzuteilen. Willi Scheiding ist 1986 verstorben.

An die Hausnummer 106 an einer Straße in Bünde ist das Anschreiben an Willi Scheiding gerichtet. "Wir konnten Sie unter obiger Anschrift nicht in unserem Adressbestand finden", heißt es da von der GEZ. Scheiding wird darin auch über seine Rundfunkgebührenpflicht informiert. Und zum Ende steht da: "Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen. . . zurückzusenden. Sie vermeiden damit Erinnerungsschreiben."

Willi Scheidings Tochter Marion Knöpper und ihr Mann Bodo, die unter der gleichen Adresse wohnen, bekommen seither eine Menge dieser Erinnerungsschreiben. Eine Kontaktaufnahme mit der GEZ über ein Kontaktformular auf deren Internetseite vor einigen Monaten blieb offenbar erfolglos, denn mit Datum vom 16. Januar kam das nächste Erinnerungsschreiben.

"Als mein Vater vor 25 Jahren verstorben war, meldeten wir die Geräte auf den Namen meiner Mutter um und alles lief seinen gewohnten Gang, die Gebühren wurden weitergezahlt", erklärt Marion Knöpper. Seit 2009 wohnt die demenzkranke Mutter aber in einer Wohneinrichtung für Senioren und ihre gesamte Post geht zuerst an die Tochter. In der Einrichtung besitzt die Mutter aber weder Fernsehgerät noch Radio, da beides in einem Gemeinschaftsraum vorhanden. Aber auch nicht die Mutter, sondern der verstorbene Willi Scheiding wird immer wieder von der GEZ angeschrieben. Schwiegersohn Bodo Knöpper hat eine Vermutung zur Ursache.

"Vor sieben Jahren hat die Stadt die Hausnummern bei uns an der Straße bereinigt, weil mit der Zeit Häuser hinzukamen. Um wieder in eine richtige Reihenfolge zu kommen, wurde diesem Haus die Nummer 106 gegeben. Die 108 war es vorher. Warum das bei der GEZ aber zu Verwirrungen geführt haben soll, die sie dazu bringt, plötzlich wieder meinen verstorbenen Schwiegervater anzuschreiben, kann ich mir nicht erklären", sagt Knöpper, der schon die Idee hatte, den Antwortbogen mit der Adresse des Friedhofs an die GEZ zurückzuschicken.

Auch die von der GEZ im Internet bereitgestellten Formulare lassen entweder eine Anmeldung oder eine Änderung der Daten zu. Knöpper: "Aber auch in dem Änderungsformular ist es nicht möglich, jemanden für tot zu erklären. Tod ist bei der GEZ offenbar nicht im Programm vorgesehen", sagt er mit zynischem Unterton, obwohl ihm dabei längst nicht mehr zum Lachen zumute ist. Bodo und Marion Knöpper haben zwar die Sterbeurkunde von Willi Scheiding vorliegen, doch sie sehen es aus Prinzip nicht ein, "für deren Fehler auch noch das Geld für Porto oder für das kostenpflichtige Servicetelefon zu bezahlen". Aus rechtlicher Sicht könne ihnen zudem nichts passieren, da sie nicht die Angeschriebenen sind und auch ihre Teilnehmernummer bei der GEZ eine andere ist. Es könnten lediglich noch mehr Erinnerungsschreiben kommen.

Eine Nachfrage gestern Vormittag bei der Pressestelle der GEZ in Köln gab bislang nur teilweise Aufschluss. Eine Sprecherin teilte mit, dass der Fehler beim Einwohnermeldeamt Bünde liegen könnte, wo Willi Scheiding eventuell noch eingetragen sei. Die Ämter gäben regelmäßig aktualisierte Adressdaten an die GEZ weiter. Jedoch sei eine abschließende Antwort erst am Montag zu bekommen.

Kommentare
Mal ehrlich, erstens vertößt die GEZ in diesem und anderen Fällen gegen den RGebStV §8 Abs. 4.

Eine Strafanzeige wegen Datenmissbrauchs und Verletzung des RGebStV ist die einfache Möglichkeit, dieser Scheinbehörde Herr zu werden.

Laut RGebStV §8 Abs. 2 sollte Datenschutz von den Landesbehörden in Zusammenarbeit geprüft werden! Hat hier jemand geschlafen, wenn Daten, die also älter als 12 Monate sind, mit Daten von nicht öffentlichen Ämtern (Einwohnermeldeamt) abgeglichen werden?

Soviel also zum Problem, Geldeintreibung und Datenschutz in Verbindung mit Politik!

Dagegen ist unser Bundespräsident ein kleines Licht!
Hier geht es ähnlich wie in Griechenland, um Vorteile Einzelner gegenüber dem einfachen Volk!

Denkt mal darüber nach liebe Politiker,

Tom_k

Ich möchte auf Nachrichten, Sportschau und Tatort nicht verzichten. Darum bin ich auch gerne bereit GEZ Gebühren zu zahlen. Mein Dank geht an die deutschen Rundfunkanstalten das ich nicht nur diesen Schwachsinn der Privatsender schauen muss wenn ich das TV einschalte.

@jm, un ihre Suggestivfrage zu beantworten: Die GEZ ist eindeutig keine Behörde, sondern Die die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Dies ist übrigens auch so wörtlich auf der Interneträsenz der GEZ nachzulesen. Ich möchte nicht, dass das deutsche Bildungsniveau endgültig im Dschungelcamp vergraben wird. Darum bin ich keine bereit für ordentliches Fernsehen zu bezahlen. Das bekomme ich aber in der Regel bei den Privaten nicht.

Isr die GEZ ist eine Behörde. Oder?? Wofür benötigen wir diese Einrichtung? Wofür bezahlen wir GEZ? Dafür, dass die Intendanten ein üppiges Salär beommen, dafür dass die TV Anstalten ohne Ende Wiederholungen zeigen.dafür dass jede Anstalt zu jeder Sportveransaltung hundertschaften an Journalisten etc. hinschickt, bestimmt 1. Klasse Flüge und Hotels mit mindestens 6 Sternen, dann bekommen die Antalten noch EInnahmen für Reklame uvm. Und dafür bezahlen bzw. müssen wir das bezahlen. Warum nicht wie die Privaten. Dann lernen diese Typen endlich mit Geld umzugehen und nicht das von fremden Personen. Ach ja und die Ex-Politiker müssten sich dann woanders um eine hochbezahlten Ruhestandsposten bemühen.

Abschließend ist festzustellen, dass die Kommentare zu diesem Artikel durchweg einen wesentlich höheren Nutz- und Informationswert für die geneigte Leserschaft haben, als der NW-Artikel selbst.
(...)



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