Bad Driburg (sim). Die Strecke ist so gut wie fertig, sogar die Rabatten sind schon bepflanzt, aber Autos können noch immer nicht starten auf dem Parcours am Bilster Berg, von dem Initiator Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff schwärmt: "Das soll ein exklusives Drive Resort werden, das automotive Silicon-Valley der Zukunft."
Grund für den stockenden Aufbruch in diese Zukunft: Es fehlt eine rechtskräftige Betriebsgenehmigung für das 34-Millionen-Projekt. Die Genehmigung, die der Kreis Höxter erteilt hatte, ist nach Anwohnerklagen im Eilverfahren von Gerichten kassiert worden. Die Richter attestierten dem Kreis "Abwägungsdefizite" und fehlendes Bemühen um einen Interessenausgleich zwischen Anwohnern, die Sorgen vor zu viel Lärm haben, und den Projekt-Initiatoren.
Für das Bilster Berg Drive Resort, das die Strecke eigentlich schon ab Juli für das ganze Jahr vermietet hatte, sind die Verzögerungen teuer: Für jeden Monat, die der Betrieb später startet, wird mit 500.000 Euro Verlust kalkuliert. Während das Unternehmen in der misslichen Situation einlenkt und öffentlich erklärt, auf besonders lärmträchtige Sonderbetriebstage verzichten zu wollen, hüllt sich der Kreis Höxter in Schweigen.
"Im schwebenden Verfahren"
Auf den Fragenkatalog der Redaktion lässt Landrat Friedhelm Spieker (CDU) über seine Pressestelle lediglich ausrichten: "Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir im schwebenden Verfahren keine detaillierten Auskünfte geben." Er verweist auf eine Stellungnahme vom Mai, in der Vorwürfe pauschal "entschieden" zurückgewiesen werden. Weder will Spieker beantworten, welche Maßnahmen für mehr Lärmschutz nötig wären, noch will er sich äußern, ob der Kreis Verantwortung für die juristische Niederlage trägt.
Von besonderem Interesse aber ist wohl die Frage, ob auf den Kreis – und damit den Steuerzahler – Schadenersatzansprüche zukommen könnten, sollte die Betriebsgenehmigung auch im Hauptsacheverfahren am 28. August verwehrt werden. Auch dazu: Keine Antwort. Im Informationsfreiheitsgesetz NRW, das für alle Behörden gilt, heißt es übrigens: Jede Person hat Behörden gegenüber "Anspruch auf den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen".