Düsseldorf. Hauseigentümer wollen sich gegen das neue Wassergesetz in NRW wehren. Es legt fest, dass in den nächsten Jahren alle privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten auf Kosten der Eigentümer kontrolliert werden müssen. Auf Widerstand stößt vor allem, dass Kommunen auch außerhalb von Wasserschutzgebieten den Kanal-TÜV vorschreiben dürfen.
"Da ist Wildwuchs denkbar", sagte Jürgen Upmeyer, der Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund OWL. Sein Verband wolle deswegen Musterklagen gegen das Gesetz unterstützen. Dass es zu Klagen kommen werde, "davon kann man ausgehen", so Upmeyer.
Ein juristischer Ansatzpunkt könnte das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot sein – wenn nämlich in einer Kommune die Abwasserrohre geprüft werden müssten, auf der anderen Seite der Gemeindegrenze aber nicht. Rechtsmittel könnten allerdings erst dann eingelegt werden, wenn den Eigentümern nach Ablauf der Frist ein kommunaler Bescheid ins Haus flattert.
Die Kosten sind beachtlich: Für eine Dichtheitsprüfung der Verbindungsrohre zwischen den Häusern und der öffentlichen Kanalisation müssen nach Angaben des NRW-Umweltministeriums 300 bis 600 Euro ausgegeben werden, laut Haus & Grund sogar bis zu 1.000 Euro. Eine notwendige Sanierung kann anschließend erheblich teurer werden. Im Extremfall seien bis zu 20.000 Euro fällig.
Für bestehende kommunale Satzungen, die Prüfungen vorschreiben, gewährte der Landtag einen Bestandsschutz.
Mehr als 100.000 Häuser dürften in NRW in Wasserschutzgebieten stehen und müssen daher auf jeden Fall geprüft werden. In Bielefeld zum Beispiel sind etwa 11 Prozent der Fläche mit rund 4.000 Häusern geschützt. In Köln ist die Rede davon, dass 50 Prozent der Stadtfläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen seien.
Der Mindener FDP-Landtagsabgeordnete Kai Abruszat sagte, in manchen Kommunen seien 80 bis 90 Prozent der Flächen Wasserschutzgebiet. Abruszat kritisierte, es werde bei den Prüfpflichten in NRW einen "Flickenteppich" geben. Die rot-grüne Landesregierung habe ihr Versprechen, eine "bürgerfreundliche Lösung" zu finden, gebrochen.
"Das werden am Ende die Gerichte entscheiden", so Abruszat. Die Prüfpflicht sei ein Eigentumseingriff, der nicht gerechtfertigt sei, solange keine konkrete Gefahr für Boden und Grundwasser bestehe. "Dabei haben wir schon die beste Trinkwasserqualität aller Zeiten." Der Bielefelder CDU-Abgeordnete Ralf Nettelstroth forderte, die Rohre nur zu prüfen, wenn es einen begründeten Verdacht für eine Undichtigkeit gebe.
Der Bielefelder SPD-Landtagsabgeordnete Günter Garbrecht bezeichnete die Novelle als "vernünftigen Ausgleich" zwischen Eigentümerinteressen und Grundwasserschutz. Außerhalb von Wasserschutzgebieten könnten Kommunen anbieten, private Rohre bei der Kontrolle der öffentlichen Kanalisation mitzuprüfen. ¦ Kommentar
Seinerzeit hatte ich in einem Kommentar zu dem Thema aber auch schon gesagt, dass nach der Wahl mit dem "Nachtreten" der Politik in dieser Sache zu rechnen ist. Nun ist es eingetreten und ein Herr Garbrecht äußert lt. diesem Artikel auch noch, dass das alles ein fairer Kompromiss sei. Ich werfe ihm vor, dass er nur die Linie der Partei vertritt und ein wichtiges Gutachten, wonach der ganze Kanal-TÜV gelinde gesagt Unsinn ist, einfach ignoriert. In diesem Staat spricht man immer von Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Leider gilt dieses nur für die politische Klasse, denn ungleich ging es schon vor der Landtagswahl zu, als in den Bundesländern Gesetze bzw. keine Gesetze zu dem Thema bestanden und jetzt soll das noch auf der untersten Ebene (den Kommunen) entschieden werden. Ungleicher geht es nimmer! Prost Mahlzeit! Und die SPD hat sich von dem grünen Umweltminister Remmel vor den Karren spannen lassen. Der hat doch schon in der Nationalparkdebatte in Lippe eine unglückselige Rolle gespielt.