Lübbecke. Hans Herwartz hat Lübbecke Richtung Würselen verlassen. Hinter sich lassen wollte der Witwer auch die Auseinandersetzung mit der Friedhofsverwaltung um die Gestaltung der letzten Ruhestätte seiner Frau Renate.
Doch der Konflikt um das Grab geht jetzt in eine neue Runde: Der Ex-Lübbecker, bekannt als Organisator zahlreicher Stadtfeste und Koordinator der Werbegemeinschaft, trägt den Streit ums Lübbecker Bestattungs- und Friedhofsrecht vor das Verwaltungsgericht Minden. Der Grund: Er soll das blaue Glas entfernen.
Vertreten wird der streitbare Witwer vom Lübbecker Rechtsanwalt Rüdiger Schulz. Das Gericht hat den Streitwert auf 2.500 Euro festgesetzt. Einen Termin gibt es noch nicht.
Fluss des Lebens vorm Grabstein
Auf dem Grab bilden die abgeschliffenen Glasstücke eine Fläche, die den sich verbreiternden Fluss des Lebens, beginnend am Grabstein, symbolisieren soll. Die Stadtverwaltung ist mit dieser Gestaltung nicht einverstanden (die NW berichtete), weil sie gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoße und deshalb auch nachträglich nicht mehr genehmigt werden könne.
In einem Schreiben vom 24. Januar steht nochmals die Begründung, warum die - so wörtlich - "Schüttung aus grellblauem Glasgranulat innerhalb der Steinsetzung in Form eines Flusslaufes vollständig zu entfernen" ist. Bleiben dürfen dagegen drei weitere, zunächst beanstandete Elemente: die Natursteine, welche die blaue Steinchen umrahmen, die Metallkante rund ums Grab und die Schrifttafel - bis zum Ablauf der Nutzungs- und Ruhezeit.
In drei Punkten ist die Friedhofsverwaltung dem Witwer also entgegen gekommen, beim vierten, dem blauen Fluss, allerdings nicht. Den Grund nennt die Stadtverwaltung in ihrem Schreiben: Eine Anschüttung loser anorganischer Materialien sei auf dem öffentlich als Rasenfriedhof gestalteten Teil der Anlage abzulehnen. "Das Material wird durch Tiere über die Grenzen des Grabes hinaus verbreitet.
Enttäuscht von der Lübbecker Politik
Im Rasen, der maschinell gemäht werden muss, sind derartigen Materialien störend, stellen aber auch eine potenzielle Gefahr für Gerät und Personal und unbeteiligte Dritte dar."
Gegen diesen Bescheid hat Hans Herwartz jetzt Klage erhoben: Der Fluss soll weiter fließen. Aber ihn ärgert noch etwas, was allerdings kein Verwaltungsgericht klären kann: "Keine Fraktion der Stadt Lübbecke hat bisher auf meine schriftliche Anregung geantwortet, die Friedhofsordnung der Stadt Lübbecke zu überdenken." Das Schreiben endet mit dem Satz: "Ein von der Lübbecker Politik enttäuschter Hans Herwartz".
Klingt wie eine gute Erklärung , vielleicht gibt es aber noch eine bessere .
Es könnte ja auch sein das sich ein Witwer der seine Frau geliebt hat wirklich
Gedanken darüber gemacht hat wie die letzte Ruhestätte seiner verstorbenen
Frau am besten zu gestalten ist , wie es auch seiner Frau gefallen hätte .
Also wurde das Grab so gestaltet wie es Herr Herwartz für angebracht hielt .
Mir persönlich gefällt diese Grabgestaltung , dies ist aber nicht ausschlaggebend ,
über Geschmack läßt sich bekanntermaßen ja streiten .
Ausschlaggebend bei diesem Thema dürfte sein das sich eine bornierte Stadtverwaltung
mit einem ebenso bornierten Verwaltungschef mit absolut fadenscheinigen
Begründungen massiv gegen diese Grabgestaltung zur Wehr setzt .
Ebenso massiv wie sie Gerichtsurteile (Terrasse Schmidt) ignoriert oder gegen den
Willen der Bürger schon fast einen Krieg gegen den Lübbecker Baumbestand , der
viel von dem Flair der Stadt ausmacht , ausgerufen hat .
Gerade der Verwaltungschef Herr Witte sollte sich in dieser Beziehung vielleicht
einmal darüber klar werden das er zwar Bürgermeister aber nicht König von Lübbecke
ist .
Seine Aufgabe ist es nicht Recht zu sprechen , dafür gibt es Gerichte und diese haben
zu der erwähnten Terrasse ein Urteil gefällt .
Es ist auch nicht seine Aufgabe , mehr oder weniger , im Alleingang die Stadt Lübbecke
seinem persönlichen Geschmack anzupassen .
Dafür wurde es nicht gewählt .
Seine Aufgabe besteht , im gesetzlichen Rahmen , darin , dafür zu sorgen das sich die
Bürger die ihn gewählt haben in ihrer Stadt wohl fühlen .
Es ist unbestritten das ein Bürgermeister während seiner Amtszeit auch einmal
Entscheidungen treffen muß die kritisiert werden , ob sich solche Entscheidungen
aber auf solche Kleinigkeiten wie die individuelle und etwas andere Gestaltung eines
Grabes , die meines Wissens nach außer der Stadtverwaltung , niemanden stört beziehen
muß lasse ich mal dahingestellt .
Ganz schlimm aber wird es wenn der Verwaltung keine nachvollziehbare Begründung
für ihr Verhalten einfällt und sie , lächerlicher Weise , mit irgendwelchen mysteriösen
Tieren argumentieren muß die sich , scheinbar , ganz gezielt auf genau diese Grabstelle
stürzen und die Glaskiesel wahllos über den ganzen Friedhof verstreuen so das diese zu
lebensgefährlichen Geschossen werden .
Sollte dieses wirklich der Fall sein empfehle ich dringen das mähen des Grases auf
dem Friedhof sofort einzustellen denn wer weiß schon ob diese terroristisch eingestellten
Viecher nicht auch normale Kiesel oder Steinchen auf dem Friedhof verteilen .
Wirklich sicher wäre der Lübbecker Friedhof dann wohl erst wieder wenn dort sofort
alle Bäume gefällt würden und der ganze Friedhof komplett mit gutem festen Beton
zugeschüttet würde .
Dieser Beton könnte dann Dunkelgrau oder Schwarz gestrichen werden um die , für
die Stadtverwaltung ja scheinbar gewollte , Tristesse herzustellen .