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15.05.2012
RÖDINGHAUSEN
Mitarbeiter wegen Eintrags bei Facebook gekündigt
Firma fühlt sich brüskiert

Kündigung | FOTO: DPA

Kreis Herford (hab). Weil er auf seinem Facebook-Account einen Hinweis auf das Lied "Bück Dich hoch" der Gruppe Deichkind platziert hat, ist ein Mitarbeiter eines Möbelleuchtenherstellers in Rödinghausen (Kreis Herford) fristlos gefeuert worden.

"Bück dich hoch!!! Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends", hatte der Mann auf Facebook gepostet – und damit seinen Arbeitgeber so gegen sich aufgebracht, dass der eine außerordentliche Kündigung aussprach.

In dem Liedtext werden in satirischer Form Karrieretipps gegeben wie  "Bück dich hoch, Komm steiger den Profit; bück dich hoch, sonst wirst du ausgesiebt; bück dich hoch, mach dich beim Chef beliebt; bück dich hoch, auch wenn es dich verbiegt". "Diese Äußerung kann nur so verstanden werden, dass Sie die von Deichkind besungenen mit den bei uns herrschenden Arbeitsbedingungen gleichsetzen", heißt es in der Begründung des Rausschmisses.

Der Chef des Deichkind-Fans argumentiert, dass auch dessen Kollegen sowie Mitarbeiter und Inhaber von Kunden und Lieferanten Zugriff auf seinen Facebook-Auftritt haben. "Dadurch, dass Sie unsere Arbeitsbedingungen mit den von Deichkind besungenen vergleichen, werfen Sie uns menschenverachtende Arbeitsbedingungen vor, bei denen die Mitarbeiter aus reiner Profitgier unter Gefährdung der Gesundheit ausgebeutet werden."

Der Betroffene wehrt sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen den Rausschmiss. Ein erster Termin, in dem eine gütliche Einigung versucht werden soll, hat die 1. Kammer des Gerichts für den 1. Juni anberaumt. 

Kommentare
Bei mir war es nicht Deichkind, aber eine kritische Äußerung auf Facebook die zur Androhung der fristlosen Kündigung geführt hat. Letzlich musste ich dann einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, da meinem ex-Arbeitgeber meine finanzielle Situation bekannt war. Letzlich glaube ich, aufgrund von bereits gefällten 'Faqcebook-Urteilen', dass der Herforder Betrieb keinerlei Chance hat mit seiner Kündigung durchzukommen. Es gibt Gerichte die sehen solche Äußerungen auf Facebook teilweise noch nicht einmal als Abmahnungswürdig an.
Heutzutage versuchen immer wieder Arbeitgeber aus dem allerklitzekleinsten Anlass heraus fristlos zu kündigen, mit der Begründung des Vertrauensverlustes und bei Gegenwehr dem Versuch einer Abfindung nach gesetzlicher Regelung. Ich kann aus persönlicher Erfahrung nur jedem raten, kämpft um diesen Arbeitsplatz. Das Arbeitsamt zahlt euch mindestens 3 Monate nicht 1 cent !!!

Ich kenne zwar das Lied nicht aber man sollte arbeit und Privat trennen die kündigung sollte zurück genommen werden ob das arbeiten noch so ist das lasse ich dahingestellt aber es geht um Mitarbeiter Recht. tina

Zu Geil, wegen einem Lied so nen Aufstand zu machen. Mein Cheff würde das " Leider Geil " finden.
Schönen Tag euch.

@Kollegin: Dass der Mitarbeiter sich nicht zu benehmen weiß, rechtfertigt nicht eine Kündigung wegen eines Videos auf Facebook, welches gar nicht zwingend mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden muss (selbst wenn der AG davon ausgeht). Permanentem krankfeiern kann auf andere Art begegnet werden, siehe dazu: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 497/95. Hat der Chef berechtigte Zweifel an der Echtheit der Krankheit, kann er über die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Erstellung eines Gutachtens über die Arbeitsunfähigkeit einschalten., er kann auch einen Detektiv einschalten, um ihn zu überführen (das ist natürlich nicht bei jeder Krankheit sinnvoll). Aber: Wenn ein Arbeitnehmer so oft krank feiert spricht das nicht gerade für eine gute Stimmung in ihrem Betrieb. Abgesehen davon gibt es immer noch die ordentliche Kündigung oder den guten, alten "goldenen Handschlag" (Aufhebungsvertrag), der zwar kurzfristig teurer ist, aber ggf. die bessere Wahl.

@kollega und sabine Buntrock: Wer die wirklichen, jedenfalls mit denen der Arbeitgeber seine Kündigung vor Gericht durchsetzen will, muß nur die offizielle Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Herford lesen. Außerdem wird der 1. Verhandlungstermin nebst Uhrzeit genannt. Ich hoffe, wir werden uns im Zuschauerraum wiedertreffen.



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