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15.06.2012
Bielefeld
Mama, bitte melde Dich!
Findelkind Mechthild bleibt bis Montag in der Kinderklinik / Jugendamtschef Georg Epp über Motive, ein Kind auszusetzen
VON JENS REICHENBACH

Schutzbedürftig | SYMBOLFOTO: DPA

Bielelfeld. Bis Freitagvormittag ist bei der Polizei kein einziger Hinweis auf die Mutter des ausgesetzten Babys vom Klinikum Mitte oder auf die Handtücher, in die das Neugeborene eingewickelt war (die NW berichtete), eingegangen. Das bestätigte Polizeisprecher Friedhelm Burchard. Zum Glück ist die kleine Mechthild Mittwoch, wie das Mädchen von Schwestern des Kinderkrankenhauses genannt wurde, zumindest gesund und hat keine Schäden davongetragen.

Die Gefahr aber bestand: Laut Chefarzt Johannes Otte hatte das Neugeborene anfangs ein Körperkerntemperatur von 35 Grad. Angesichts der kalten Juninacht wird es noch nicht lange im Freien gelegen haben. Retter Carsten Diekmann war zufällig zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort, als die kleine Mechthild um ihr Leben schrie. Der nackte Körper zwar in zwei Handtücher gewickelt, das sensible Köpfchen aber habe frei gelegen, so Diekmann.

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Ärzte wollen noch Mechthilds Temperatur kontrollieren

Zur Beobachtung solle das Baby noch bis Montag im Wärmebettchen der Kinderklinik bleiben, bestätigte eine Bethel-Sprecherin auf Anfrage am Freitagvormittag. Die Untersuchungsergebnisse des Babys seien zwar weiterhin unauffällig, aber man wolle noch ein paar Tage die Temperatur des neugeborenen Mädchens kontrollieren.

Eine Bereitschaftspflegemutter, die das Jugendamt bereits am Tag der Aussetzung informiert hatte, sei ohnehin täglich bei Mechthild, um ihr die nötige Portion Körperwärme, Geborgenheit und Liebe zu gönnen.

Rechtsanwalt hat Vormundschaft übernommen

"Das Baby ist richtig hübsch, es hat sich schnell beruhigen lassen." Der 35-jährige Internist ist selbst Vater zweier Töchter (1 und 3 Jahre). Seine dreimonatige Elternzeit ist gerade vorüber: "Dadurch bin ich natürlich besonders nah dran. Ich habe schon gedacht, wenn das keiner haben will, dann nehme ich es eben selber mit."

Doch so einfach ist es nicht. Laut Leiter Georg Epp hat das Jugendamt in solchen Fällen die gesetzliche Verpflichtung, das Kind in Obhut zu nehmen. Gestern hat der Vormundschaftsrichter zudem einen Rechtsanwalt zu Mechthilds Vormund bestellt.

Dass die Mutter unerkannt bleibt, wäre eine Ausnahme

Zusammen mit dem Familiengericht werde später über die nächsten Schritte beraten. Epp erklärt: "Die Erfahrung zeigt, dass sich die Mutter selbst meldet oder gefunden wird. Eine Schwangere, die plötzlich ohne Kind anzutreffen ist, fällt auf." Dass eine Mutter nie identifiziert wird, sei die Ausnahme.

"Ursächlich für Aussetzungen sind fast immer Kurzschlussreaktionen." Mütter, die sich später selbst gemeldet haben, berichteten, dass sie nicht bei sich gewesen seien oder einfach nicht mehr weiter gewusst hätten. Typisch sei auch der Ablageort, so Epp: "Die Mütter suchen Plätze aus, die öffentlich und belebt sind. Auch diese Mutter wollte ihrem Kind nicht schaden", so schätzt Epp die Überlegungen von Mechthilds Mutter ein. Bei Schichtwechsel kämen auch nachts viele Menschen aus dem rückwärtigen Eingang des Klinikums.

Letzte Aussetzung vor 17 Jahren

So war es offenbar auch vor etwa 17 Jahren. Damals hatte in Bielefeld das bisher letzte Mal eine Mutter ihr Baby ausgesetzt, so Epp. Eine Mitarbeiterin hatte sich gestern an den jüngsten Fall erinnert. "Die Mutter hatte ihr Baby auf einem Friedhof abgelegt, an einer Stelle, an dem das Kind gefunden werden musste."

Auch diese Mutter hatte sich später gemeldet. Das taten übrigens auch die drei Mütter, die in OWL zuletzt die gleiche schwere Entscheidung trafen.

Die Gründe für solche Kurzschlussreaktionen sind nicht vielfältig, so der Jugendamtsleiter: "Viele fühlen sich überfordert, wenn sie allein gelassen worden sind, wenn es keine familiäre Hilfe gibt." Andere Mütter zögen sich gezielt zurück, weil sie ihre Schwangerschaft geheim halten wollten. Nach der Geburt sei das nicht mehr möglich.

Die meisten Mütter kriegen ihre Babys zurück

Die meisten Mütter, die Kinder aussetzen, kriegten ihre Babys zurück. Nur wenn sich herausstellen sollte, dass die Mutter das Kind wirklich nicht wolle oder dass sie nicht in der Lage oder nicht geeignet sei, kommt das Kind dauerhaft in eine Pflegefamilie, so Epp. Ansonsten gebe es viele geeignete Hilfsangebote.

Wie Epp und die Ärzte im Kinderkrankenhaus hoffen übrigens auch Polizei und Staatsanwaltschaft, dass sich die Mutter noch meldet. Denn eine Strafe droht ihr wahrscheinlich nicht (siehe Kasten). Kinderkrankenhaus, Jugendamt und Polizei haben der Mutter signalisiert, dass sie sich gefahrlos melden könne.
  Der Kontakt zur Polizei unter Tel. (05 21) 54 50.


Straffreiheit für die Mutter

Staatsanwalt Christoph Mackel bestätigte auf Anfrage, dass der Vergehenstatbestand "Aussetzung eines Menschen in hilfloser Lage" (Paragraf 221 StGB) in der Regel eingestellt werde, wenn sich die Mutter melde.

Die Polizei tut sich deshalb schwer, in diesem Fall von Ermittlungen zu sprechen. Auch wenn sie die wenigen Ermittlungsansätze intensiv prüfe.

Polizeisprecher Friedhelm Burchard sprach von einer gewissen Schonfrist, die die akute Krise der Mutter berücksichtigen solle: "Wenn Mutter und Baby bald wieder zusammenkommen, dann geht die Sache für uns gut aus – und auch für die Mutter." (jr)

Mehr zum Thema in nw-news.de


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