Das generelle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken geht auf gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen wie auch auf das städtische Antikorruptionskonzept zurück.
Sie dienen der Vorbeugung von Korruption, dem Schutz des Ansehens der öffentlichen Verwaltung und dem Schutz der Bediensteten der Stadt Bielefeld, des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld und der Agentur für Arbeit Bielefeld.
Wenn Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung, des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld, der Agentur für Arbeit Bielefeld oder sogar einzelne Bedienstete begünstigt werden sollen, erscheint jede Geschenkübergabe in einem kritischen Licht.
Die Behörden hoffen deshalb auf Verständnis für die dringende Bitte, von jeder beabsichtigten Geschenkübergabe Abstand zu nehmen. Die Begünstigung sozialer und karitativer Zwecke ist die Alternative, die dem (vor-)weihnachtlichen Schenken einen besonders menschlichen Hintergrund gibt.




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