Bielefeld. Mandy wird bald sterben. Die Hündin ist schon 15 Jahre alt. Eine Greisin. Ihre Besitzerin Susanne Reitor hat sich schon über den bevorstehenden Tod des geliebten Tieres Gedanken gemacht. Mandy bekommt für einige hundert Euro ein Einzelgrab auf einem Tierfriedhof. Es geht aber auch anders.
IM GARTEN VERGRABEN
"Viele verbuddeln ihren toten Hund im Garten", sagt Reitor. Das ist erlaubt, wenn das Gelände dem Halter des Tieres gehört und nicht im Wasserschutzgebiet liegt; Mieter können den Eigentümer um Erlaubnis bitten. Das Grab selbst soll etwa zwei Meter Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen haben und mindestens 50 Zentimeter tief sein. Der Hund sollte in leicht verrottendes Material eingepackt werden; oft ist es die Lieblingsdecke. Diese Regelung gilt für alle Kleintiere. Bestehen Zweifel, kann das Ordnungsamt Auskunft geben. Voraussetzung für das Vergraben im Garten ist, dass der Hund nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist. Den Hund im Wald zu vergraben wird in Bielefeld mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet.
TIERKÖRPERBESEITIGUNG
Wer keinen Garten besitzt, kann den Hund zur Tierkörperbeseitigung geben, ihn auf einem Friedhof bestatten oder einäschern lassen. "Drei Viertel der Haustiere gehen in die Tierkörperbeseitigung", schätzt Klaus Bornhorst, Veterinäramtsleiter in Paderborn. Das kostet dort 19,08 Euro für einen Hund. Hinzu kommen die Kosten für den Tierarzt und die Lagerung des toten Hundes bis zum Sammeltransport. Auch Tiere aus dem Straßengraben landen dort. Tote Haustiere und Schlachtabfälle aus OWL werden in Bad Sassendorf oder Detmold gesammelt und anschließend zu Tiermehl verarbeitet.
Der Anteil an Haustieren betrage weniger als fünf Prozent, sagt ein Sprecher eines Tierkörperbeseitigers. Das Tiermehl dient als Brennstoff, zum Beispiel in der Zementindustrie. Das Verfüttern ist seit dem BSE-Skandal eingestellt; momentan wird über eine Lockerung des Verbotes nachgedacht.
stehenden Code hier ein*: