Kreis Gütersloh und Züchter einigen sich auf Vergleich / Ministerium kritisiert Vorgehen
Gütersloh. Heinz Stüker muss seine Nerzfarm im Ortsteil Spexard Ende 2013 schließen. Darauf verständigten sich der Kreis Gütersloh und der Nerzzüchter im Rahmen eines Vergleichs. Auf eine Stellungsnahme des NRW-Verbraucherschutzministeriums, in der das Vorgehen des Kreises kritisiert wird, reagierte Landrat Sven-Georg Adenauer, gelassen.
"Ich finde es toll, dass es meinen Mitarbeitern gelungen ist, diesen Vergleich abzuschließen, der das endgültige Aus für die Nerztierzucht im Kreis Gütersloh bedeutet. Damit sind wir hier weiter als viele andere im Land", erklärte Adenauer. Minister Johannes Remmel müsse sich fragen lassen, wie es sein könne, dass ein anderer Züchter schlicht ein paar Kilometer weiter ins benachbarte Ausland gezogen sei und dort weiter mache: "Was ist besser für den Tierschutz? Die endgültige Aufgabe einer Nerztierfarm in 2013 oder die Fortführung unter gleichen Bedingungen im Ausland", fragt Adenauer. Er sei gespannt, wie sich das Ministerium als rechtlicher Vertreter der anderen Kreise in dem Konfrontation mit den Nerzfarmen weiter schlage.
Der genaue Wortlaut des Vergleichs liege dem Ministerium zwar noch nicht vor, erklärte der stellvertretende Sprecher Wilhelm Deitermann. Der Vergleich sei jedoch ohne jegliche Kenntnis des Ministeriums und des Landesumweltamtes abgeschlossen worden. Im Gegensatz zu den anderen betroffenen Kreisen habe der Kreis Gütersloh als einziger die angebotene rechtliche Vertretung abgelehnt. Die Fortführung der illegalen Pelztierhaltung bis Ende 2013 finde seitens des Ministeriums keine "Billigung, sowohl rechtlich wie auch aus Tierschutzgründen", erklärte Deitermann.
Der Kreis Gütersloh befand sich zuletzt im Rechtsstreit mit dem Nerzfarm-Betreiber, der vor dem Verwaltungsgericht Minden klagte. Einerseits wehrte sich der Züchter gegen die Auflagen des Kreises, die Käfiggröße und -ausstattung den neuen Bestimmungen anzupassen. Andererseits klagte er gegen die Befristung der Zuchterlaubnis. Beide Klagen führten dazu, dass die Auflagen nicht umgesetzt werden konnten und die Genehmigung weiter gültig war, erklärte der Kreis. Mit dem vor zwei Wochen erzielten Vergleich werde eine langwierige juristische Auseinandersetzung vermieden.
"Da in den Verfahren grundlegende und bisher höchstrichterlich nicht entschiedene Rechtsfragen zu klären sind, haben wir uns dazu entschlossen, einen Vergleich abzuschließen", erklärte Dr. Bernhard Beneke, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Gütersloh. Er gehe davon aus, dass der Kreis mit dieser Lösung das Beste aus der Situation gemacht habe: "Die Farm wird geschlossen und zieht auch nicht ins benachbarte Ausland." Das sei für den Tierschutz besser, als die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
"Die Schließung geht über die Verbesserung der Haltungsbedingungen hinaus", sagte Thomas Kuhlbusch, Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung und Recht beim Kreis. "Und nach den jetzigen Rahmenbedingungen hätten wir den Betrieb nicht untersagt." Mit dem Vergleich werde eine dauerhafte Lösung erreicht. Eine Fortsetzung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Minden und in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hätte beide Seiten viel Geld gekostet. Und viel Zeit. "Wir wären nicht schneller voran gekommen", ist Kuhlbusch sicher.
Stüker selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.