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10.07.2012
HALLE
Der Massengentest und die Datenfrage
Ermittlungsmethoden im Fall Nelli Graf
VON NICOLE DONATH

Ermittelt im Fall Nelli Graf | FOTO: NICOLE DONATH

Halle. Im Mordfall Nelli Graf startet am Donnerstag ein neuer Massengentest. Weitere 2.000 Männer aus Halle sind von der Mordkommission aufgerufen, zum Speicheltest zu kommen. Das Ziel: Ein Abgleich ihrer DNA mit der auf der Leiche gesicherten Spur des Täters. Doch gegen das Verfahren erhebt sich auch Kritik.

Längst nicht alle Betroffenen vertrauen darauf, dass der Staat die Proben, mit großem Personaleinsatz und hohem finanziellen Aufwand entnommen, im Falle eines negativen Ergebnisses tatsächlich vernichtet – selbst, wenn das gesetztlich vorgeschrieben ist. Manch einer ist auch einfach verärgert darüber, dass er via Gentest seine Unschuld beweisen soll. Denn schließlich ist es ein Rechtsstaatsprinzip, dass Verdächtigen umgekehrt die Schuld nachgewiesen werden muss.

Die gesetzliche Grundlage für den Massen-Gentests liefert seit 2005 der Paragraph 81h der Strafprozessordnung (StPO). Dort ist verankert, dass die Proben und die zugehörigen Daten bei Nichtübereinstimmung mit der Spuren-DNA vernichtet werden müssen und nicht gespeichert werden dürfen.

Nur mit richterlicher Anordnung

Veranlassen kann die Staatsanwaltschaft den Test nicht allein, es muss richterlich angeordnet werden. Im Mordfall Graf ist das Amtsgericht Bielefeld zuständig. Offizielle Begründung: "Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mordes". Parallel wurde festgelegt, dass die Untersuchung der Speichelproben beim Institut für Rechtsmedizin der Uni Münster erfolgt, wobei dieses Institut keinen Zugriff auf die DNA-Datenbank hat.

Nahezu 98 Prozent der bislang aufgeforderten Haller haben eine Speichelprobe abgegeben. Die verbleibenden 2 Prozent dürfen aber nicht allein wegen der Weigerung als verdächtig gelten. Das würde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen, hat das Bundesverfassungsgericht schon 1996 festgestellt. Hier kommen die Ermittler ins Spiel: Laut Täterprofil hat der Mörder der 46-Jährigen gute Ortskenntnisse, stammt womöglich aus Halle oder Umgebung. Deshalb haben Kriminalhauptkommissar Ralf Östermann und sein Team höchstes Interesse daran, alle Männer zu einem Speicheltest zu bewegen.

"Natürlich stellen wir nicht alle unter Generalverdacht, die nicht zum Test gekommen sind", betont der Leiter der Mordkommission. "Aber wir haben Fragen an die Betreffenden. Fragen nach den Beweggründen, Fragen nach einem Alibi. Wir sind uns schließlich recht sicher, dass wir im richtigen Gebiet suchen." Er wäre "froh, wenn uns der Gesetzgeber eine strengere Handhabe geben würde", sagt Östermann, "wir versuchen schließlich, einen Mörder zu finden".

"Zunächst setzen wir auf Freiwilligkeit"

Der Polizei sei sehr daran gelegen, Unschuldige möglichst rasch auszuschließen. "Zunächst setzen wir auf Freiwilligkeit, danach versuchen wir die Betroffenen auf anderem Wege auszuschließen – das ist doch nachvollziehbar", sagt der Ermittler weiter. "Die Polizei kann übrigens niemanden zur Teilnahme am DNA-Test zwingen – dazu bedarf es eines gesonderten richterlichen Beschlusses."

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, hält den genetischen Fingerabdruck für bedenklich, weil dieser Test "ein ganz anderes Potenzial" besitze als andere Ermittlungsmethoden. Er warnt davor, den Massengentest zur Standardmaßnahme werden zu lassen: "Aus dem Gentest könnten auch ganz andere Erkenntnisse gewonnen werden. Eben das hat das Bundesverfassungsgericht dazu veranlasst, strenge Voraussetzungen zu definieren."

Birgit Weck-Boeckh, Pressesprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten in NRW versichert: "Ich kann grundsätzlich ausschließen, dass die gewonnenen Daten illegal gespeichert werden. Unser zuständiges Referat achtet sorgfältig darauf, dass die Polizei nicht entgegen der Rechtssprechung die DNA-Daten speichert und sie zum Nachteil einzelner Personen auslegt."

Ermittlungsleiter Östermann ergänzt: "Ich persönlich kann nicht beweisen, dass wir die Daten vernichten. Da zählt nur das Wort. Andererseits: Wie sollte das praktisch ablaufen? Sobald ich mit Hilfe illegal gespeicherter Daten jemandem eine andere Straftat nachweisen würde, die nichts mit dem aktuellen Fall zu tun hat, würde die Speicherung auffliegen. Und damit würde ich mich öffentlich dazu bekennen, gegen Recht und Gesetz gehandelt zu haben. Ein Ding der Unmöglichkeit."


Zwang zur Speichelprobe rechtswidrig

  • Beim letzten großen Massengentest in der Region, bei dem es um den Mordfall Amtenbrink ging, hatten 27 Männer die Teilnahme verweigert.
  • Einer wurde zwangsweise vorgeführt – in Pyjama und Handschellen. Angeordnet wurde der Zwangstest wegen angeblichen Mordverdachts vom Amtsgericht Bielefeld.
  • Das Landgericht Bielefeld entschied später, dass die Zwangsmaßnahme rechtswidrig war. Grund: Es hatte, außer dem Wohnort, keinerlei Verdachtsmomente gegen den Mann gegeben.

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