Schloß Holte-Stukenbrock. So richtig rund läuft es im Unternehmen Bastian Winder Technologies bereits seit zwei Jahren nicht mehr. Ein verschobener Neuauftrag und ein nicht abgeholter Kundenauftrag gaben jetzt den Ausschlag. Am vergangenen Donnerstag beantragte die Geschäftsführung beim Amtsgericht Bielefeld die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Der Geschäftsbetrieb läuft jedoch zunächst weiter, denn das Unternehmen will mit Unterstützung der auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei "PKL Keller Spies Partnerschaft" aus Dresden ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung durchführen. "Im Unterschied zu einer Regelinsolvenz sind die Chancen, das Unternehmen zu retten, beim Planverfahren viel höher. Gute Chancen bestehen auch wegen der frühen Antragstellung", erklärt der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, der als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist.
Die Geschäftsführung des Unternehmens, bestehend aus Horst Bastian und Hans-Georg Buckel, ist mit dem Insolvenzexperten Jörg Spies verstärkt worden. Gegenüber der Neuen Westfälischen sagte Buckel: "Unser Ziel ist, das Unternehmen zu entschulden, es nachhaltig wettbewerbsfähig aufzustellen und den Großteil der 60 Arbeitsplätze zu erhalten. Vielleicht wird es notwendig sein, die Mitarbeiterstruktur zu verändern, beispielsweise den Ingenieursbereich zu verstärken und den Produktionsbereich zu verkleinern, doch konkrete Pläne gibt es bisher noch nicht." Ein Restrukturierungskonzept soll jetzt gemeinsam mit Rechtsanwalt Spies erarbeitet werden.
Das Unternehmen leidet unter den negativen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, die erhebliche Umsatzeinbußen in den Jahren 2009 und 2010 zur Folge hatten. Außerdem führten Verschiebungen von Aufträgen zu einer belasteten Liquiditätslage, erläutert Jörg Spies. "Vor ein paar Tagen gab es einen Punkt, an dem ich nicht mehr davon überzeugt war, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus eigener Kraft meistern zu können", sagt Buckel.
Weil er sich jedoch schon seit einiger Zeit mit dem Thema beschäftigt hatte, setzt er auf das Insolvenzplanverfahren. Dieses Sanierungsinstrument wird nach Auskunft von Buckel zwar recht selten genutzt, doch bei "Karstadt", "Ihr Platz" und "Sinn-Leffers" wurde es erfolgreich angewendet. Ob solch ein Verfahren in Angriff genommen werden kann, hängt von einigen Voraussetzungen ab: Hat das Unternehmen Chancen am Markt? Ist es sanierungswürdig? Kann eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden? Besteht ein Interesse der Gläubiger an der Sanierung? Sind Gläubiger und Arbeitnehmer bereit, sich an der Sanierung zu beteiligen? Besteht noch Vertrauen in die Geschäftsführung?
Werden diese Fragen positiv beantwortet, kann ein Insolvenzplanverfahren angegangen werden. Zunächst wird dem Bielefelder Amtsgericht der Plan vorgelegt. Wird er akzeptiert, bestimmt das Gericht einen Termin, an dem die Gläubiger über den Plan abstimmen. Gegenüber einer "normalen" Insolvenz bekommen die Gläubiger in der Regel mehr Geld auf ihre Forderungen.
Auch einen Investor gibt bereits im Hintergrund. Nähere Angaben dazu wollten Buckel und Westhoff jedoch nicht machen. Die Beschäftigten bekommen zunächst Insolvenzgeld, der Geschäftsbetrieb läuft weiter. Am 1. November soll die Insolvenz eröffnet werden.