Bundespräsidialamt verweigert Paralympics-Goldmedaillengewinner Sebastian Dietz die Auszeichnung wegen charakterlicher Defizite
Herford (bag). Nach seinem Goldmedaillen-Sieg im Diskuswurf bei den Paralympics in London wurde Sebastian Dietz gefeiert und herumgereicht wie eine Trophäe: Der Bürgermeister empfing ihn, die Herforder Sportgemeinde triumphierte darüber, einen solch erfolgreichen Sportler in ihren Reihen zu haben, und selbst die britischen Soldaten erwiesen ihm die Ehre beim alljährlichen Empfang in ihrer Kaserne.
So viel Lob hätte nur noch getoppt werden können durch eine Auszeichnung durch den Bundespräsidenten. Doch das Silberne Lorbeerblatt, das Joachim Gauck am vergangenen Mittwoch in Berlin als höchste staatliche Auszeichnung an deutsche Spitzensportler verlieh, bleibt dem Herforder
Dietz verwehrt.
Begründung: Der 27-Jährige ist laut Einträgen im Bundeszentralregister schon zwei Mal von einem deutschen Gericht verurteilt worden. Damit erfülle
Dietz nicht die charakterliche Vorbildfunktion, die neben der sportlichen Leistung Voraussetzung für die Auszeichnung sei, so das Bundespräsialamt.
Bei der ersten Verurteilung handelt es sich um einen Autounfall, in den
Dietz 2004 verwickelt war und bei dem ein Mensch starb. Wie Sebastian
Dietz gestern gegenüber der NW erläuterte, sei der Hergang des Unfalls nie endgültig geklärt worden.
Fakt sei aber, dass er für den Unfall verantwortlich war, da er die Kontrolle über sein Auto verloren hatte. Ein Gericht verurteilte
Dietz damals wegen schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe. Sebastian
Dietz ist seit dem Unfall halbseitig gelähmt.
Im zweiten Gerichtsfall wurde
Dietz angezeigt, weil er eine Rechnung kurz vor der Insolvenz seiner Firma nicht bezahlt hatte.
Dietz erklärte gestern, er habe die Rechnung wegen des Insolvenzverfahrens nicht begleichen dürfen, um nicht einen Gläubiger zu bevorzugen. Den Insolvenzverwalter habe er darüber informiert. Dennoch wurde der Herforder zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Als der Goldmedaillengewinner von London per Brief erfuhr, dass er das Silberne Lorbeerblatt nicht erhalten würde, für das ihn der deutsche Behindertensportverband vorgeschlagen hatte, war er "ziemlich enttäuscht". "Es ist eine Auszeichnung des Sports und deshalb sollten die sportlichen Leistungen beurteilt werden, auch wenn in meinem Leben nicht alles gut gelaufen ist." Er will jetzt aber nach vorn schauen und in vier Jahren in Rio des Janeiro wieder dabei sein.
Unterdessen mehren sich Stimmen, die die Ablehnung aus Berlin empörend finden - wie von Hannelore Seyfert aus Herford. Sie meint, dass einem Bundespräsidenten, der als Pastor mit einer Frau unehelich zusammenlebt, obwohl er verheiratet ist und Kinder hat, eine solche moralische Bewertung nicht zusteht.
Sicherlich, jeder habe Dramatik in seinem Leben. Gauck aber erwarte für sich und seine "moralisch nicht unantastbare" Lebensführung Toleranz, die er in diesem Fall Sebastian
Dietz verweigere. Das ist für die Herforderin "eine Schweinerei". Sie wolle mit ihren Äußerungen dem Sportler das Gefühl geben, dass es Menschen gibt, die hinter ihm stehen.
Unkenntnis überall!
Der Bundespräsident verleiht nur, aber das Bundesinnenministerium entscheidet und unterschreibt laut Gesetz. Da muss es wohl noch schwerwiegende Einträge gegen Herrn Dietz geben???