Betreiber des geplanten Erotik-Marktes hat kein eigenes Geld für dessen Errichtung
Sundern. Vergnügungsstätte oder nicht, das ist die Frage, um die es bei dem Gerichtsverfahren um den in Sundern an der Bünder Straße geplanten Erotik-Markt mit Kinos, Gaststätte und Wohnungen geht. Beteiligte und unbeteiligte Juristen sehen die Erfolgsaussichten der Klage des Betreibers gegen die Nicht-Genehmigung des Erotik-Marktes unterschiedlich.
Der Antragsteller ist in der Szene erfahren. Bis Anfang des Jahres betrieb er in Bünde ein ähnliches Unternehmen: "Nice Erotics" an der Brunnenallee. Die Vermieter, der Architekt und stellvertretende Bünder Bürgermeister Christoph Lübeck (CDU) und ein weiterer Architekt, kündigten ihm nach 18 Jahren den Mietvertrag sowohl für den eigentlichen Erotik-Shop als auch für die dahinterliegenden Wohnungen.
Dort empfingen Prostituierte ihre Freier. Der Zugang zu den Wohnungen war nach Recherchen der Neuen Westfälischen durch den Erotik-Shop möglich. Mehr oder weniger regelmäßig seien immer wieder andere Frauen zu dem Shop gebracht worden, wollen Nachbarn beobachtet haben.
Der Erotik-Markt in
Sundern soll einen Laden, Kinos und Wohnungen umfassen. Die Wohnungen sollen nach Angaben des Rechtsanwaltes des Klägers, Andreas Stuke, vermietet werden. "Familien werde dort schwerlich einziehen", sagte er gegenüber der Neuen Westfälischen. Wohnungsprostitution sei nicht verboten.
Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Dr. Nils Gronemeyer, sieht das anders. "Wenn der Zugang zu den Wohnungen durch die Gaststätte möglich ist, können Shop, Kino, Gaststätte und Wohnungen als Vergnügungsstätte gesehen werden." Eine solche sei in diesem Mischgebiet an der Bünder Straße nicht möglich.
Die Klage gegen die Nichtgenehmigung hatte Stuke für seinen Mandanten im September 2011 beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Jetzt, im Juli, reichte er für seinen Mandaten einen Antrag auf Prozesskostenhilfe nach. "Seit sein Unternehmen in Bünde geschlossen ist, hat mein Mandant keine Einkünfte mehr", sagt Stuke. Nach Angaben des Bünder Ordnungsamtes hat der Betreiber vonNice Erotics sein Geschäft im Januar ordnungsgemäß abgemeldet.
Der positive Bescheid für die Prozesskostenhilfe kam gleichzeitig mit der Ladung zur mündlichen Hauptverhandlung. Aus Stukes Sicht ist die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ein positives Zeichen. "Das Gericht gewährt sie nur, wenn Aussicht auf Erfolg der Klage besteht", sagte Stuke und bekräftigt: "In der mündlichen Verhandlung werden nur noch Rechtsfragen besprochen, Tatsachen müssen nicht mehr ermittelt werden."
Gronemeyer bestätigt das. Er sagt auch, dass dieser Fall von Prozesskostenhilfe seiner Meinung kein klassischer ist: "Normalerweise wird der Antrag darauf zusammen mit der Klage eingereicht. Hier kam der Antrag Monate später." Der Richter habe deshalb gar keine Möglichkeit mehr gehabt, die Hilfe abzulehnen, denn dann hätte er in seinem Ablehnungsbeschluss das Urteil ohne die vorgeschriebene mündliche Hauptverhandlung vorwegnehmen müssen, sagte Gronemeyer.
Es gebe zwei zusammengehörende Gründe, um Prozesskostenhilfe zu bekommen, erläuterte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Minden Dr. Hans-Jörg Korte. Einerseits müsse die Klage einen gewissen Aussicht auf Erfolg haben. "Es darf nicht nur eine entfernte Chance sein", sagte Korte. Das sei schon dann so, wenn in der Hauptverhandlung in die Beweisaufnahme eingetreten werden muss. "Da könnte sich ja noch etwas ergeben, das die Sachlage ändert."
Andererseits müsse der Kläger seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Jemand der bauen wolle, habe normalerweise Vermögen. Noch vier Jahre nach dem Prozess habe das Gericht die Möglichkeit, die Prozesskostenhilfe zurückzufordern.
Rechtsanwalt Stuke sieht das auch so. "Investoren werden meinem Mandanten Geld geben, sobald die Genehmigung erteilt ist", sagte Stuke. Unter den Investoren seien nicht nur solche aus der Rotlicht-Szene. Ein solches Vorgehen sei bei Baurechtssachen zwar ungewöhnlich, aber rechtlich zulässig, sagte ein weiterer, an dem Verfahren unbeteiligter Jurist. Der Kläger diene so als Strohmann.