Minden/Kreis Höxter (nw/lek). Das Verwaltungsgericht Minden hat den Betrieb der geplanten Renn- und Teststrecke am Bilster Berg im Kreis Höxter vorerst untersagt. Damit gab das Gericht dem Eilantrag eines benachbarten Grundstückseigentümers statt. Das Gericht zweifelt an Angaben der Betreibergesellschaft. Der Bau der Rennstrecke darf allerdings weitergehen.
Fünf Eigentümer von nahe an der Rennstrecke gelegenen Grundstücken haben gegen die der Bauherrin vom beklagten Kreis Höxter erteilte Genehmigung vom 29. Juli 2011 geklagt. Sie sind der Meinung, die erteilte Genehmigung widerspreche hinsichtlich des beim Betrieb der Rennstrecke zu erwartenden Lärms den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm).
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat nun das erste Eilverfahren entschieden und einem Grundstücksnachbarn zum Teil Recht gegeben. Neben Zweifeln an der Richtigkeit des von der Betreibergesellschaft im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallgutachtens war für die Kammer entscheidend, dass auch die Regelungen der Immissionsrichtwerte beim Betrieb der Rennstrecke eingehalten werden können.
Bauarbeiten dürfen weitergeführt werden
Die der Betreiberin gemachten Auflagen – zu denen die Installation eines Monitoringsystems gehört, das den während des Rennbetriebs entstehenden Lärm ermitteln und auf dieser Grundlage die Lärmbelastung für die Umgebung berechnen soll – würden dies nicht garantieren.
Der Bau der Anlage kann ungeachtet dessen fortgesetzt werden. Die rechtlichen Bedenken des Gerichts gegen die Genehmigung beschränkten sich im Wesentlichen auf den Betriebsumfang und nicht auf die Errichtung der Rennstrecke an sich. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte dem Vorhaben zugrunde liegenden Bebauungsplan der Stadt Bad Driburg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens bereits für rechtens erklärt.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde. Gegen das Vorhaben ist auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage erhoben worden; dieser hat allerdings keinen Eilantrag gestellt. Über die Eilanträge der übrigen Nachbarn wird die Kammer in Kürze entscheiden.
paar Euro für die Gutachter drin sein. Ich denke die
Rennstrecke wird gebaut, mit strengen Auflagen. Die werden dann im Laufe der Zeit Stück für Stück abgebaut.