Bad Driburg. Mit Zweifeln an dem von der Betreibergesellschaft vorgelegten Schallgutachten hat das Verwaltungsgericht Minden den vorläufigen Betriebsstopp für die Autoteststrecke am Bilster Berg in Bad Driburg (Kreis Höxter) begründet (die NW berichtete). Zuvor hatte der vom Umweltschutzbund BUND beauftragte TÜV Nord das Gutachten des Berliner Professors Edelbert Schaffert kritisiert. Schaffert verteidigt seine Expertise. Die Bauarbeiten am 34 Millionen Euro teuren Projekt gehen indes weiter.
Das Gericht kritisierte unter anderem, dass in der Betriebsgenehmigung des Kreises für die Teststrecke zu wenig Betriebsarten stünden. Diese hätten für das Lärmaufkommen jedoch keinerlei Bedeutung, sagt Schaffert auf Anfrage der NW. "Eine solche Wertung ist in etwa so, als dürften auf einer Strecke, auf der die Geschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt ist, nur noch Fahrzeuge fahren, die nicht schneller als Tempo 30 fahren können", sagt Schaffert.
Mikrofone am Streckenrand würden den Lärm messen und somit in jedem Fall für die Einhaltung der Geschwindigkeit sorgen - egal bei welcher Art der Nutzung. Der Betreiber der Teststrecke müsse laut Genehmigung die Lärmemissionen permanent aufzeichnen. "Das gewährleistet einen exakten Nachweis", betont Schaffert. "Es ist vergleichbar dem Fahrtenschreiber bei einem Lkw." Halte sich der Betreiber nicht an die Auflagen, sei das nachweisbar und könne von der Ordnungsbehörde mit Bußgeldern geahndet werden, erklärt der Gutachter. Bei mehrfachen Verstößen drohe ein befristetes oder dauerndes Betriebsverbot.
Heinz Podlacha vom TÜV Nord wirft Schaffert dagegen vor, mit unrealistischen Zahlen gerechnet zu haben. Diplomingenieur Podlacha hat die Expertise des Professors im Auftrag des Umweltschutzbundes BUND einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. "Mein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass Professor Schaffert in seinen Gutachten immer von einer Worst-Case-Betrachtung spricht", sagt Podlacha.
Zweifel an hinreichender Überwachung
Den jeweils schlimmsten - also lautesten - Fall habe Schaffert aber immer so angelegt, dass die Grenzwerte für Lärm eingehalten werden. Dabei schließe die Betriebsgenehmigung für die Teststrecke "viele Nutzungsmöglichkeiten" nicht aus, sagt Podlacha. "Was ist, wenn dort Rennen der DTM oder Motorrad gefahren werden?" Die von Schaffert zugrunde gelegten Zahlen hätten "keine realistischen Hintergründe", sondern seien "immer gerade auf eine Richtwerteinhaltung am jeweils maßgeblichen Immissionsort abgestellt."
Dass die Betreiber selbst den Lärm auf ihrer Strecke überwachen sollen, hält Podlacha nicht für praktikabel. "Wie soll das geregelt werden?", fragt er. "Wenn nachmittags der Richtwert überschritten wird, geht dann jemand auf die Rennstrecke und sagt: Aufhören?" Würden die Werte nur einmal im Jahr oder im Einzelfall kontrolliert, dürfe eine hinreichende Überwachung der Anlage "bezweifelt" werden. Podlacha kritisiert weiterhin, dass in der Genehmigung des Kreises zwölf Immissionsorte aufgeführt seien. Einen davon habe Schaffert aber in seinem Gutachten nicht untersucht: das Nikolaus-Hospital in Nieheim.
Schaffert sieht das Gerichtsurteil gelassen: "Wir werden dazu eine Stellungnahme verfassen und diese dem Gericht zuleiten." Er sei zuversichtlich, dass diese Erklärung die Richter überzeuge. Die Bauarbeiten auf dem Bilster Berg gehen indes weiter. Der Kreis Höxter und die Betreibergesellschaft können gegen das Mindener Urteil innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.