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28.11.2012
Oerlinghausen / Detmold
Zweite Bruchlandung vor Gericht
Sportpilot zieht Berufung zurück
VON TYLER LARKIN

Oerlinghausen / Detmold. Nach zwei Verhandlungsstunden blickte der Vorsitzende Richter am Landgericht Detmold fast verständnisvoll in Richtung Anwalt und dessen Mandanten. "Sie gehen hier als zweiter Sieger raus. Nehmen sie die Berufung zurück", sagte Rudolf Hartl. Doch es brauchte noch 30 Minuten und den Hinweis auf ein weiteres Strafverfahren, bis es soweit war.

Ein 68-jähriger Sportpilot und früherer Chirurg aus Minden war nach einem glimpflich ausgegangenen Absturz nahe des Flugplatzes Oerlinghausen wegen Gefährdung des Luftverkehrs zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Am 24. Oktober 2011 startete der Mindener mit seiner Ehefrau kurz nach Sonnenuntergang vom Flugplatz Damme (Kreis Vechta) aus in Richtung Oerlinghausen. Der Tower in Damme notierte als Startzeit 18.23 Uhr. Nach Berechnungen eines Gutachters hätte er frühestens um 18.59 Uhr in Oerlinghausen sein können, wo die Sonne an diesem Tag um 18.12 Uhr unterging.

In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass unter Sichtflugbedingungen nur bis Sonnenuntergang (plus 30 Minuten) geflogen werden darf. In der 30-minütigen Pufferzone dürfen jedoch nur Flugzeuge geflogen werden, die mit Positionslichtern ausgestattet sind. Die verunglückte Maschine – eine Ikarus C-42 – besaß jedoch keine Lichter. "Auch die Lizenz des Piloten berechtigte ihn nur, bis zum Sonnenuntergang und keinesfalls danach zu fliegen", wiederholte der Gutachter gestern noch einmal.

Der letzte Funkspruch des Piloten wurde um 19.15 Uhr auf dem Tonband des Oerlinghauser Towers aufgezeichnet – mehr als eine Stunde nach Sonnenuntergang. Da kündigte er seinen dritten Landeversuch an, der mit dem Absturz endete. Das Amtsgericht Detmold sah es als erwiesen an, dass die Dunkelheit mit ein ausschlaggebender Faktor für den Unfall war.

"Ich wusste nicht, dass ein unbeleuchtetes Flugzeug nach Sonnenuntergang nicht fliegen darf", sagte der Pilot gestern im Gerichtssaal. Auch sei nicht die Dunkelheit, sondern eine starke Windböe für den Absturz verantwortlich. "Der Wind hat den rechten Flügel hochgedrückt und wir sind nach links abgesackt."

Diese Behauptung wurde durch die Aussage eines Streifenbeamten widerlegt, der sich am Morgen des 25. Oktober 2011 am Flugzeugwrack aufhielt. Nach seinen Beobachtungen waren rund 150 Meter entfernt schon einige Baumwipfel abgebrochen, was für eine zu niedrige Anflughöhe spricht. "In der Dunkelheit fehlen die Referenzpunkte. Die Maschine flog zu tief und berührte dabei die Bäume", sagte der Gutachter.

Richter Rudolf Hartl deutete an, dass im besten Falle am Ende des Verfahrens eine Ordnungswidrigkeit stehen könnte, die Höhe der Geldstrafe jedoch gleich bleiben würde. Darüber hinaus neigte die Staatsanwältin zu einem Verfahren wegen Falschaussage gegen die Ehefrau des Piloten, deren Aussage einstudiert und sehr unglaubwürdig erschien. "Vergessen sie die Geschichte", riet Richter Hartl nochmals. Keinesfalls überzeugt, aber ohne Perspektive auf ein besseres Urteil zog der Pilot die Berufung zurück.


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