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12.06.2012
Arzu-Prozess: Revisionen unberechenbar
Drei der fünf Verurteilten haben noch eine kleine Chance auf mildere Strafen
VON SILKE BUHRMESTER

Detmold. Am 16. Mai hat das Detmolder Landgericht die Urteile im Prozess um den "Ehrenmord" an Arzu Özmen gesprochen. Drei der fünf Verurteilten haben dagegen Revision eingelegt. Was können sie erwarten?

Eins steht fest: Egal, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in dem Revisionsverfahren von Elvis (fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen Geiselnahme), Osman (lebenslänglich wegen Mordes) und Kirer (zehn Jahre wegen Beihilfe zum Mord und Geiselnahme) entscheidet, die Strafe wird sich auf keinen Fall erhöhen. "Das wäre nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft auch Revision eingereicht hätte", erläutert Pressedezernent Thorsten Gerdes.


Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hat jedoch ebenso wie die beiden Geschwister Sirin (zehn Jahre) und Kemal (fünfeinhalb Jahre) auf Rechtsmittel verzichtet. In den drei anderen Fällen müssen die Bundesrichter nun das Urteil auf Rechtsfehler und womöglich auch auf die richtige Einordnung der Beweise prüfen: Wer hat geschossen? Wie waren andere beteiligt? Was war der Plan?

Bis das Verfahren abgeschlossen ist, bleibt Elvis Özmen auf freiem Fuß. Er konnte am Abend des 16. Mai den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Die Große Strafkammer hatte den vorläufigen Haftbefehl aufgehoben – sie sah keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr.

Das Urteil gegen Kemal und die Schwester Sirin ist dagegen mittlerweile rechtskräftig. Der Familienvater aus Steinheim (Kreis Höxter) war der einzige der Geschwister, der schon im Vorfeld der Verhandlung ausgesagt hatte. "Belohnt" wurde er mit der Entlassung aus der U-Haft. Nun wartet er auf den erneuten Haftantritt.

Dass im Fall Özmen der Bundesgerichtshof angerufen wird, wundert Gerdes nicht. Dort landen mittlerweile zahlreiche Urteile zur Überprüfung: "Es kostet nicht viel Mühe, die Revision einzulegen. Und der BGH muss sich zwingend mit jedem Fall beschäftigen", erläutert Gerdes das Prozedere. Zu verlieren haben die Beschuldigten nichts: Nach dem "Verböserungsverbot" darf der BGH zwar den Schuldspruch, das Strafmaß oder andere Teile des Urteils aufheben, die Strafe selbst darf sich aber nicht erhöhen.

Das könnte zu dem absurden Fall führen, dass ein Schuldspruch von Totschlag auf Mord abgeändert wird, sich das Strafmaß aber nicht erhöhen kann. Denn nur so ist sichergestellt, dass ein Beschuldigter nicht aus Furcht davor, seine Situation zu verschlimmern, auf Rechtsmittel verzichtet.

Während die drei Haupttäter Kirer, Sirin und Osman in Haft geblieben sind, könnte die Aussetzung der Strafe für Elvis Özmen eine Rolle gespielt haben. Denn solange sein Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, muss er nicht ins Gefängnis. Ob die Revisionsanträge am Ende Erfolg haben? Gerdes wagt keine Prognose: "Die Entscheidungen des BGH sind in den letzten Jahren ein Stück weit unberechenbar geworden." Das Abfassen der Urteile sei für die Strafkammer sehr anspruchsvoll. "Es ist wie ein kleines Kunstwerk, jedes Wort muss sitzen", betont Gerdes.

Dennoch könne von "revisionssicheren Urteilen" keine Rede sein. Die Statistik spricht immerhin für die Gerichte: 2011 wurden laut Gerdes 80 Prozent der dem BGH vorgelegten Urteile gehalten, die übrigen wurden – zumeist in Teilen – aufgehoben. Am Landgericht Detmold lag die Quote sogar nur bei 11 Prozent, eine Totalaufhebung eines Urteils gab es noch nie. Keine guten Aussichten für die Angeklagten, aber immerhin eine kleine Chance, am Ende doch noch mit milderen Strafen davonzukommen.

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Detmold: Prozess um Mord an Arzu Özmen
 
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Viele Richter für ein Urteil

Bis im Revisionsverfahren der drei Özmen-Geschwister die Gerichte entschieden haben, könnten Jahre vergehen. Zunächst hat die Große Strafkammer nach der Urteilsverkündung sieben Wochen Zeit, das schriftliche Urteil fertigzustellen. Dann müssen die Anwälte die Revision begründen.

Die Akte wird anschließend der Bundesanwaltschaft vorgelegt, die sich detailliert mit dem Fall befasst und eine Stellungnahme abgibt. Danach beschäftigen sich die Bundesrichter in Karlsruhe mit dem Urteil. Bis zu deren Entscheidung können drei bis sechs Monate vergehen.

Bestätigt der BGH das Urteil, wird es rechtskräftig. Wird es ganz oder in Teilen aufgehoben, müssen sich drei Richter und zwei Schöffen der Auffangkammer am Detmolder Landgericht der Sache annehmen. Das geschieht in öffentlicher Sitzung.

Am Ende steht ein Urteil, gegen das erneut Revision eingelegt werden. Kommt es dann zu einer zweiten Aufhebung des Urteils, muss sich ein anderes Gericht, das der BGH bestimmt, des Falls annehmen (sb)

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