Ingenieur-Büro erstellt Potenzialanalyse – Ergebnisse werden voraussichtlich im September vorgestellt
Leopoldshöhe. Bislang gibt es nur eine Vorrangfläche für Windkrafträder in Leopoldshöhe. Ob es bei dieser bleibt oder ob noch andere Flächen in Frage kommen, wird derzeit geprüft.
Der von der Bundesregierung beschlossene schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022 hat der Diskussion neuen Auftrieb verschafft. Einstimmig hat der Bau- und Planungsausschuss im Herbst 2011 dafür gestimmt, dass für Leopoldshöhe eine Potenzialanalyse "Windkraft" erarbeitet werden soll. Ein Herforder Ingenieur-Büro ist beauftragt.
"Es deutet sich an, dass wir noch weitere geeignete Standorte finden", erklärte Bauamtsleiter Hermann Oortman auf Anfrage. Voraussichtlich im September würden die Ergebnisse im Fachausschuss vorgestellt. Das beauftragte Büro prüfe gerade die Voraussetzungen. Dabei muss es verschiedene Kriterien unter die Lupe nehmen. In den kommenden Wochen und Monaten werden die Daten zusammengetragen.
Zum Beispiel ist zu prüfen, ob auf dem Gelände überhaupt genügend Wind bläst, um eine Anlage wirtschaftlich zu betreiben (Stichwort: Windhöffigkeit), ob die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung eingehalten und die Belange des Naturschutzes gebührend berücksichtigt werden.
Oortman: "Derzeit wird die Vogelwelt geprüft." Seien Rotmilane in der Umgebung beheimatet, falle ein solcher Standort schon weg, da die Greifvögel – wie auch Fledermäuse – durch Windräder nachweislich gefährdet sind. Die bislang einzige 1995 ausgewiesene Vorrangfläche in Greste ist mit den drei dort stehenden Windkraftanlagen ausgeschöpft.
Da die technische Entwicklung heute den Bau viel höherer Windräder erlaubt, könnten inzwischen neue Standorte in Betracht kommen. Findet sich eine Fläche, die alle Voraussetzungen erfüllt und die die Bezirksregierung genehmigt, wird die Gemeinde mit dem Grundstückseigentümer Gespräche aufnehmen. Auch die anderen interessierten Leopoldshöher Landwirte werden über ihre Kammer mit einbezogen. Oortman: "Es könnte ja sein, dass auf dem Acker des einen eine Windkraftanlage gebaut werden kann und sein Nachbar auch gern eine aufstellen würde, aber nicht darf. Hier wollen wir versuchen, durch eine Beteiligung einen Ausgleich zu schaffen." Die Art und Form dieser Beteiligung steht noch nicht fest.
Sie könnte über Anteile der Bürger-Solar-Genossenschaft (BSG) abgewickelt werden, wenn sich die BSG an neuen Windrädern beteiligt.