Lübbecke (fha). Der Streit um die zu groß geratene Erdaufschüttung in der Oberen Tilkenbreite ist um einen Aspekt reicher: Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bauherr der geplanten Riesenterrasse in der Oberen Tilkenbreite Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt seiner Nachbarin gestellt. Der Vorwurf: Nötigung und versuchte Erpressung.
Pikanterweise sah sich der Bauherr vor einiger Zeit selbst dem Vorwurf der Nötigung ausgesetzt und stand deswegen in Lübbecke vor Gericht (die NW berichtete). Strafanzeige hatte die gleiche Nachbarin gestellt, deren Anwalt der Bauherr jetzt der Nötigung beschuldigt, ergänzt um den Vorwurf der versuchten Erpressung.
Anlass für den Strafantrag soll ein Schreiben des Mindener Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht, Mario Kasten, im Auftrag seiner Mandantin sein. Es datiert vom 29. März dieses Jahres und ist gerichtet an die Lübbecker Anwaltskanzlei Schulz, Tschirnich-Heitbrink, die den Bauherrn bislang vertreten hat. In dem Schreiben an den "Kollegen Schulz" heißt es weiter unten unter anderem: Seine Mandantin dulde keinerlei weiteren "Ausläufer" der Erdaufschüttung in Richtung ihrer Grundstücksgrenze - also auch nicht den jetzigen vor ihrem Schlafzimmer/Bad.
Sollte der Bauherr sich mit der von seiner Mandantin gerade noch tragbaren Kompromisslösung nicht anfreunden können - auch die jüngste vom Architekten des Bauherrn am 20. Februar beim Lübbecker Bauamt eingereichte Variante war der Nachbarin noch deutlich zu groß - betrachte seine Mandantin die Verhandlungen als gescheitert. Die Phase des außergerichtlichen Vergleichs sei dann beendet und man fühle sich gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit nicht mehr an das vereinbarte Stillschweigen gebunden. Zudem werde seine Mandantin sich dafür einsetzen, dass die Rückbauverfügung vom 23. Dezember 2011 beschleunigt umgesetzt werde.
Kreis-Polizeisprecher Ralf Steinmeyer bestätigte gestern, dass der Bauherr den besagten Strafantrag gegen den Mindener Rechtsanwalt am 20. April gestellt habe. Der wusste gestern noch gar nichts davon und sagte, eine rechtswidrige Handlung könne er in seinem Schreiben vom 29. März nicht erkennen. Vielleicht handele es sich um eine "Retourkutsche". Kasten: "In dieser Angelegenheit wundere ich mich über gar nichts mehr."



















Ich kann mich nur fremdschämen und heftig mit dem Kopf schütteln. Und dennoch wurde mir der Sonntag erhellt, da ich lauthals lachen konnte. Daher: Danke!