Paderborn (JS). Ansgar I. (Name geändert) muss für zweieinhalb Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung hinter Gitter. Glück gehabt hat er trotzdem. Denn als er sich im September vergangenen Jahres mit einem 19-Jährigen schlug, hätte er seinem Kontrahenten schwerste, möglicherweise sogar tödliche Verletzungen beibringen können.
In der Nacht zum 25. September waren die jungen Burschen, die sich bis dahin niemals getroffen oder gesprochen hatten, zunächst nur verbal aneinandergeraten. Beide hatten zuvor jeder für sich in seinem eigenen Freundeskreis gefeiert und viel Alkohol getrunken. In der Brüderstraße trafen die zwei dann auf einander. Schnell flogen die Fäuste, rasch gingen beide zu Boden. Während der 19-Jährige, bei dem später eine Blutalkoholkonzentration von drei Promille festgestellt wurde, liegen blieb, rappelte sich Ansgar I. auf. Doch nicht, um das Weite zu suchen.
Wie ein durch den Lärm aufgeschreckter Anwohner beobachtete, traktierte er weiter seinen am Boden liegenden Gegner. Zunächst trat Ansgar I. den 19-Jährigen in den Bauch und sodann "wie ein Elfmeter-Schütze" gegen den Kopf, um sich dann ungerührt auf den Heimweg zu machen - ebenso auch seine Freunde, die das Geschehen beobachtet hatten und gar nicht daran dachten, einen Rettungswagen anzufordern.
Keiner der Beteiligten alarmierte den Rettungsdienst
"Das Opfer hat Glück gehabt", befand die Münsteraner Rechtsmedizinerin Professor Dr. Heidi Pfeiffer. Denn der 19-Jährige kam mit Prellungen, einem Nasenbeinbruch, einem Schädelhirntrauma und dem Verlust eines Zahnes davon. "Fußtritte gegen den Kopf sind lebensgefährlich", betonte die Expertin.Da seien zwei junge Männer - alle beide keine strafrechtlich unbeschriebenen Blätter - aufeinander getroffen, die sich in dieser Nacht hätten prügeln wollen, umriss Staatsanwalt Jürgen Kipp die Situation. "Und das taten sie auch." Allerdings habe der Angeklagte ein besonders grobes und rohes Verhalten gezeigt, als er seinen Gegner noch weiter malträtierte, als dieser schon längst am Boden lag.
Dass er mit dem heftigen Tritt "in Elfmetermanier" gegen den Kopf das Leben seines Kontrahenten massiv gefährdet hatte, das sei dem stark alkoholisierten Ansgar I. allerdings nicht klar gewesen, rückte Kipp vom zunächst im Raum stehenden Vorwurf des versuchten Totschlags ab. Milde mochte er dem 21-Jährige trotzdem nicht angedeihen lassen. "Hier muss unbedingt eine empfindliche Freiheitsstrafe verhängt werden."
"Im Gefängnis wird er kein besserer Mensch", hatte hingegen Verteidiger Jann Henrik Popkes bemerkt, für die Anwendung von Jugendrecht sowie noch für eine Bewährungsstrafe plädiert. Doch diese Ansichten mochten die Richter nicht teilen. Zu gradlinig hatte Ansgar I. seine bisherigen Lebensjahre mit Schulabschluss und Bundeswehrzeit gemeistert, zu schwerwiegend war aber seine Tat. Und so entschieden sie sich nach fast zweistündiger Beratung für eine Gefängnisstrafe.







