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29.12.2012
Kreis Paderborn
Polizei kündigt Kontrollen an
Hinweise an Autofahrer, Radler und Feuerwerkfans zum Jahreswechsel

Bitte anhalten

Kreis Paderborn. Über das gesamte Jahr zählt Alkohol am Steuer zu den gefährlichsten Kombinationen beim Autofahren - seit Jahren eine der Hauptunfallursachen. Zum Jahreswechsel kommt eine weitere brenzlige Situation hinzu: Alkohol am Zünder. Rechtzeitig vor Silvester will die Paderborner Polizei auf die Gefahren aufmerksam machen. Im Straßenverkehr kündigt die Behörde verstärkte Alkoholkontrollen an.

Wie in den Vorjahren wird der Jahreswechsel landesweit von intensiven Überprüfungen der Autofahrer durch die Polizei begleitet. Dabei werden nicht nur in der Silvesternacht, sondern auch am Neujahrstag vermehrt Alkoholkontrollen im gesamten Kreisgebiet durchgeführt. Bis Ende November verzeichnete die Polizei bereits 154 Verkehrsunfälle mit der Ursache Alkohol und Drogen.

In der letzten Silvesternacht ereigneten sich vier Alkoholunfälle. Beteiligt waren Autofahrer und ein Radfahrer. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass der Führerschein auch unter 0,5 Promille auf dem Spiel steht. Wer in einen Unfall verwickelt wird oder in gefährlicher Weise fährt, riskiert schon ab 0,3 Promille ein Strafverfahren. Dabei kann auch der oft unterschätzte Restalkohol nach einer durchzechten Nacht führen.

Fest steht: Bei zuviel Alkohol ist meistens der Führerschein weg und das neue Jahr hat einen neuen Fußgänger. Zudem sind empfindliche Geldbußen zu zahlen und der Versicherungsschutz steht auf dem Spiel, sodass die Verursacher ebenfalls auf den Kosten eines Alkoholunfalls sitzen bleiben. Das gleiche gilt bei Drogenkonsum. Hier reicht bereits der Nachweis eines Rauschmittels aus. Auch Fahrradfahrer müssen sich bewusst machen, dass sie unter Alkoholeinwirkung stark gefährdet sind und übel verunglücken können.

Bei einer Polizeikontrolle geht's ihnen ähnlich wie den Autofahrern: Strafverfahren, Geldbuße und unter Umständen auch Führerscheinentzug. Neben den Verkehrskontrollen, werden die Polizistinnen und Polizisten während des Jahreswechsels auch auf Mitbürger achten, die allzu sorglos mit Böllern, Silvesterraketen oder Signalwaffen umgehen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Immer wieder kommt es im unsachgemäßen Gebrauch mit Feuerwerk zu Verletzungen – gerade dann, wenn der Feuerwerker zu tief ins Glas geschaut hat. Dabei ist nicht nur er, sondern auch andere gefährdet. Feuerwerksartikel gehören nicht in Kinderhände. Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften überwachen und kontrollieren.

Absolut unzulässig sind selbst gebastelte Böller, scharfe Munition und militärische Sprengkörper aller Art. Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen dürfen nur auf dem eigenen Grundstück mitgeführt werden. Für das Führen dieser Waffen außerhalb des befriedeten Besitztums ist ein kleiner Waffenschein erforderlich.

Waffenbesitzer dürfen ihre Pistolen nicht zu öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Silvesterfeiern mitnehmen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldbußen, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.



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