Was sich zum 1. Juli für Verbraucher ändert
Berlin (dpa). Zum 1. Juli dürfen sich Rentner, Hartz-IV-Empfänger und gesetzlich Krankenversicherte über mehr Geld freuen: Mitten in der Krise steigen die Renten und das Arbeitslosengeld II.
Rente: Die 20 Millionen Rentner können sich über die höchste Anhebung seit mehr als zehn Jahren freuen. Im Westen steigen die Renten um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent.
Arbeitslosengeld II: Mit der Rente steigt auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II von bisher 351 auf 359 Euro monatlich in Ost und West. Für bedürftige Kinder zwischen 6 und 13 Jahren wird eine eigene Regelleistung von 251 Euro neu eingeführt.
Kurzarbeit: Dauert die Kurzarbeit mehr als sechs Monate, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Abgaben zur Sozialversicherung komplett. Damit werden die Arbeitgeber entlastet.
Gesundheit: In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der einheitliche Beitragssatz der 196 gesetzlichen Krankenkassen von 15,5 auf 14,9 Prozent. Der Grund ist, dass die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II 3,2 Milliarden Euro mehr Steuergelder in den Gesundheitsfonds gibt. Die Senkung um 0,6 Prozentpunkte kommt je zur Hälfte den Arbeitgebern und den rund 50 Millionen Kassen-Mitgliedern zugute. Sie müssen für ihre Krankenversicherung künftig 7,9 Prozent vom Bruttoeinkommen aufwenden.
Ärzte: Flächendeckend soll es Hausarztprogramme geben. Die Kassen müssen bis 30. Juni entsprechende Verträge mit Hausarztorganisationen abschließen. Versicherte sollen durch eine eingehendere Versorgung profitieren, wenn sie sich freiwillig einschreiben. Wegen Streits um die Kosten und Modalitäten gehen die wenigsten Kassen allerdings pünktlich mit entsprechenden Angeboten an den Start - es laufen vielerorts Schiedsverfahren.
Telekommunikation: Ein Notruf per Mobiltelefon ist vom 1. Juli an nur noch mit aktivierter persönlicher Chipkarte (SIM-Karte) möglich. Bislang konnte auch von einem stillgelegten Handy die Nummer 112 erreicht werden, um Hilfe zu holen. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr, weil damit auch Missbrauch getrieben wurde. So testeten viele zum Ärger der Rettungsdienste mal eben die Funktionsfähigkeit von Gebrauchthandys.
Energiepass: Wer ein Büro, ein Ladengeschäft oder eine Fabrikhalle anmietet, darf vom Vermieter einen Energieausweis verlangen. Damit lassen sich die Energiekosten besser abschätzen. Bisher gab es den Energiepass nur für Wohngebäude.
Einlagensicherung: Ab dem 1. Juli erhalten Sparer mehr Schutz für ihre Ersparnisse. Im Fall einer Bankpleite sind Guthaben EU-weit bis zu einer Summe von 50.000 Euro abgesichert. Bisher lag der vom Gesetzgeber garantierte Betrag bei 20.000 Euro pro Sparer. Zudem erhielten Sparer im Fall einer Bankpleite lediglich 90 Prozent ihrer Ersparnisse zurück. Zehn Prozent des Ersparten sowie die Beträge, die 20.000 Euro überstiegen, waren im Fall einer Bankpleite verloren. Diese Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent entfällt künftig. Zudem sollen Bankkunden im Entschädigungsfall innerhalb von 30 Tagen an ihr Geld kommen.
Ab 2011 soll die Mindestdeckung in den EU-Ländern auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Der gesetzliche Einlagensicherungsfonds gilt für Girokonten, Banksparpläne, Sparbücher und -briefe sowie für Tages- und Festgeldkonten. Auch Guthaben, das in Bausparverträgen steckt, ist abgesichert. Die Einlagensicherung gilt jedoch nicht für Aktien oder Anleihen.
EU-Gurken-Norm: Gurken müssen nicht länger nach EU-Norm krumm sein. Eine Verordnung darüber, welche Form bestimmte Sorten von Obst und Gemüse haben müssen, wird ungültig. Danach war für Gurken der besten Qualitätsklasse festgelegt, dass ihre Krümmung nicht mehr als einen Zentimeter auf zehn Zentimeter Länge betragen durfte. Künftig darf sich die Gurke krümmen wie sie will.
<li>Weitere Änderungen für Verbraucher zum 1. Juli fassen wir morgen zusammen.