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18.03.2010
IHK muss Finanzen offenlegen
Kammerverweigerin vor Verwaltungsgericht Minden
VON JÜRGEN LANGENKÄMPER

Minden (mt). Im Kampf gegen die Windmühlenflügel des Kammerzwangs hat der Rechtsanwalt Dominik Storr gestern einen Achtungserfolg erzielt. Bevor das Verwaltungsgericht Minden ein Urteil fällt, muss die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld erst Auskunft über ihre aus Mitgliedsbeiträgen finanzierten Rücklagen und deren Verwendungszwecke geben.

Das zumindest konnte der Vertreter der IHK in der ersten mündlichen Verhandlung nicht. Er könne keine Zahlen nennen, diesen Einblick habe nur die Geschäftsführung. Damit gab sich die VII. Kammer nicht zufrieden.

Dabei hatte Einzelrichter Winfried Kaiser dem aus Neustadt am Main angereisten Rechtsanwalt von vornherein zu verstehen gegeben, dass die bisherige Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern bislang nicht infrage gestellt habe. Zuletzt habe das Verwaltungsgericht Ansbach die Rechtmäßigkeit am 4. Februar anerkannt und auch keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht der EU gesehen.

Die Klägerin, Ute Twelenkamp aus Bielefeld, betreibt seit Mitte 1997 – zunächst im Nebenberuf – eine Tageschönheitsfarm mit Farb- und Typberatung sowie Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Als ihre Tätigkeit zum Hauptberuf wurde, sollte sie zeitgleich Mitglied in der Handwerkskammer und der IHK werden. Mitgliedsbeiträge zahlte sie jedoch nicht.

Im September 2009 erhielt die Bielefelderin einen Gebührenbescheid über rund 370 Euro für die Jahre 2005 bis 2007. Neben dem Pauschalbetrag von 102 Euro waren darin weitere umsatzabhängige Beitragsbestandteile enthalten. Gegen den Bescheid legte sie im Oktober 2009 Klage mit der Begründung ein, sie sei nicht freiwillig Mitglied, und eine Zwangsmitgliedschaft verstoße gegen Verfassungsrecht. Klagen wie diese sind kein Ausnahmefall. Die Kammer verhandele rund zwölf Fälle pro Jahr, sagte Richter Kaiser.

Anwalt Storr zog in Zweifel, dass eine Zwangsmitgliedschaft noch zeitgemäß sei. Statt formaljuristische Argumente zu bemühen, holte er rechtsphilosophisch aus und bezweifelte, dass sich ein "Gesamtinteresse" der Gewerbetreibenden regional auf Basis der Kammermitglieder bilden könne. Das einzige verbindende Interesse der Wirtschaft sei, die Steuern zu senken und Gewinne zu erzielen. In der globalisierten Welt, so Storr weiter, gebe es keine Wirtschaftsräume mehr und auch kein regionales Wirtschaften. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nannte er "sehr arrogant". Die Bundesregierung tue nur etwas für Großkonzerne und Bauwirtschaft, aber nichts für kleine Unternehmer. Auch die Kammern setzten sich nicht genügend für ihre Mitglieder ein. Er bezeichnete das System der wirtschaftlichen Selbstverwaltung als "institutionelle Diktatur".

Knackpunkt aus Sicht des Gerichts war aber die Frage, wie hoch der Anteil der Mitgliedsbeiträge ist, die für Rücklagen zurückgelegt werden. Die IHK muss die Zahlen jetzt nachreichen. In rund zwei Monaten wird erneut verhandelt.


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