Verbraucherschützer raten: Gegen Mahnschreiben von Internet-Fallen unbedingt mit Musterbrief wehren
Berlin/Wiesbaden. Die Masche ist alt, der folgende Ärger vielen Betroffenen bestens bekannt: Wer sich von Internetseiten wie "www.my-downloads" oder "
www.top-of-software.de" kostenlose Programme herunterlädt, schließt mit seiner Anmeldung einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag ab. Die dubiosen Dienstleister mahnen anschließend Rechnungsbeträge von 96 bis 192 Euro an - und drohen neuerdings noch mit einem negativen Schufaeintrag.
"Das ist theoretisch möglich, aber extrem unwahrscheinlich", beruhigt Martin Madej, Jurist beim Verbraucherzentralen-Bundesverband (VZBV). Trotzdem sollten Betroffene, die ganz sicher gehen wollen, per Einschreiben ausdrücklich der Zahlungspflicht sowie dem Vertragsabschluss widersprechen. Musterbriefe dafür gibt es auf den Internetseite der Verbraucherzentrale NRW. Damit sei den Betrügern jegliche Möglichkeit genommen, weitere Schritte einzuleiten.
Nach einem solchen - dank Rückschein nachweisbaren - Einspruch können alle weiteren Schreiben von Anbietern wie der Antassia GmbH oder der Premium Content GmbH unbeachtet bleiben. Das gilt selbst dann, wenn darin mit gerichtlichen Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen gedroht wird.
"Das wichtigste Argument ist, dass der Verbraucher keinen gültigen Vertrag geschlossen hat", sagt Madej. Darum gilt als besonders wichtig, keiner Ratenzahlung der geforderten Summe zuzustimmen. Andernfalls erkennt der Betroffene den Vertrag durch seine Unterschrift an.
Was den angedrohten Schufa-Eintrag betrifft, kann gleich mehrfach Entwarnung gegeben werden. Richtig ist zwar, dass Firmen nach einer im April 2010 beschlossenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (§28 Abs 1) personenbezogene Daten an Auskunfteien weitergeben dürfen. Das gilt jedoch nur, wenn der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
Infos zu den Maschen der Internetabzocker sowie den Musterbrief zum Widerspruch der unzulässigen Forderung gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW unter: www.tiny.cc/8xpfc Infos zur Schufa sowie eine kostenlose Datenübersicht gibt es unter: www.meineschufa.de
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"Eine Meldung bei der Schufa ist zudem nur möglich, wenn das mahnende Unternehmen auch Mitglied ist", erklärt Schufa-Sprecher Thomas Modig. "Es kann ja nicht einfach jeder bei uns etwas melden." Berechtigt dazu seien aktuell nur knapp 5.000 Vertragspartner, darunter vor allem Banken, Versicherungen und Telekommunikations-Dienstleister. Antassia und Premium Content gehören nicht dazu. "Die drohen vielleicht, können bei uns aber sowieso nichts melden", sagt Modig. Besorgten Betroffenen biete die Schufa einen kostenlosen Einblick in ihren persönlichen Datensatz an. Im Falle eines nachweislich unberechtigten Eintrages kann in Absprache mit Service-Mitarbeitern die Löschung veranlasst werden.
Trotz all dieser Tipps verdienen die Abzocker mit ahnungslose Internetnutzern weiter Millionen. Um die Sperrung seines deutschen Kontos zu verhindern, hatte im Mai 2009 einer der Anbieter seiner Hausbank eidesstattlich erklärt, dass er pro Woche 160.000 Rechnungen á 96 Euro verschickt, weiß Madej. Laut Umfragen des VZBV bezahlen etwa 10 Prozent der Angeschriebenen diese Forderungen. "Das lohnt sich", sagt der Verbraucherschützer, "knapp 1,6 Millionen Euro pro Woche."
KOMMENTAR
Ganz üble Masche VON MARIUS GIESSMANN
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, weiß schon der Volksmund. Klar ist, wer im Internet bereitwillig seine Daten angibt, braucht sich später nicht zu wundern, wenn er Rechnungen nach Hause geschickt bekommt. Zumal, wenn er die - zugegeben klein aufgeführten - Angaben zu den Folgekosten überliest.
Unverständlich bleibt dem juristischen Laien jedoch, warum die Machenschaften offensichtlicher Abzocker ungeahndet bleiben. 2009 noch mit der Content Services Ltd. betrügerisch unterwegs, betreibt etwa Geschäftsführer Alexander Varin heute die Antassia GmbH mit demselben Erlös-Modell. Auch die mutmaßlichen Drahtzieher Gebrüder Schmidtlein sind bei den Behörden keine Unbekannten.
Tausende Beschwerden bei Verbraucherzentralen und gewonnene Schadensersatzklagen wackerer Betroffener scheinen nichts gegen die üble Masche auszurichten, mit der manche Anbieter bis zu 300.000 Euro am Tag verdienen. Einzig mögliche Erklärung: Es gibt eine rechtliche Grauzone, die beseitigt werden sollte.
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