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12.05.2011
Sonder-Gehalt für Betriebsräte
Arbeitnehmervertreter scheitert mit der Klage auf Fortzahlung seiner hohen Bezüge
VON STEFAN SCHELP

Bielefeld/Halle. Fälle, in denen Betriebsräte wegen vermeintlicher Benachteiligung vor Gericht ziehen, sind Routine für Joachim Kleveman, Vorsitzender Richter der 3. Kammer am Bielefelder Arbeitsgericht. Dass allerdings ein ehemaliger freigestellter Betriebsrat klagt, weil er seine finanzielle Besserstellung auch nach Ende seiner Freistellung als Betriebsrat fordert – das erlebe er zum ersten Mal, bekannte der Richter. Und wies die Klage ab.

Möglicherweise befasst sich demnächst sogar die Staatsanwaltschaft mit den Sondergehältern für die Betriebsräte, weil der Tatbestand der Untreue erfüllt sein könnte. Der Kläger B. (55) hatte 1970 bei der damaligen FAG Kugelfischer in Halle-Künsebeck als Werkzeugmacher begonnen. 1990 wurde er stellvertretender Betriebsratsvorsitzender und in dieser Funktion freigestellt. 20 Jahre lang behielt er das Amt, im April 2010 rückte ein jüngerer an seine Stelle.

Durchaus lukrativ war die Betriebsratsarbeit in dem Haller Unternehmen. Laut Betriebsvereinbarung von 1988 bekam der Betriebsratsvorsitzende nämlich 6.340 Mark pro Monat, weitere freigestellte Mitglieder immerhin noch 5.200 bis 6.000 Mark und für alle Betriebsräte gab es ein volles 13. Monatsgehalt – und damit deutlich mehr als "normale Arbeitnehmer". Noch besser: Im Falle der Abwahl eines Betriebsrates gestand das Unternehmen Ausgleichszahlungen zu. Bis zu 60 Monate floss weiter das hohe Betriebsrats-Salär inklusive 13. Monatsgehalt.

"Ich glaube, dass mir das Geld zusteht"

Aber nicht für den Kläger B. Denn als der nach der Wahl im April 2010 nur noch einfaches Mitglied des Betriebsrates und nicht mehr freigestellt war, hatte nach mehreren Besitzerwechseln die japanische Koyo-Bearing-Gruppe den Betrieb übernommen – und kippte die Vereinbarung.

Statt der erhofften 4.265 Euro Salär – soweit war das Betriebsrats-Spezial-Gehalt durch mehrere Tariferhöhungen geklettert – sollte B. mit 2.600 Euro auskommen. "Das ist zu wenig", monierte er. Schließlich sei ihm als Betriebsratsmitglied der weitere Aufstieg in der Firma verwehrt geblieben. Außerdem habe er sich in schweren Zeiten nach Kräften für den Standort und die Mitarbeiter eingesetzt. "Deshalb glaube ich, dass mir das Geld zusteht."

Richter Kleveman sah das ganz anders. "Nach außen stellt sich das als Begünstigung dar", sagte er. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibe fest, dass Betriebsräte ihr Amt "unentgeltlich als Ehrenamt" zu führen hätten. Wenn Betriebsräte ein höheres Gehalt für sich beanspruchten, dann stelle sich die Frage, ob damit nicht der Tatbestand der Untreue erfüllt sei.

"Wenn Sie die Klage nicht zurückziehen, könnte es sein, dass sich die Staatsanwaltschaft dafür interessiert", mahnte Kleveman. Das verunsichere ihn nicht, entgegnete B.. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Das wiederum beeindruckte den Richter nicht. Er wies die Klage daraufhin ab, weil die Betriebsvereinbarung gegen höheres Recht verstoßen habe. Ähnlich hatte auch die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Bielefeld im Februar entschieden, als der weiter amtierende Betriebsratsvorsitzende des gleichen Unternehmens die Weiterzahlung seines vollen 13. Monatsgehaltes einklagen wollte.

Mit diesem Fall – und vermutlich auch mit der Klage von B. – muss sich nun das Landesarbeitsgericht in Hamm befassen.


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Den wahren Charakter eines Menschen erkennt man dann, wenn er Betriebsrat geworden ist.



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