Bielefeld/Paderborn. Mehr als 1.000 Euro soll Augenoptiker Reinhard Tölle aus Paderborn zahlen – für ein leichtfertig angenommenes Angebot. Er fühlt sich getäuscht, genauso wie zahlreiche Unternehmer, die das Gleiche erlebt haben. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität schätzt den potenziellen Schaden irreführend aufgemachter Angebote auf jährlich 350 Millionen Euro.
"Ich bin denen auf den Leim gegangen", gibt Tölle zu. Der Optiker fand ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale in seiner Post. Darin wurde er aufgefordert, seine Firmendaten zu vervollständigen und das Formular unterschrieben zurückzusenden. "Leichtfertig", wie er heute sagt, und ohne das Kleingedruckte sorgfältig gelesen zu haben, füllte er das Schreiben aus. Damit hatte er aber ein kostenpflichtiges Angebot angenommen und wird nun auf der Internetseite der Gewerbeauskunft-Zentrale geführt.
Bei einer Suchabfrage auf der Homepage des Anbieters in einem 50-Kilometer-Umkreis um Bielefeld sind 1.962 Einträge gelistet. Es sei ein Massenverfahren, das mittlerweile ein enorm hohes Ausmaß angenommen habe, sagt Rechtsanwalt Peter Solf vom Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Das gleiche Schreiben erhalten sämtliche Gewerbetreibenden in Deutschland, die Branche spielt dabei keine Rolle.
Gebühren stehen nur im Kleingedruckten
Siegfried Mühlenweg ist Sprecher der Handwerskammer Ostwestfalen-Lippe und betreibt im Nebenerwerb ein kleines Reiseunternehmen in Vlotho. Auch er erhielt dieses Schreiben. Doch er kannte den Inhalt, weil sich Betroffene schon ratsuchend an die Handwerkskammer und die IHK gewendet hatten, und ignorierte das Schreiben. "Es sieht mit seinem leichtgrauen Papier aus wie ein amtliches Formular", schildert Mühlenweg. "Es wird ein Abgleich von Daten suggeriert. Doch das Kleingedruckte geht im Tagesgeschäft leicht unter." Erst dort erfährt der Adressat, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale für die Registrierung auf ihrer Homepage einen Monatsbeitrag von 39,85 Euro erhebt, plus Umsatzsteuer sind im Jahr 596,06 Euro fällig – als Vorauszahlung. Zudem läuft der abgeschlossene Vertrag über zwei Jahre. "Ich kann nur raten, das Kleingedruckte immer genau zu lesen" , sagt Mühlenweg. Er bezweifelt zudem den Nutzen für die Gewerbetreibenden, weil der Branchendienst über keinen hohen Bekanntheitsgrad verfüge. Hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale steckt die Firma GWE Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf.
Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat beim dortigen Landgericht mittlerweile ein Aussendeverbot der Angebote erwirkt, das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, weil die GWE Berufung eingelegt hat. Die Verhandlung findet im Februar 2012 statt, Angebotsschreiben verschickt die GWE weiterhin. Rechtsanwalt Peter Solf wirft der GWE wettbewerbsrechtlich eine Irreführung der Adressaten, weil das Formular amtlichen Charakter erwecke, und mangelnde Preistransparenz vor. Die GWE dementiert: "Auf der ersten Seite steht im Betreff, dass es sich um ein Angebot handelt. Es ist klar, dass das Geld kostet", sagt ein Firmensprecher. "Übersichtlicher geht es nicht."
Er verweist auf zwei zivilrechtliche Urteile zu Gunsten der GWE, die Kunden zur Zahlung verpflichtete und beteuert, "wir haben genug zufriedene Kunden". Auch Privatpersonen können sich bei dem Online-Branchenanbieter registrieren lassen, bietet der Firmensprecher an. Wie viele Kunden die GWE tatsächlich hat, will der Anbieter nicht verraten. Tölle hat die erste Jahresrechnung zähneknirschend beglichen und den Kontrakt sofort gekündigt. Mit der zweiten Rate will er bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes warten.
Berufsverbände geben RatGewerbetreibende haben kein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Wer das kostenpflichtige Angebot bereits unterschrieben hat und sich getäuscht fühlt, sollte den Vertrag sofort kündigen und ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, rät Rechtsanwalt Peter Solf vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Dazu genüge ein formloses Schreiben. "Wir bemerken eine außergewöhnlich hohe Zahl an Betroffenen", sagt Solf. Ihnen rät er, zuerst die Berufsverbände einzuschalten.
Axel Martens, Hauptgeschäftsführer der IHK Lippe, empfiehlt Betroffenen, nicht zu zahlen, weist aber auch darauf hin, dass durchaus ein Restrisiko bestehe, gerichtlich zur Zahlung gezwungen zu werden.