Sonnabend, 26.05.2012
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31.07.2008
Windhorsts Firma verurteilt
Vatas muss Aktien für rund 30 Millionen Euro zurücknehmen
VON MARTIN KRAUSE

Berlin. Die beiden Balda-Großaktionäre Audley Capital und Vatas Holding haben ihren Streit um ein millionenschweres Aktiengeschäft gestern vor dem Landgericht Berlin ausgefochten. Finanzjongleur Lars Windhorst (31) hat dabei eine herbe Niederlage erlitten: Der Klage gegen die von Windhorst geführte Beteiligungsfirma Vatas sei in vollem Umfang stattgegeben worden, sagte die Berliner Gerichts-Pressesprecherin Katrin-Elena Schönberg.

Die britische Investmentfirma Audley des Österreichers Michael Treichl fordert von Vatas wie berichtet die Abnahme von Aktien für 29,4 Millionen Euro. Die Beteiligten kennen sich von Engagements bei mehreren Firmen – beide sind nicht nur Großaktionäre bei Balda, sondern auch bei dem Pflegeheimbetreiber Curanum.

Die strittige Forderung resultiert aus einem Aktiengeschäft, das die Beteiligten im Dezember 2007 vereinbart hatten. Wie ein Audley-Sprecher damals erklärte, ging es um drei Millionen Aktien der Curanum AG. Audley kaufte die Aktien zum Preis von 8,50 Euro demnach nur, weil Vatas zusicherte, die Papiere auf Wunsch im April 2008 für 9,80 Euro abzunehmen.

Windhorst beichtete statt zu zahlen

Als Audley von der sogenannten Put-Option Gebrauch machen wollte, kam jedoch kein Geld. Im Gegenteil: Anstatt zu zahlen, soll Windhorst nach vorliegenden Informationen eine "erhebliche finanzielle Schieflage" gebeichtet haben. Verhandlungen über eine Stundung blieben erfolglos. Audley antwortete umgehend mit einer Zahlungsklage beim Landgericht Berlin sowie später mit einem Insolvenzantrag für die Vatas Holding und erstattete im Mai außerdem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Während der Insolvenzantrag zurückgewiesen wurde, weil die Forderung bisher strittig war, ist die Strafanzeige noch keinesfalls zu den Akten gelegt worden, wie die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte. Zu erwarten ist, dass das weitere Vorgehen vom Ausgang des Zivilverfahrens abhängt.

Das Urteil, das eine Vorsitzende Richterin und zwei Handelsrichter jetzt gefällt haben und für das bisher noch keine schriftliche Begründung vorliegt, sei aber noch nicht rechtskräftig, betonte Justizsprecherin Schönberg. Vatas könne beim Berliner Kammergericht in Berufung gehen.

Die Frage, ob Vatas den Instanzenweg einschlägt, ließ Windhorsts Rechtsanwalt Michael Naschke gestern offen. Die Entscheidung wird Windhorst nicht allein treffen: Die Vatas Holding, die mit Peter Ogrisek neben Windhost einen zweiten Geschäftsführer hat, ist eine Tochter der britischen Firma Sapinda, die dem Investor Robert Hersov gehört. Der war einst Windhorsts Gläubiger und später sein Gönner, als Hersov ihn zum Geschäftsführer machte.


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