Bielefeld. Als der Vorsitzende ein Schreiben verlas, in dem der Angeklagte Daniel H. (21) seinem Opfer Radenko Radic als Zeichen des guten Willens 500 Euro anbietet, war es mit der Selbstbeherrschung von Radics unter den Zuhörern weilenden Mutter Jovanka vorbei. "Mein Sohn ist wie tot! Gucken Sie mir in die Augen, Sie haben meinen Sohn totgemacht!", rief sie dem Angeklagten unter Tränen zu.
Von Emotionen geprägt war auch der dritte und wahrscheinlich vorletzte – das Urteil soll am nächsten Montag um 12 Uhr verkündet werden – Verhandlungstag im Prozess gegen drei Mitglieder der Fangruppe Ultras Bochum, die sich nicht den Hooligans zurechnen lassen wollen. Wie mehrfach berichtet, hatten Daniel H. aus Werl, Janine B. (22) und Thomas D. (20), beide aus Bochum, den Ordner Radic beim Heimspiel des DSC Arminia gegen den VfL Bochum am 3. Mai 2008 körperlich attackiert und erheblich verletzt.
Die Plädoyers von Zielke, des Nebenklägervertreters und der Verteidiger standen im Mittelpunkt des dritten Verhandlungstages. Sein Mandant sei von den Angeklagten "durchgereicht" worden, befand Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek, der das Opfer als Nebenkläger vertritt. "Ordner dürfen nicht zum Freiwild von Fans werden, sie müssen geschützt werden", betonte Rostek. Staatsanwalt Christoph Zielke trat in seinem Plädoyer der Behauptung entgegen, dass die Ultras für Stimmung im Stadion sorgen: "Sie zerstören die Stimmung". Zielke beantragte gegen alle drei Angeklagten Haftstrafen.
"Als sei es ein Sack Zement"
"Es ist schon erschreckend, wenn man auf dem Video das hassverzerrte Gesicht sieht." Staatsanwalt Christoph Zielke fand in seinem Plädoyer starke Worte für das Verhalten des Angeklagten Daniel H. (21), der auf den Kopf eines Menschen eingetreten habe, "als sei es ein Sack Zement".
Kurz vor Spielbeginn hatte Daniel H. im Gästeblock eine blaue Rauchbombe gezündet. Der Ordner Radenko Radic (35) begab sich in Richtung der Störer, wurde von Thomas D. angepöbelt und ins Gesicht geschlagen. Dann sprang Janine B. von einem Wellenbrecher auf das Opfer herab und riss es dadurch nieder. Daniel H. versetzte dem wehrlos am Boden liegenden Radic nach eigenem Geständnis einen Fußtritt gegen den Kopf. Die Folgen waren schwerwiegend, der Verletzte wird wahrscheinlich nicht vollständig genesen.
Verteidiger plädiert auf Notwehr
Am Ende seiner Ausführungen beantragte Zielke gegen Daniel H. eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, die schon wegen ihrer Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Anderthalb Jahre, ebenfalls ohne Bewährung, forderte der Staatsanwalt für Janine B., sechseinhalb Monate mit Bewährung wegen einfacher Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt für Thomas D. Daniel H. und Janine B. hätten "das Leben des Radic zerstört", fasste Zielke die Taten dieser beiden zusammen.
Verteidiger Burkhard Michel (H.) plädierte für seinen Mandanten auf Verhängung einer Jugendstrafe mit Bewährung, die er jedoch nicht bezifferte, ebenso Rechtsanwalt Gabor Subai, der Verteidiger von Janine B. Einen Freispruch beantragte Rechtsanwalt Eberhard Nagler für Thomas D. mit der Begründung, sein Mandant habe sich gegenüber dem aggressiven Ordner in einer Notwehrsituation befunden.
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