Bielefeld. Zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und VfL-Wolfsburg-Fans kam es am 21. März 2009 im Anschluss an das Bundesligaspiel der Arminia gegen Wolfsburg. Ein 16-jähriger Wolfsburger war damals auf dem Weg zum Hauptbahnhof von zwei Polizeibeamten der Einsatzhundertschaft Münster durch Hiebe mit einem Schlagstock und durch Fußtritte erheblich verletzt worden.
Anderthalb Jahre später stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gegen die Beamten ein. Das teilte der Pressesprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart, gestern mit. Zu den Ausschreitungen war es damals aus eher nichtigem Anlass gekommen: Ein Wolfsburger hatte das Rotlicht einer Fußgängerampel an der Jöllenbecker Straße missachtet, wurde daraufhin von Polizeibeamten angehalten.
Andere Fans, darunter der 16-Jährige, solidarisierten sich mit ihrem Kollegen, die Situation eskalierte. Wurfgeschosse flogen, es entstand ein Gerangel. Der Verletzte erlitt durch den Einsatz des Schlagstocks Gesichtsverletzungen. Die Tritte gegen die Beine des bereits am Boden Liegenden blieben ohne Folgen.
Verräterische Videos
Anhand von Videoaufzeichnungen konnten die Polizeibeamten ermittelt werden. Beide räumten das äußere Tatgeschehen ein. Im Fall des 47-jährigen Schlagstockbenutzers stellte der ermittelnde Oberstaatsanwalt das Verfahren gemäß Paragraph 170 der Strafprozessordnung (StPO) wegen mangelnden Tatverdachts ein. Begründung: Grundsätzlich sei der Einsatz des Schlagstocks gerechtfertigt gewesen.
Der Beamte habe zwar den Kopf des Opfers getroffen, dies sei aber nicht vorsätzlich geschehen. Vielmehr habe es sich um einen "unglücklichen Zufall" gehandelt, denn der 16-Jährige sei durch die in diesem Moment nach vorne drängende Menge der Fans in diese Position gebracht worden.
Nicht ganz so glimpflich ging das Verfahren für den Beamten aus, der den Wolfsburger gegen die Beine getreten hatte. Wegen dieses Übergriffs habe es zwar keine Strafanzeige gegeben, aber das Verhalten des Polizisten sei dennoch nicht korrekt gewesen, so Baumgart.
Geldbuße von 1.000 Euro
Zugunsten des Beschuldigten seien die Stresssituation und die Tatsache, dass durch die Tritte keine Verletzungen entstanden waren, berücksichtigt worden. Dieses Verfahren wurde gemäß Paragraph 153a der StPO gegen Zahlung einer Geldbuße von 1.000 Euro vorläufig eingestellt.