Gütersloh. Haftmittel, Pecke, Harz oder Wachs, wie das Zeug, mit dem sich die Handballer die Finger einschmieren, um ihr Spielgerät zu beherrschen, auch genannt wird oder sich zusammensetzt, es hinterlässt Spuren in den Sporthallen. Deren Beseitigung ist arbeitsintensiv und teuer. Vielerorts ist Harzen deshalb verboten, oder die Vereine werden zur Reinigung verpflichtet. Das klebrige Thema beschäftigte jetzt auch den Rats-Sportausschuss in Gütersloh.
Der Westdeutsche Handballverband und seine Regionalverbände haben die Entscheidung über die Benutzung von Haftmitteln in ihren Spielklassen von der Oberliga abwärts den Halleneignern überlassen. Geben die Kommunen eine Sporthalle dafür frei, muss das im elektronischen Handballergebnisdienst SIS und im Verbands-Newsletter angezeigt werden. Eine Beschränkung des Harzens auf bestimmte Spielklassen und Teams ist in diesen Hallen nicht mehr möglich. Bei im Spielbericht angezeigten Verstößen gegen ein geltendes Harzverbot sind Geldstrafen fällig, die sich von 125 Euro an bei jedem weiteren Mal verdoppeln.
In den Gütersloher Sporthallen ist die Benutzung von Haftmitteln im Prinzip nicht erlaubt. Mit dem Oberligisten HSG Gütersloh und dem Landesligaverein TV Isselhorst, gibt es jedoch Absprachen, dass deren 1. Mannschaften - wie auf diesem Leistungsniveau üblich - Harzen dürfen. "Im Gegenzug haben wir uns bereit erklärt, nach den Spielen und nach dem Training bei der Hallenreinigung zu helfen." Sowohl Udo Johannböke von der HSG als auch Anja Hülsmann vom TVI haben das Problem erkannt und wollen gerne zur Beseitigung beitragen.
Trotzdem häuften sich Klagen der Hauptschule Nord und der Grundschule Isselhorst über Verunreinigungen in ihren Sporthallen, die nicht nur hässlich, sondern bei schnellen Bewegungen über die stumpfen Harzflecken auch gefährlich seien. In der Halle Nord fiel deshalb an mehreren Montagen der Sportunterricht aus.
"Die Verwaltung erwägt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, ein generelles Haftmittelverbot auszusprechen", hieß es gleichwohl in der Verwaltungsvorlage für den Sportausschuss "Unsere höherklassigen Handballvereine würden hier im Vergleich zu anderen Klubs, die weiterhin Haftmittel verwenden dürfen, eine Wettbewerbsverzerrung reklamieren", erklärte Willi Kottmann und die Politiker folgten dieser Ansicht.
Der Leiter des Fachbereichs Sport hofft, attraktiven Handball in sauberen Hallen durch die Anwendung eines neuen Mittels erreichen zu können. Mit "Super Power-Grip" werden nicht die Finger der Spieler, sondern die Bälle behandelt. HSG, TVI und die mit der Reinigung der Hallen beauftragten Firmen sollen nach einer Probephase über ihre Erfahrungen berichten. "Es wäre ja schön, wenn wir die Sache so vom Feld kriegen würden", sagt HSG-Chef Johannböke. "Aber ob das praktikabel ist? Schließlich brauchen wir für eine Partie etwa 30 unverschmutzte Bälle, um auch unseren Gast für das Warmwerfen ausstatten zu können."
"Mit einer normalen Reinigung bekommt man die Harzflecken nicht weg", verweist Kottmann auf die Kostenseite. Auch für eine Bodenreinigungsmaschine, wie sie in der Sporthalle Nord eingesetzt wird, würden besondere Lösungsmittel benötigt, die "nicht ganz billig" sind.
Sollte sich "Super Power-Grip" nicht als der erhoffte große Wurf erweisen, bliebe aus seiner Sicht nur noch die Möglichkeit, lediglich wasserlösliche Haftmittel zuzulassen. "Die Vereine müssten dann auch die Kosten für den zusätzlichen Reinigungsaufwand des Hallenbodens tragen."
"Ich fürchte, dass genau dies auf uns zukommt", sagt Johannböke. Allerdings sei das immer noch besser, als die letzte Konsequenz, ein absolutes Haftmittelverbot. Die Verpflichtung seines Vereins, bestimmte Bereiche der Halle Nord zu reinigen, akzeptiert er deshalb auch bereitwillig. Derzeit werden Bänke, Kabinen, Türklinken und so weiter nach Training und Spiel geputzt. Nach den Sonntagspielen in der Halle Nord wird zudem den umgehend tätig werdenden Putzfrauen der Reinigungsfirma geholfen, die Tribüne zurückzuschieben. Der Firma obliegt insbesondere die Reinigung des Halenbodens mit bestimmten Mitteln und Techniken, um eine Beschädigung der Versiegelung auszuschließen.