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04.09.2009
Mauer des Schweigens
Kreisspruchkammer kann Täter nicht ausmachen

Rotsünder

Bad Driburg. Mit einer kollektiven Vereinsstrafe von 500 Euro gegen den TuS Bad Driburg endet letztendlich ein Verfahren anlässlich eines C-Liga-Spiels zwischen dem TuS Bad Driburg II und dem FC Nieheim III. Die Fußball-Kreisspruchkammer muss sich dem Schweigen Driburger Vereinsmitglieder beugen. Diese wollen den wahren Täter nicht preisgeben, obwohl sie ihn kennen.

Die Vorkommnisse in dem Meisterschaftsspiel wurden schon vor einigen Wochen in einer Kreisspruchkammersitzung mit dem Ergebnis einer 200-Euro-Strafe gegen den TuS Bad Driburg abgeurteilt. Nach einem groben Foul hatte damals der Schiedsrichter Stefan Maegery den Driburger Spieler Ahmed Ahmed mit Rot vom Platz gestellt. Dieser soll dann den Unparteiischen anschließend massiv beleidigt und auch mit den Worten "Ich schlag dich tot" bedroht haben. In einer anschließenden Verhandlung konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der rotbestrafte Ahmed diese möglicherweise strafrechtlich relevanten Aussagen gemacht hatte oder ein anderer Spieler.

Nieheims Vorsitzender Alfred Ruberg hatte als damaliger Zeuge diese gemachten Äußerungen komplett bestätigt. Auch Bad Driburgs Geschäftsführer Harald Klunker hatte in der Verhandlung das Angehen gegen den Unparteiischen bestätigt. Der stellvertretende KSK-Vorsitzender Bernd Bömelburg schilderte eingangs der aktuellen Verhandlung nochmals sehr detailliert den gesamten Verfahrensstand.

Er befragte eindringlich die beiden Zeugen Klunker und Slotan Vaga nach dem Namen desjenigen, der den Schiedsrichter damals beleidigt und bedroht habe. Beide antworteten mehrfach, dass sie den infrage kommenden Spieler kennen, aber ihn nicht benennen wollen. Obwohl Bömelburg dem Driburger Geschäftsführer vorhielt: "Sie haben in der ersten Spruchkammersitzung die Äußerungen gegenüber dem Schiedsrichter komplett bestätigt", nannte dieser das ganze Verfahren eine Farce, zumal der besagte Spieler vereinsintern schon abgestraft worden sei.

Klunker zweifelte die Richtigkeit der beiden Verhandlungen an: "Ich kann belegen, dass die vom Schiedsrichter im Spielbericht gemachten Angaben unrichtig sind." Dabei ließ er durchblicken, dass er sich damals im Vorstand nicht durchsetzen konnte, gegen das erste Urteil Einspruch einzulegen.

Nach einer langen Sitzungspause gab dann Bömelburg das Urteil bekannt - 500 Euro plus Auferlegung der Verfahrenskosten für den TuS Bad Driburg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Spieler. "Bisher war der TuS für mich und den Fußballkreis ein Aushängeschild", begann Bömelburg mit seiner Urteilsbegründung. "Wenn ein Vereins-Funktionär einen derartigen Spieler schützt, das können wir nicht hinnehmen. Ein Schiedsrichter muss nachhaltig und abschreckend geschützt werden."


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