Paderborn Der Prozess um das Paderborner Stadion wird sich weiter hinziehen: Die drei Anlieger, die nach wie vor den Spielbetrieb in der Paragon Arena stilllegen wollen, haben Beschwerde gegen die jüngste Entscheidung aus Minden eingelegt. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht am 13. Oktober die Eilanträge gegen die Baugenehmigung für das Stadion abgelehnt. Das wollen die Anlieger nicht akzeptieren und schalten nun das Oberverwaltungsgericht in Münster ein.
Da alle Akten in dem Verfahren von Minden nach Münster weitergeleitet werden, ruht das Hauptverfahren bis die Münsteraner Richter eine Entscheidung gefällt haben. Dabei ist fraglich, ob das noch in diesem Jahr der Fall sein wird. Immerhin haben die Anwohner noch weitere 17 Tage Zeit, um ihre Beschwerde zu begründen. Danach muss auch der Stadt und der Stadiongesellschaft erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Ohne Beschwerde gegen die Entscheidung im Eilverfahren hätte das endgültige Urteil im Hauptverfahren sogar noch in diesem Jahr fallen können. "Durch das Eilverfahren hatten sich die Richter in die Materie eingearbeitet. Aber nun ist es wieder offen, wann eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren fallen könnte", betonte Ruth Schürmann vom Verwaltungsgericht Minden.
Gelassen reagierten gestern Stadt und Stadiongesellschaft auf die Nachricht von der Beschwerde. "Das war zu erwarten. Wir bleiben aber optimistisch, dass der neue Bebauungsplan auch vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand hat", kommentiert Martin Hornberger. Der Geschäftsführer der Stadiongesellschaft hofft nun, "dass Münster schnellstmöglich eine Entscheidung zu unseren Gunsten fällt". Auch Bürgermeister Heinz Paus zeigte sich gestern überzeugt, dass die jetzigen Pläne wasserdicht sind. "Die Lärmmessungen und die Verbesserungen bei der Infrastruktur, aber auch alles, was wir bisher von den anderen Anliegern über deren Erfahrungen mit dem laufenden Spielbetrieb gehört haben, zeigt uns, dass wir auf der sicheren Seite sein müssten. Unsere Mitarbeiter haben den aktuellen Bebauungsplan sehr gut vorbereitet", betont Paus – schränkt allerdings ein: "Ganz sicher kann man natürlich erst sein, wenn auch die letzte Instanz zu unseren Gunsten entschieden hat."
Hingegen sieht Burkhard Zurheide, der Bielefelder Anwalt der Anlieger, immer noch sehr gute Chancen für seine Mandanten. Auch wenn die Begründung der erneuten Beschwerde noch nach gereicht wird, steht fest, dass weiterhin die Lärmfrage im Mittelpunkt stehen wird. "Nach unserer Meinung werden die Richtwerte nicht eingehalten", betont Zurheide.
Belästigt fühlen sich die Anlieger offenbar auch vom Licht. Außerdem würden einige Parkplätze heute anders genutzt als sie genehmigt worden seien, meint Zurheide: "Im Kern bleibt’s dabei, dass von uns auch der aktuelle Bebauungsplan als rücksichtslos eingestuft wird."
Ob die Lärmfrage tatsächlich noch zugunsten der Anlieger entschieden werden kann, bleibt indes mehr als fraglich: Immerhin hatte das Mindener Gericht aufgrund mehrerer vorliegender Lärmmessungen entschieden, dass für die Anwohner vom Stadion keine unzumutbare Belästigung ausgehe.
Allerdings hatten auch im ersten Eilverfahren vor drei Jahren die Mindener Richter eine eingeschränkte Nutzung des Stadions erlaubt, nicht aber die Münsteraner Richter: Sie hatten sechs Wochen nach dem Mindener Urteil die Baustelle komplett still gelegt.














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