Paderborn/Minden (JS). Ist es ein Ereignis von herausragender Bedeutung, wenn die Kicker des SC Paderborn gegen die Fußballer des DSC Arminia Bielefeld antreten? So lautet die Kernfrage, mit der sich am 9. Juni die Richter der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts in Minden befassen müssen. Dort wehren sich drei Nachbarn der Energieteam-Arena gegen die Sondererlaubnis, die der Kreis Paderborn für das Ostwestfalen-Derby am 26. Oktober 2009 erteilt hatte.
Auch wenn das Spiel, das mit einem Sieg der Arminen endete, schon längst Geschichte ist, werden die Richter genau hinschauen. Schließlich steht die Lärmschutzverordnung zur Debatte. Auf deren Grundlage hatte es der Paderborner Landrat gestattet, dass am 26. Oktober bis um 22.10 Uhr gekickt werden durfte. Die Nachbarschaft befürchtet, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Regel werden könnte. Laut Baugenehmigung darf nämlich in der Arena abends nur bis 22 Uhr Betrieb herrschen.


















Hätte der Sender Dsf das spiel nicht auf Montag gelegt um sich finanziell mehr zu erhofen hätte es gar keine probleme gegeben.