Vor der Saison:
§ 1 Neue Mannschaften müssen sich für die kommende Saison ab dem 1. Februar 2012 und bis spätestens Ostersonntag bei Beate Wolff unter (01 76) 38 39 68 41 oder Ralf Palmisano unter (01 75) 104 66 62 oder über wilde-liga@gmx.de angemeldet haben.
§ 2 Jede Mannschaft zahlt auf der Saisoneröffnungssitzung eine Startgebühr in Höhe von 30 Euro. Wird der Saisonbeitrag nicht auf der Auftaktsitzung gezahlt, werden der Mannschaft 3 Punkte abgezogen. Wird der Saisonbeitrag auch nicht auf der zweiten Sitzung gezahlt, dann werden 6 Punkte abgezogen. Dies geschieht jeweils am Ende der Saison.
§ 3 Der Saisonablauf wird durch einen Spielplan geregelt, der auf der Saisoneröffnungssitzung verteilt wird.
§ 4 In allen drei Ligen (Um die Wurst, Fahrstuhl und Souterrain) spielen jeweils 12 Teams. Neue Teams werden automatisch dem Souterrain zugeteilt. Steigt die Gesamtzahl der Mannschaften auf über 46, muss eine neue Regelung gefunden werden.
§ 5 Änderungen des Regelwerkes werden vom Wilde-Liga-Plenum mit einfacher Mehrheit getroffen, können aber erst auf der dem Antrag folgenden Sitzung abgestimmt werden.
§ 6 Abstimmungsberechtigt auf den Liga-Sitzungen ist eine Person pro Team.
§ 7 Meldet sich eine Mannschaft während der Saison ab, werden alle Spiele mit ihrer Beteiligung aus der Wertung gestrichen. Die Mannschaft gilt als Absteiger.
§ 8 Verstößt eine Mannschaft grob gegen die Statuten, kann sie vom Plenum ausgeschlossen werden.Vor dem Spiel:
§ 9 Der reguläre Spieltag ist der Sonntag. Die Mannschaft, die Heimrecht hat, kann Ort und Zeit des Spiels bestimmen.
§ 10 Die Heimmannschaft muss bis Dienstagabend Kontakt aufgenommen und einen Terminvorschlag gemacht haben. Spielabsagen können / müssen spätestens drei Tage vor dem vereinbarten / geplanten Termin erfolgen. Die Mannschaft, die ein Spiel absagt, ist in der Pflicht frühzeitig einen Ersatztermin zu planen und anzubieten. Dabei hat die von der Spielabsage betroffene Mannschaft eine Mitwirkungspflicht. Wird kein neuer Spieltermin gefunden, wird die Partie mit 2:0 Toren und drei Punkten für die "versetzte" Mannschaft gewertet.
§ 11 Wenn eine Mannschaft 30 Minuten nach der vereinbarten Treffzeit nicht spielfähig ist (Spielfähigkeit besteht ab 7 SpielerInnen), geht das Spiel mit 2:0 Toren und drei Punkten an den Gegner. Das gilt auch bei durch den Platzwart gebuchten Plätzen. Ein so gebuchter Platz verfällt 30 Minuten nach der Platzwart-Anstoßzeit, wenn die Mannschaften dann nicht spielbereit sind.
§ 12 Bei einem Punkt- oder Pokalspiel der Wilden Liga dürfen zur selben Zeit nicht mehr als zwei DFB-VereinsspielerInnen für eine Mannschaft auf dem Platz stehen.Während des Spiels:
§ 13 Grundsätzlich ist zwischen zwei Mannschaften alles verhandelbar.
§ 14 Werden vor einem Spiel keine gesonderten Absprachen getroffen, gilt das Regelwerk des Deutschen Fußball-Bundes.
Die Ausnahmen sind:
- Der Torwart / die Torfrau darf den Ball auch dann mit der Hand aufnehmen, wenn der Ball von dem/der MitspielerIn getreten worden ist.
- Abseits ist, wenn der/die letzte FeldspielerIn "Abseits" ruft.
- Es gibt in der Liga kein passives Abseits.
- Die Zahl der Auswechselungen ist unbestimmt.
- Es darf auch gewechselt werden, wenn das Spiel nicht unterbrochen ist.
- Lehnt es eine der am Spiel beteiligten Mannschaften ab, mit einem/einer SchiedsrichterIn zu spielen, wird das Spiel ohne Unparteiische/n durchgeführt.
§ 16 SpielerInnen, die eine Tätlichkeit begehen, müssen den Platz verlassen. Die Mannschaft muss in Unterzahl zu Ende spielen.
§ 17 Technisch schlechte SpielerInnen mit weißen oder roten Fußballschuhen dürfen ausgelacht werden.Nach dem Spiel:
§ 18 Streitigkeiten zwischen zwei Mannschaften können vor das Plenum der Wilden Liga gebracht werden. Dazu sind alle Beteiligten einzuladen. Die Versammlung entscheidet nach Anhörung aller Beteiligten auf der Grundlage dieses Regelwerks. Dies ist auch möglich, wenn nicht alle beteiligten Mannschaften anwesend sind.
§ 19 Die Heimmannschaft ist verpflichtet, das Spielergebnis zu melden. Das Spielergebnis sollte umgehend nach dem Spiel durchgegeben werden.
§ 20 Bis zum Dienstag (!), 29. Mai 2012, 12 Uhr müssen alle bis dahin angefallenen Nachholspiele durchgeführt und gemeldet worden sein. Andernfalls werden diese Spiele nicht in die Wertung genommen.
Nach der Saison:
§ 21 Ergebnisse, die nach der letzten Meldemöglichkeit eingehen, bleiben ohne Berücksichtigung. Die letzte Meldemöglichkeit ist in der Regel der Abend des Pokalendspiels.
§ 22 Bei Punktegleichstand am Saisonende zählt der direkte Vergleich. Steht auch dieser unentschieden (Summe aus Punkten und Toren), kann ein Entscheidungsspiel anberaumt werden, so die Mannschaften sich nicht außergerichtlich einigen. Spiele, die nach Paragraph 10 oder 11 entschieden worden sind, müssen, um als Entscheidungsgrundlage für den direkten Vergleich gelten zu können, zu den Bedingungen der Heimmannschaft nachgetragen werden.
§ 23 Bis zu einem neuen Beschluss der Liga gilt: Die jeweils ersten drei Mannschaften aus den Ligen Fahrstuhl und Souterrain steigen am Ende der Saison auf, die letzten drei Mannschaften aus den Ligen Um die Wurst und Fahrstuhl steigen am Ende der Saison ab.
Stand: August 2011
R.P. & B.W.







